Unterstützungsbeiträge Nachwuchsleistungssport

Nachwuchsmountainbiker in Aktion

Der Kanton Zürich unterstützt alle anerkannten Zürcher Leistungszentren über den Sportfonds mit Förderbeiträgen. Zusätzlich werden Projekte von Leistungszentren, Verbänden und Sportschulen gefördert, die einen hohen Nutzen für den Nachwuchsleistungssport mit sich bringen.

Förderbeiträge

Der Kanton Zürich unterstützt Leistungszentren, damit Trainerinnen und Trainer bestmöglich ausgebildet werden können und zu den für Kinder und Jugendliche optimalen Trainingszeiten verfügbar sind. Dafür stehen 1,3 Millionen Franken zur Verfügung.  

 

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Gesuchsberechtigt sind alle Nachwuch­sleistungszentren des Kantons Zürich, die im nationalen Nachwuchs­förderkonzept in der jeweiligen Sportart als Trägerschaft anerkannt sind.

Der Förderbeitrag untersteht der Ethik-Charta und dem Ethik-Statut des Schweizer Sports vom 26. November 2021 und ist für die Anstellung und Weiterbildung von qualifiziertem Trainerpersonal einzusetzen.

Der Beitrag berechnet sich aus einem «Anteil Nachwuchstrainer» und aus einem «Anteil Sporttalente»:

  • «Anteil Nachwuchstrainer» (60%): Aufgrund der durch Swiss Olympic erhobenen Anstellungsprozente der Berufstrainerinnen und -trainer
  • «Anteil Sporttalente» (40%): Aufgrund der Anzahl Talent Cards (gewichtet nach Kategorie: Card National x 3, Card Regional x 2, Card Lokal x 1)
 

Die Gesuchseingabe erfolgt jeweils im November (die Aufforderung erfolgt per E-Mail), das Schreiben mit der Beitragsbestätigung im Dezember und die Beitragsauszahlung Anfang Jahr.

Footeco Zürich

Seit dem Jahr 2013 fördert der Fussballverband Region Zürich die 11- bis 14-jährigen Fussballerinnen und Fussballer im Rahmen des Projekts «Footeco» des Schweizerischen Fussballverbandes. Ziel ist es, alle Fussballtalente im Kanton Zürich zu erfassen und gezielt zu fördern. Das Sportamt unterstützt Footeco mit einem jährlichen Beitrag im Rahmen der «Förderbeiträge an Leistungszentren».

 

Projektbeiträge

Leistungszentren und Verbände sowie anerkannte Sportschulen haben die Möglichkeit Projektunterstützung zu beantragen, beispielsweise für den Aufbau eines Leistungszentrums oder für befristete Anstellungen von Trainerinnen und Trainern zur Vorbereitung eines Grossanlasses. Für die Beurteilung von Gesuchen gelten die «Richtlinien Unterstützung von Projekten im Nachwuchs- und Leistungssport» als Grundlage. 

 

Athletenförderung

Das Sportamt zahlt keine direkten Athletenbeiträge aus. Die Interkantonale Landeslotterie Swisslos unterstützt die Stiftung Schweizer Sporthilfe mit einem jährlichen Beitrag.  Diese hilft leistungsorientierten Schweizer Sporttalenten finanziell. Die Beiträge fliessen in Form von Förder- und Sonderbeiträgen, Patenschaften oder Auszeichnungen an die Athletinnen und Athleten.

 

Kontakt

Sportamt - Nachwuchs- und Leistungssportbeauftragte

Adresse

Neumühlequai 8
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 52 98

Ihre Ansprechperson ist Frau Sascha Korner Schoch.

E-Mail

sascha.korner@sport.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: