Kosten für jährliche Zahnarztkontrolle und Dentalhygiene

Kapitelnr.
7.3.03.
Publikationsdatum
3. Januar 2017
Kapitel
7 Materielle Grundsicherung (WSH)
Unterkapitel
7.3. Medizinische Grundversorgung

Rechtsgrundlagen

SKOS-Richtlinien, Kapitel C.1.4

Erläuterungen

Mit dem Inkrafttreten der zweiten Etappe der Revision der SKOS-Richtlinien per 1. Januar 2017 (vgl. http://www.skos.ch/skos-richtlinien/revision/) sind die Kosten für jährliche Zahn-kontrollen und Dentalhygiene (Zahnsteinentfernung) nicht mehr als Teil der materiellen Grundsicherung, sondern als grundversorgende situationsbedingte Leistungen (vgl. SKOS-Richtlinien, Kapitel C.1) zu übernehmen. Es ist grundsätzlich keine vorangehende Kosten-gutsprache dafür notwendig. Die Rechnungen können entweder direkt (an den Zahnarzt) be-glichen werden oder aber gegen Vorlage der Quittung an den Klienten / die Klientin ausbe-zahlt werden.

Rechtsprechung

VB.2004.00019, E.3.1: Zur medizinischen Grundversorgung gehören auch die notwendigen zahnärztlichen Behandlungen. Solche Behandlungen sollen allerdings so einfach wie mög-lich, wirtschaftlich und zweckmässig sein. Nach den Kap. B.4.2 und H.2 der SKOS-Richtlinien gehören dazu neben der jährlichen Zahnkontrolle und Dentalhygiene (Zahn-steinentfernung) Notfallbehandlungen und einfache Sanierungen. VB.1999.00291 (nicht publiziert): Anzurechnen sind überdies die Kosten jährlicher Zahnkon-trolle und Dentalhygiene.

Praxishilfen

Empfehlung der Kantonszahnärztevereinigung: Dentalhygiene und Paradontale Behandlung bei Klienten/-innen der Sozialhilfe Zahnarzt-Tarife (SSO)

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe

E-Mail

sozialhilfe@sa.zh.ch

Für Fragen zur Interinstitutionellen Zusammenarbeit: iiz@sa.zh.ch


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