SEBE-Leistungskatalog

Details

Kapitelnummer
2.2
Publikationsdatum
15. Dezember 2023
Kapitel
Geltungsbereich
Unterkapitel
SEBE-Leitungskatalog
Gültig seit / in Kraft seit
1. Januar 2024
Aufhebungsdatum
31. Dezember 2025

Menschen mit Behinderung soll durch regelmässige praktische und fachliche Begleitung und Betreuung durch ambulante Organisationen oder Privatpersonen ermöglicht werden, möglichst selbständig ausserhalb von Institutionen zu wohnen und ihren Tag zu gestalten. Ausserhalb von Institutionen leben bedeutet, dass Menschen mit Behinderung selber Mieter oder Untermieter von Wohnungen sind oder dass sie bei ihren Angehörigen leben. Privatpersonen können Menschen mit Behinderung entsprechend bei der Organisation und Gestaltung der individuellen, alltäglichen Lebensführung, beim Wahrnehmen einer Tagesstruktur und bei der Teilhabe an der Gesellschaft und bei der Gestaltung von Aktivitäten in der Freizeit unterstützen.

Die Leistungen gemäss SLBG umfassen ausschliesslich Leistungen im Bereich Begleitung und Betreuung. Andere Leistungen wie z.B. Unterkunft, Verpflegung, Hilfsmittel oder Leistungen, die über andere Kostenträger wie z.B. auf Basis KVG gedeckt sind, sind nicht Bestandteil der Leistungen durch Privatpersonen gemäss SLBG.

Die Begleit- und Betreuungsleistungen von Privatpersonen sind so zu gestalten, dass sie:

  • die Selbstbestimmung und Selbständigkeit der Menschen mit Behinderung möglichst hoch und die Abhängigkeit von der Privatperson möglichst tief halten.
  • im Grundsatz gemeinsam mit Menschen mit Behinderung durchgeführt und nicht stellvertretend ausgeführt werden.
  • die Menschen mit Behinderung unterstützen und, wo notwendig befähigen, mehr Selbständigkeit zu erlangen.
  • in der Regel im Einzelsetting und im direkten Kontakt vor Ort stattfinden.

Leistungen mit voller Übernahme von Aufgaben wie z.B. für jemanden kochen, putzen, waschen oder für jemanden die Steuererklärung ausfüllen oder die Einsatzplanung erstellen bei Personen mit Assistenzbeitrag der IV (nicht abschliessende Aufzählung) sind deshalb keine verrechenbaren SEBE-Leistungen bzw. sind Leistungen, die anders finanziert werden müssen z.B. über die Hilflosenentschädigung. Im Einzelfall sind behinderungs- und / oder situationsbedingt Ausnahmen möglich.

In der Leistungsvereinbarung (vgl. Kapitel 3) mit dem Kantonalen Sozialamt wird festgelegt, welche Begleit- und Betreuungsleistungen aus dem Leistungskatalog Privatpersonen grundsätzlich leisten und verrechnen können. In den Einsatzvereinbarungen mit den Menschen mit Behinderung wird die Erbringung der konkreten Begleit- und Betreuungsleistungen im Einzelfall geregelt (vgl. Kapitel 4).
 

Leistungskatalog der SEBE-Begleit- und Betreuungsleistungen

Kategorie
Beschreibung
Leistungstyp Mit den Begleit- und Betreuungsleistungen werden Menschen mit Behinderung darin unterstützt, möglichst selbständig und selbstbestimmt…
Wohnen … das häusliche Leben und einen privaten Rückzugsort zu gestalten. Darunter fallen insbesondere:
  • bei der Haushaltsführung
  • bei der Essenszubereitung
  • beim Erledigen der Einkäufe
  • beim Erledigen administrativer Aufgaben
  • beim Umgang mit Anforderungen des Wohnumfeldes (z.B. Nachbarn)
Gesundheit und Selbstfürsorge … sich um ihr eigenes Wohlbefinden zu kümmern. Darunter fallen insbesondere Begleitung und Befähigung:  
  • beim Umgang mit der Körperpflege
  • bei der Aktivierung eines Unterstützungsnetzwerkes
  • bei der Unterstützung bei Besuch und Terminkoordination von Ärzten, Therapeutinnen, etc.
  • beim Umgang mit der psychischen Gesundheit
  • beim Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen oder psychischen Krisenphasen. Dazu gehört auch Prävention.
 
Familie, Freundschaft und Sexualität … das Zusammenleben und zwischenmenschliche Beziehungen zu gestalten. Darunter fallen insbesondere Begleitung und Befähigung:  
  • beim Beziehungsaufbau und -pflege (Partnerschaft, Familie, Freundschaften)
  • beim Umgang im Zusammenleben
  • beim Umgang mit Konflikten
  • beim Umgang mit dem Thema Sexualität
 
Arbeitgeberrolle
(im Assistenzbeitrag der IV)
 
… die Rolle und Aufgaben eines/r Arbeitgebers/in in Zusammenhang mit dem Assistenzbeitrag zu übernehmen. Darunter fallen insbesondere Begleitung und Befähigung:  
  • beim Rekrutieren von Assistenzpersonen
  • bei der Personalführung und Einsatzplanung
  • bei der Verwaltung und Abrechnung der Assistenzbeiträge, Lohnabrechnung
  Hinweis: Menschen mit einem Assistenzbeitrag der IV erhalten SEBE-Leistungen vor allem für den Aufwand als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber der Assistenzpersonen.
Freizeit … Aktivitäten zu organisieren und zu gestalten und an der Gesellschaft teilzuhaben. Darunter fallen insbesondere Begleitung und Befähigung:  
  • beim Wahrnehmen von Freizeit-, Kultur-, Sportangeboten oder Mitgliedschaften
  • beim Nachgehen eigener Interessen
  • bei der Organisation von Ferien
 
Nachtpikett
Beim Nachtpikett handelt es sich um einen telefonisch erreichbaren Bereitschaftsdienst in der Nacht (von 22:00 bis 06:00), der im Bedarfsfall auch Einsätze vor Ort sicherstellt.

Besondere Begleit- und Betreuungsleistungen bei Veränderungen und stark schwankendem Bedarf:

Wenn Menschen mit Behinderung in ihrem Leben etwas Wesentliches anders gestalten wollen und dazu Begleit- und Betreuungsleistungen benötigen, wird dies im Rahmen der Abklärung erfasst. Menschen mit Behinderung können dann dazu einen Voucher «Zukunft und Veränderung» erhalten (vgl. Anhang Voucher). In diesen Fällen umfassen die Begleit- und Betreuungsleistungen im Leistungstyp «Wohnen» dabei z.B. die Unterstützung bei der Organisation einer neuen Wohnung oder den Aufbau einer neuen Alltagsstruktur und -abläufen nach dem Umzug; im Leistungstyp «Freundschaft, Familie und Sexualität» die Familienplanung; im Leistungstyp «Arbeitgeberrolle (im Assistenzbeitrag der IV)» den Aufbau eines Assistenznetzes oder die Erstellung von Anleitungsunterlagen.

Im Falle von psychischen Krisen oder behinderungsbedingt vorübergehend starker Verschlechterung des Allgemeinzustandes können Menschen mit Behinderung einen stark schwankenden Bedarf in der Abklärung anmelden, um in diesen Phasen eine umfangreichere Begleitung zu erhalten (vgl. Anhang Voucher). Die zusätzlichen Begleit- und Betreuungsleistungen sollen dazu dienen, Krisen im privaten und sozialen Kontext zu bewältigen und Selbständigkeit und Selbstbestimmung wiederzuerlangen.
 

Kontakt

Kantonales Sozialamt – Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
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