Kosten für jährliche Zahnarztkontrolle und Dentalhygiene

Kapitelnr.
7.3.03.
Publikationsdatum
1. März 2021
Kapitel
7 Materielle Grundsicherung (WSH)
Unterkapitel
7.3. Medizinische Grundversorgung

Rechtsgrundlagen

Erläuterungen

Bei den Kosten für jährliche Zahnkontrollen und Dentalhygiene (Zahnsteinentfernung) handelt es sich um grundversorgende situationsbedingte Leistungen (vgl. SKOS-Richtlinien, Kapitel C.6.5 Abs. 1 lit. c). Es ist grundsätzlich keine vorangehende Kostengutsprache dafür notwendig. Die Rechnungen können entweder direkt (an den Zahnarzt) beglichen werden oder aber gegen Vorlage der Quittung an den Klienten / die Klientin ausbezahlt werden.

Rechtsprechung

VB.2021.00372: Kosten, die nicht in der obligatorischen Krankenversicherung eingeschlossen sind, aber zur materiellen Grundsicherung gehören, sind zu übernehmen. Dazu gehören namentlich: Zahnarztkosten für Kontrolle, Dentalhygiene und weitere Behandlungen, sofern diese nötig sind und in einer einfachen, wirtschaftlichen und zweckmässigen Weise erfolgen (E.2.2)

VB.2004.00019, E.3.1: Zur medizinischen Grundversorgung gehören auch die notwendigen zahnärztlichen Behandlungen. Solche Behandlungen sollen allerdings so einfach wie möglich, wirtschaftlich und zweckmässig sein. Nach den Kap. B.4.2 und H.2 der SKOS-Richtlinien gehören dazu neben der jährlichen Zahnkontrolle und Dentalhygiene (Zahnsteinentfernung) Notfallbehandlungen und einfache Sanierungen.

VB.1999.00291 (nicht publiziert): Anzurechnen sind überdies die Kosten jährlicher Zahnkontrolle und Dentalhygiene.

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe

E-Mail

sozialhilfe@sa.zh.ch

Für Fragen zur Interinstitutionellen Zusammenarbeit: iiz@sa.zh.ch


Für dieses Thema zuständig: