Schematische Übersicht über die Finanzierung von Kinder-, Jugend- und Schulheimplatzierungen

Kapitelnr.
12.2.06.
Publikationsdatum
21. September 2014
Kapitel
12 Stationäre Massnahmen
Unterkapitel
12.2. Massnahmen für Kinder/Jugendliche

Rechtsgrundlagen

Praxishilfen

1.Innerkantonale Jugendheimplatzierung

Das Kind hat seinen zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich und ist in einem Kin-der- oder Jugendheim im Kanton Zürich platziert:

Dieses Schema ist aufgrund der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zü-rich vom 9. Juli 2014, VB.2014.00054, in Überarbeitung (Stand: Überarbeitung durch Kanto-nales Sozialamt).

2.Ausserkantonale Platzierung in eine IVSE-Einrichtung

Das Kind hat seinen zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich und ist ausserkanto-nal in einem Kinder- oder Jugendheim platziert, welches der IVSE unterstellt ist:

Dieses Schema ist aufgrund der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts der Kantons Zü-rich vom 8. Januar 2014, VK.2013.00002, in Überarbeitung (Stand: Überprüfung durch Bil-dungsdirektion).

3.Ausserkantonale Platzierung in eine nicht der IVSE unterstellte Einrichtung

Das Kind hat seinen zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich und ist ausserkanto-nal in einem Kinder- oder Jugendheim platziert, welches nicht der IVSE unterstellt ist:

4.Innerkantonale Schulheimplatzierung

Das Kind hat seinen zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich und ist in einem Schulheim im Kanton Zürich platziert:

5.Ausserkantonale Schulheimplatzierung

Das Kind hat seinen zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich und ist in einem aus-serkantonalen Schulheim platziert, welches der IVSE unterstellt ist:

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe

E-Mail

sozialhilfe@sa.zh.ch

Für Fragen zur Interinstitutionellen Zusammenarbeit: iiz@sa.zh.ch


Für dieses Thema zuständig: