Aufgaben Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS

Kapitelnr.
2.5.03.
Publikationsdatum
28. April 2019
Kapitel
2 Organisation in der Sozialhilfe
Unterkapitel
2.5. Aufgaben ausgewählter nicht-staatlicher Organisationen

Rechtsgrundlagen

Erläuterungen

1.Aufgaben

Die SKOS ist ein als Verein organisierter Fachverband mit rund 1000 Mitgliedern. Sie setzt sich für die Ausgestaltung und Entwicklung der Sozialhilfe in der Schweiz ein. Die Organisa-tion setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Gemeinden, Kantonen, vom Bund so-wie von privaten Organisationen des Sozialbereichs zusammen. Sie

  • ist Herausgeberin der Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien), welche von der SODK genehmigt werden (vgl. Kapitel 2.5.04),
  • entwickelt Arbeitsinstrumente für die Praxis,
  • versteht sich als Akteurin der schweizerischen Sozialpolitik. Sie nimmt Stellung bei Ver-nehmlassungen und leistet Lobbyarbeit,
  • betreibt Forschungsarbeit zu sozialpolitischen Fragen,
  • ist Anlaufstelle für Ihre Mitglieder bei Fragen zur Sozialhilfe und zur beruflichen und so-zialen Integration. Weiter organisiert sie Veranstaltungen und ist Herausgeberin der Zeitschrift für Sozialhilfe ZESO. Sodann hat die SKOS Ende März 2019 gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Sozi-aldirektorinnen und Sozialdirektoren SODK (vgl. Kapitel 2.5.04), dem Schweizerischen Städ-teverband, der Städteinitiative Sozialpolitik, dem Schweizerischen Roten Kreuz SRK und der Schweiz. Gemeinnützigen Stiftung SGG die Charta Sozialhilfe Schweiz lanciert. Weitere öf-fentliche Institutionen und private Organisationen haben sich seither angeschlossen.

2.Organisation

Die Vereinsorgane sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Geschäftsleitung. Die SKOS unterhält verschiedene Kommissionen, welche die Problemfelder der Sozialhilfe zuhanden der Geschäftsleitung analysieren, bearbeiten und bewerten. Sie sind mit Fachper-sonen aus dem Verband oder aus externen Institutionen besetzt und werden von der Ge-schäftsleitung gewählt. Die Geschäftsstelle der SKOS ist verantwortlich für die operative Führung der Verbandsgeschäfte. Sie orientiert sich an den vom Verband festgelegten Zielen und Prioritäten. Die Geschäftsstelle setzt die Jahresplanung und die Beschlüsse der Ge-

schäftsleitung um und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen zuhanden der leitenden Organe. Weitere Informationen sind der Homepage der SKOS zu entnehmen.

Rechtsprechung

Praxishilfen

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe

E-Mail

sozialhilfe@sa.zh.ch

Für Fragen zur Interinstitutionellen Zusammenarbeit: iiz@sa.zh.ch


Für dieses Thema zuständig: