Unterstützung für Sportanlagen

Das Sportamt unterstützt den Bau und die Erneuerung von Sportanlagen, die dem Jugend- und Breitensport dienen.

Kriterien

Vereine, Verbände, Gemeinden und private Träger können finanzielle Beiträge aus dem kantonalen Sportfonds beantragen. Nicht unterstützt werden kommerziell betriebene Sportanlagen.

Vorteile:

  • Die Anlage steht dem Jugend-, Breiten- und Amateursport, insbesondere dem Vereins- und Verbandssport zur Verfügung.
  • Es handelt sich um ein Bauvorhaben (Neubau, Umbau, Erneuerung) im Kanton Zürich.
  • Das Bauvorhaben wird nicht ausschliesslich zur Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung realisiert.
  • Die Gesamtinvestitionen betragen mindestens CHF 50'000. Diese Regel gilt nicht für Bauprojekte von Sportvereinen und -verbänden.
  • Die Finanzierung und der langfristige Betrieb sind sichergestellt.
  • Die Eigentums- bzw. Nutzungsverhältnisse sind für mindestens 10 Jahre gesichert.

Prozess 

Prozessbeschreibung für Gesuche für Sportanlagen
Prozess Unterstützung Sportanlagen Quelle: Sportamt

Gesuchseingabe

Unterstützungsgesuche sind zwingend vor Baubeginn einzureichen. Verspätet eingereichte Gesuche bearbeitet das Sportamt nicht. Für die Gesuchseingabe steht ein Online-Formular zur Verfügung.

Gesuchsbeurteilung

Die Richtlinien zur Unterstützung von Sportanlagen dienen zur Beurteilung der Unterstützungsgesuche und zur Festsetzung der Beitragshöhe:

  • Das Sportamt prüft die Unterstützungsgesuche für Sportanlagen, die im Katalog des kantonalen Sportanlagenkonzepts (KASAK) aufgeführt sind.
  • Der Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) prüft alle anderen Unterstützungsgesuche für Sportanlagen.

Zusicherung Sportfondsbeitrag

Die Beiträge werden laufend gesprochen. Die Gesuchsteller erhalten ein Beitragsschreiben mit der Zusicherung über den Sportfondsbeitrag.

Eingabe Schlussabrechnung  

Nach Abschluss der Bauarbeiten reicht der Gesuchsteller die rechtskräftige Bauabrechnung an die gesuchsbearbeitende Stelle (Sportamt oder ZKS) ein.
Diese Stelle prüft die Bauabrechnung.

Gemeinden

Für die Dokumente gilt Folgendes: Bauabrechnung durch Gemeinderat/Stadtrat/Gemeindeversammlung abgenommen, evt. Bau­abrechnung des General- bzw. Total­unternehmers, Kontoauszug.

Vereine, Verbände und Dritte

Für die Dokumente gilt Folgendes: Durch Vereinsvorstand/Stiftungsrat/Verwaltungsrat abgenommene und durch Bauverant­wortlichen und Präsidenten unterzeichnete Bauabrechnung, Revisorenprüfbericht, Kontoauszüge oder Bank­belastungen der Zahlungen, Originalrechnungen.
Bei Eigenleistungen: separate Liste mit Datum, geleisteten Stunden, Namen der Arbeitenden und Art der Arbeiten zum Ansatz von CHF 30/h, zweifach unterschrieben.

Auszahlung Sportfondsbeitrag

Zugesprochene Sportfondsbeiträge werden durch das Sportamt ausbezahlt. Bei einer Kostenunterschreitung gegenüber dem eingereichten Budget von mehr als 5 Prozent wird der Beitrag gekürzt.

Bemessung Beitragshöhe

Der Unterstützungsbeitrag wird aufgrund der anrechenbaren Investitionskosten festgesetzt. Für die Ermittlung des Beitrags kommt ein Beitragssatz zur Anwendung.

  • Bei KASAK-Anlagen entspricht der Beitragssatz max. 15 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten.
  • Bei Anlagen von Gemeinden und Dritten, welche nicht im KASAK-Katalog aufgeführt sind, ist der Beitragssatz max. 10 Prozent.
  • Bei Anlagen von Sportvereinen oder -verbänden kommt ein Beitragssatz gemäss untenstehender Tabelle zur Anwendung.
Tabelle mit Sportfondsbeitrag an Sportanlagen von Sportvereinen und -verbänden in Prozent der anrechenbaren Investitionskosten
Unterstützungssatz für Sportanlagen von Sportvereinen und -verbänden

Höchst- und Mindestbeiträge

Der Höchstbetrag für Beiträge liegt grundsätzlich bei 2 Millionen Franken. Bei nachfolgenden Sportanlagen gelten zudem folgende Höchstbeiträge:

  • Einfachsporthallen: CHF 600'000
  • Doppelsporthallen A (32.5m x 28m x 8m): CHF 800'000
  • Doppelsporthallen B (44m x 23.5m x 8m): CHF 1'000'000
  • Dreifachsporthallen (49m x 28m x 9m): CHF 1'200'000
  • Hallen- und Freibäder: CHF 1'200'000
  • Lehrschwimmbecken: CHF 400'000

Gesuche mit Gesamtinvestitionen von unter CHF 50'000 werden nicht bearbeitet. Von dieser Regelung ausgenommen sind Gesuche für Sportanlagen von Sportvereinen und -verbänden.

Auflagen

In Medienmitteilungen und Berichterstattungen zum Bauprojekt ist die Unterstützung aus dem kantonalen Sportfonds zu erwähnen.

Bei Neubauten ist das Logo des Sportfonds des Kantons Zürich sowie des Sportamts auf Dauer, gut sichtbar zu platzieren. Dazu stellt das Sportamt eine auf allen Oberflächen montierbare Plakette (rund, Durchmesser 10cm) zur Verfügung. In Absprache mit dem Sportamt ist die Umsetzung von individuellen Lösungen möglich.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Sportamt - Sportförderung

Adresse

Neumühlequai 8
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 52 85

E-Mail

benedikt.buehler@sport.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: