Schwerpunkte Kulturförderung

Aktuell beschäftigen die Kulturförderung des Kantons insbesondere die Themen Digitale Kultur, die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit mit Fokus auf Kulturelle Teilhabe sowie faire Arbeitsbedingungen.

Kulturelle Teilhabe

Kulturelle Teilhabe ist einer von vier Schwerpunkten im Leitbild der Fachstelle Kultur. Seit 2015 bestimmt der folgende Leitsatz das Engagement der Fachstelle: «Vielfalt und Heterogenität unserer Gesellschaft sollen sich in Kunst und Kultur abbilden. In der Produktion von Kultur, in der Vermittlung von Kultur und im Publikum soll sich die gesellschaftliche Realität widerspiegeln.» Wer am kulturellen Leben teilnimmt, wird sich seiner kulturellen Prägung bewusst, bringt sich ein, gestaltet mit. So schafft Kultur Identität, Zugehörigkeit und Gemeinschaft. Sie ermöglicht den Brückenschlag zwischen Generationen, Traditionen und Kulturen.

Umgesetzt wurde in den vergangenen Jahren verschiedene Massnahmen:

  • eine Fachtagung
  • die Vergabe von Anerkennungsbeiträgen im Bereich der kulturellen Teilhabe
  • das Etablieren von Teilhabe als Förderkriterium
  • die Lancierung des Förderprogramms Transformationsbeiträge Kulturelle Teilhabe
  • sowie verschiedene interne Prozesse.

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In Zusammenarbeit mit Kultur Stadt Zürich hat die Fachstelle Kultur 2017 eine Fachtagung für die Verantwortlichen der Kulturinstitutionen organisiert. Das Ziel der Tagung war, Kulturinstitutionen für das Thema zu sensibilisieren. 

Zur gezielten Förderung von teilhabeorientierten Kulturprojekten hat die Fachstelle Kultur von 2017 bis 2023 Anerkennungsbeiträge im Bereich Kulturelle Teilhabe  vergeben.

Ausgezeichnet wurden dabei Vorhaben und Kulturschaffenden, die Menschen den Zugang zum kulturellen Leben ermöglichen, sie am künstlerischen Prozess teilhaben lassen oder sie dazu animieren, selbst kreativ tätig zu sein.

Anerkennungsbeiträge Kulturelle Teilhabe

Seit der Setzung des Schwerpunkts fliesst das Kriterium der Teilhabe in die Beurteilung der Projekt- und Personenförderung ein. Berücksichtigt werden dabei zum Beispiel die Diversität der in den Produktionsprozess involvierten Kunstschaffenden oder des angesprochenen Publikums.

Auch bei der Neufestsetzung der Betriebsbeiträge 2024 bis 2027 wurde die Umsetzung der kulturellen Teilhabe in die Beurteilung miteinbezogen. Die Beitragsempfangenden erstatten jährlich Bericht über ihre Entwicklungen in diesem Bereich.

Um die Institutionen in dieser Entwicklung zu unterstützen, wurde 2023 das Förderprogramm «Transformationsbeiträge Kulturelle Teilhabe»
initiiert. Mit diesen Beiträgen werden Betriebsbeitragsempfangende bei ihrer Weiterentwicklung im Bereich der kulturellen Teilhabe unterstützt. Dadurch soll sich die gesellschaftliche Diversität immer stärker in Betrieb, Programm und Publikum der Kulturinstitutionen widerspiegeln. Dies in der Annahme, dass ein grosser und nachhaltiger Hebel für die generelle Stärkung der kulturellen Teilhabe bei den Kulturinstitutionen liegt. Mit Transformationsbeiträgen werden grundlegende Veränderungsprozesse unterstützt, die organisatorische, strukturelle und prozessuale Anpassungen der Kulturinstitutionen zum Ziel haben, so genannte Organisationsentwicklungen.

Seit 2024 ist die Stadt Zürich als Partnerin in das Förderprogramm eingestiegen. Diese Zusammenarbeit zeigt das grosse Interesse der öffentlichen Kulturförderung an der Stärkung der kulturellen Teilhabe.  Gemeinsam unterstützen Stadt und Kanton Zürich zwischen 2024 und 2027 die Kulturinstitutionen mit insgesamt 5 Millionen Franken in ihren Diversifizierungs- und Öffnungsbestrebungen.

Parallel zur Stärkung der kulturellen Teilhabe in der Förderpraxis hat sich auch die Fachstelle Kultur weiterentwickelt. Dieser Prozess wurde unter anderem mit Sensibilisierungs- und Weiterbildungs-Workshops zu diversitätsbewusster Kulturförderung unterstützt. In Diskussionen wurden die Förderkriterien, entlang derer Unterstützungsgesuche beurteilt werden, aus neuen Perspektiven betrachtet. Was bedeutet «Zugänglichkeit des Projekts» durch die Teilhabe-Brille betrachtet? Woher stammen unsere Vorstellungen von «künstlerischer Qualität»?

Als ein effektiver Hebel, um die diversitätsbewusste Förderung zu stärken, wurde die Perspektivenvielfalt innerhalb von Entscheidungsgremien identifiziert. Den Expert:innen der kantonalen Kulturförderungskommission obliegt die Aufgabe, Gesuche sorgfältig zu prüfen, zu würdigen und gemeinsam in der jeweiligen Fachgruppe die Entscheide in Diskussionsprozessen auszuhandeln. Naturgemäss unterliegt die Beurteilung der Kriterien einem Interpretations- und Ermessensspielraum. In diesen Spielraum hinein spielen die unterschiedlichen künstlerischen Zugänge, Sozialisierungen und Identitäten der Kommissionsmitglieder. Um Kultur also in ihrer ganzen Vielfalt zu unterstützen, sind multiperspektivische Entscheidungsgremien essenziell. Dazu wurden 2023 in Zusammenarbeit mit der Kulturförderungskommission zwei Massnahmen erarbeitet und umgesetzt. Zum einen wurde die Vergrösserung der Kulturförderungskommission beschlossen. Zum andern wurde entschieden, neu zu besetzende Positionen in der Kulturförderungskommission auszuschreiben.  Im anschliessenden Auswahlprozess wird neben der fachlichen Qualifikation wie unterschiedliche künstlerische Positionen, Erfahrungen und Kompetenzen auch die Teilhabe-Perspektive stark gewichtet. Welche Perspektiven ergänzen die Fachgruppe und die Kommission als Ganzes gut? Welche zusätzlichen Erfahrungen und welches Wissen helfen uns dabei, die Diversität unserer Gesellschaft auch in der Kulturförderung abzubilden?

Weiter haben wir uns als Fachstelle 2023 mit der Zugänglichkeit unserer Veranstaltungen für Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Daraus entstanden ist ein Konzept, wie wir ab 2024 die Zugänglichkeit unserer Preisfeiern, der Lesereise und der Werkschau für alle stärken können. 

Faire Arbeitsbedingungen für Kulturschaffende

Faire Löhne und angemessene Sozialleistungen für Kulturschaffende sind eine alte Forderung, deren Dringlichkeit die Coronapandemie nochmals massiv verdeutlicht hat. Dass dabei – neben den Kulturschaffenden, den Kulturinstitutionen und  verbänden – auch die Kulturförderung in der Pflicht ist, liegt auf der Hand. Vor dem Hintergrund der Forderung der Verbände und auf Grundlage der Studien zu den Einkommensverhältnissen und der Honorarsituation der Kulturschaffenden von Suisseculture Sociale, der Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten (KBK) und des Nationalen Kulturdialogs (NKD) hat die Fachstelle Kultur das Thema seit 2022 verstärkt auf ihrer Agenda und setzt verschiedene Massnahmen um. 

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Die Verbände kommunizieren Richtgagen für Kunstschaffende in den jeweiligen Sparten. Unsere Entscheidungsgremien berücksichtigen die Einhaltung dieser Richtgagen als Kriterium in ihrer Beurteilung. Konkret bedeutet dies, dass Gesuchstellende, die in ihren Förderanträgen die Arbeit der beteiligten Künstler:innen nicht entlang der Richtgagen budgetieren, die Vorgaben der Fachstelle nicht mehr erfüllen. In solchen Fällen sucht die Fachstelle das Gespräch mit den Gesuchstellenden für eine gemeinsame Lösung.

Eine zweite Massnahme, die wir im Bereich der fairen Arbeitsbedingungen umsetzen, betrifft die Höhe der gesprochenen Unterstützungsbeiträge. Ein Projekt, das nur zu einem Drittel finanziert ist, muss entweder massiv redimensioniert werden oder kann nicht stattfinden. Die Haltung, dass Kunstprojekte auch mit der Hälfte der budgetierten Summe realisiert werden können, soll künftig nicht mehr unterstützt werden.

Für die Förderung, deren finanzielle Mittel aktuell gleichbleibend sind, bedeutet dies, dass sie überzeugende Projekte ausreichend unterstützen muss. Übersetzt in die Förderlogik bedeutet dies, dass unsere Entscheidungsgremien tendenziell weniger Gesuche unterstützen können, diese dafür mit grösseren Beiträgen. Damit leisten wir einen Beitrag zur besseren Finanzierung von Kulturprojekten und unterstützen die Projektverantwortlichen dabei, der Forderung nach fairen Gagen und Honoraren nachzukommen. 

Für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Kunstschaffenden müssen Kunstschaffende, Institutionen und Förderung im Austausch bleiben und umgesetzte Massnahmen gemeinsam weiterentwickeln. Dafür braucht es eine solide Basis: Wir müssen wissen, wie sich die Anpassungen in der Förderung auf die Einkommenssituation der Kulturschaffenden auswirkt und wo diese justiert werden müssen.

Dazu setzt die Fachstelle Kultur ab 2024 ein Reporting -Formular ein, das nach der Realisierung eines unterstützten Projektes zusammen mit dem Abschlussbericht eingereicht werden muss. Die Projektverantwortlichen geben darüber Auskunft, ob die Richtgagen bezahlt werden konnten. Neben den nackten Zahlen bietet das Formular auch die Möglichkeit, Hindernisse bei der Entrichtung fairer Gagen zu thematisieren. Die aus den Reportings gesammelten Informationen bilden die Basis, um die Massnahmen, welche die Etablierung fairer Arbeitsbedingungen im Kulturbetrieb vorantreiben sollen, zu schärfen und weiterzuentwickeln.

Auch im Bereich der beruflichen Vorsorge will die Fachstelle Kultur ihre Verantwortung wahrnehmen. In der personenbezogenen Förderung engagieren wir uns seit 2018 für die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden. Für Kulturschaffende, die einen Werkbeitrag oder Freiraumbeitrag erhalten und nachweisen, dass sie sechs Prozent des Unterstützungsbeitrages in die gebundene Vorsorge einzahlen, leistet die Förderstelle zusätzlich zum Unterstützungsbeitrag einen Beitrag in gleicher Höhe. Diese Regelung gilt für Werk- und Freiraumbeiträge und ab einem Unterstützungsbeitrag von 10'000 Franken. 

Digitale Kultur

Zürich ist nicht nur die Filmhauptstadt der Schweiz. Auch in den Bereichen New Media, Games und Medienkunst gibt es im Kanton Zürich eine starke und dynamische Szene. Spezifische und mit ausreichend Mitteln ausgestattete Förderinstrumente gibt es in diesen Bereichen bisher allerdings kaum. Der Regierungsrat nimmt darum eine Forderung des Kantonsrates auf und schlägt vor, künftig die Produktion neuer audiovisueller Formate und Darstellungsformen zu unterstützen. Geplant ist, dass die Fördertätigkeit im Herbst 2025 aufgenommen wird.

Den Anstoss gab 2017 die kantonsrätliche Kommission für Bildung und Kultur: Sie machte sich in einem Postulat stark für die Förderung neuer audiovisueller Formate und Darstellungsformen wie Games und andere interaktive Formate. Nachdem der Kantonsrat das Postulat überwiesen hatte, startete die Fachstelle Kultur einen breiten Prozess unter Einbezug von Vertretenden der Bereiche Film, Games, Medienkunst, Kreativwirtschaft, Wirtschaft und Forschung. Herausgekommen ist ein Förderkonzept, das ab Herbst 2025 in einer dreijährigen Pilotphase erprobt werden soll. Der Kantonsrat hat dazu am 13. Januar 2025 auf Antrag des Regierungsrates grünes Licht gegeben und einen Kredit in der Höhe von 4,5 Mio. Franken für die drei Jahre bewilligt. 

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2020 beauftragte der Kantonsrat den Regierungsrat in einem Postulat, künftig nicht mehr nur das Filmschaffen im engen Sinn zu fördern. Auch die «erweiterte Filmbranche für neue und innovative, sowohl passive wie interaktive, audiovisuelle Formate und Darstellungsformen» sollte auf Unterstützung durch die öffentliche Hand zählen können.

  • 2017: Postulat (KR-Nr. 343/2017) der KBIK (Kommission für Bildung und Kultur) wird eingereicht. «Der Regierungsrat wird eingeladen einen Beschluss auszuarbeiten, damit ein allfälliger kantonaler Beitrag an die Zürcher Filmstiftung ab dem Jahr 2022 an die Bedingung geknüpft wird, dass die Filmstiftung einen angemessenen Anteil des kantonalen Geldes für die Förderung neuer audiovisueller Formate und Darstellungsformen (wie Games und andere interaktive Formate) einsetzt.»
  • 2018: Im September wird die Volksinitiative für ein Film- und Medienförderungsgesetz mit 80.9 Prozent von der Zürcher Stimmbevölkerung abgelehnt. 
  • 2020: Das Postulat «Film- und Medienförderung» (KR-Nr. 343/2017) wird vom Kantonsrat mit einem Stimmenverhältnis von 102 zu 64 überwiesen.
  • 2023: Im Bericht und Antrag (Vorlage 5846) hält der Regierungsrat fest, dass er die Stossrichtung des Postulats unterstützt und die Notwendigkeit der Förderung der digitalen Kultur anerkennt. Er spricht sich für die Umsetzung des im Antrag skizzierten Pilotprojektes aus und erachtet die Zürcher Filmstiftung als die geeignete Stelle, um die Förderung der digitalen Kultur zu übernehmen. Für den dreijährigen Pilotprojekt beantragt der Regierungsrat eine Fördersumme von insgesamt 4,5 Mio. Franken zu Lasten des Kulturfonds.
  • 2024: Im April beantragt die KBIK als vorberatende Kommission mit 9 zu 6 Stimmen, dem Antrag des Regierungsrates zuzustimmen und das Postulat damit abzuschreiben. Eine Minderheit (SVP, FDP) beantragt, das Postulat mit einer anderslautenden Stellungnahme abzuschreiben. Sie hält fest, dass sie die vorgesehene Weiterentwicklung der Filmstiftung in die geforderte Richtung begrüsse, aber die Zunahme der Kultursubventionen ablehne. Die Mittel seien durch Umverteilung bestehender Subventionen zu beschaffen.
  • 2025: Am 13. Januar stimmt der Kantonsrat mit 95 zu 74 dem Antrag des Regierungsrates und genehmigt die 4,5 Mio. Franken für die dreijährige Pilotphase.

Die Fachstelle Kultur hat das Zurich Centre for Creative Economies (ZCCE) der Zürcher Hochschule der Künste mit einer Studie beauftragt. Diese hat zum einen die Begriffe geklärt: Neue Medien steht demnach für innovative audiovisuelle Inhalte und Erzählformen, die sich Formaten wie Virtual Reality oder anderer interaktiver Erzählformen bedienen. Auch Games als geschichtenerzählende oder ludologische Formate sowie Medienkunst gehören dazu. Zum andern hat die Studie die Zürcher Szenen u.a. anhand von Hearings und Interviews analysiert und europäische Good Practices aufgearbeitet. Schliesslich zeigt die Studie verschiedene Szenarien auf, wie die Förderung von Neuen Medien künftig aussehen könnte und wo sie anzusiedeln wäre. Aufgrund der vielen Berührungspunkte zwischen Film und Neuen Medien empfiehlt die Studie, die Förderung der Neuen Medien künftig bei der Filmstiftung anzusiedeln und diese mittelfristig zu transformieren.

Auf der Basis der Studie wurde in einem zweiten Schritt ein Vorkonzept erarbeitet. Beauftragt wurde damit die Consense Philanthropy Consulting GmbH. In einem partizipativen Prozess, unter Einbezug der wichtigsten Anspruchsgruppen aus Film, Games, New Media und Medienkunst, wurden die wichtigsten Rahmenbedingungen für die Förderung der digitalen Kultur erarbeitet und in einem Vorkonzept zusammengeführt. Dieses ist anschlussfähig an künftige digitale Innovationen und berücksichtigt die Schnittstellen zu Forschung und Wirtschaft.

Bausteine des Fördermodells Digitale Kultur
Empfehlungen Förderkonzept Quelle: Consense/FSK

Eckwerte Projektförderung:

Die Förderung ist modular aufgebaut und beinhaltet die beiden Förderinstrumente «Prototyp» und «Herstellung und Go to market».

  • Kategorien: «mit Marktpotenzial» und «ohne Marktpotenzial»
  • pro Kategorie je eine Kommission für Gesuchsbeurteilung
  • Förderbudget insgesamt pro Jahr: rund 1 Mio. Franken
  • Beitragsbeschränkung: 150’000 Franken pro Projekt als bedingt rückzahlbares Darlehen
  • Antragsberechtigt: juristische Personen, steuerrechtlicher Sitz seit mind. 2 Jahren im Kanton ZH, mind. 50% der Kreativschaffenden Wohnsitz im Kanton ZH

Eckwerte Förderung Ökosystem

Gefördert werden Massnahmen zur Stärkung  der Netzwerke und des Wissensaustauschs zwischen unterschiedlichen Akteur:innen

  • Sichtbarkeit der produzierten Werke
  • Förderbudget insgesamt pro Jahr: 200’000 Franken
  • Antragsberechtigt: juristische Personen, steuerrechtlicher Sitz seit mind. 2 Jahren im Kanton Zürich

Eingliederung Förderbereich in Zürcher Filmstiftung

  • neuer Bereich innerhalb der Zürcher Filmstiftung (ZFS)
  • neue Leitung Bereich Digitale Kultur
  • Leitung Bereich Digitale Kultur Teil der Geschäftsleitung
  • Stiftungsrat ZFS: Erweiterung Kompetenzen im Bereich Digitale Kultur


Rahmenbedingungen Pilotphase

  • 3 Jahre: Sommer 2025 bis Sommer 2028
  • erste Ausschreibung für Unterstützungsbeiträge an Projekte: Herbst 2025
  • Finanzen: 1.5 Mio. Franken pro Jahr
  • Begleitung durch Ausschuss des Stiftungsrates ZFS
  • begleitende Evaluation der Pilotphase

Digitalisierung Kulturbetrieb

Kulturinstitutionen sind gefordert, sich dem digitalen Wandel zu stellen. Sie müssen die Entwicklungen bei der Kreation, Produktion, Vermittlung und Rezeption von Kulturgut reflektieren und nötigenfalls ihre Strategien neu ausrichten.

Die Kulturfachstellen der Städte Zürich und Winterthur sowie des Kantons Zürich haben zur Digitalisierung des Kulturbetriebs im Oktober 2021 eine Fachtagung durchgeführt. Sämtliche Inputs und Referate können auf der Webseite nachgehört werden.

Kontakt

Fachstelle Kultur

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
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