SEBE-Leistungskatalog

Details

Kapitelnummer
2.2
Publikationsdatum
15. Dezember 2025
Kapitel
Geltungsbereich
Unterkapitel
SEBE-Leitungskatalog
Gültig seit / in Kraft seit
1. Januar 2026

Allgemeines

Menschen mit Behinderung soll durch die für sie notwendige praktische und fachliche Begleitung und Betreuung durch ambulante Anbietende oder Privatpersonen ermöglicht werden, möglichst selbständig ausserhalb von Institutionen zu wohnen und ihren Tag zu gestalten. Ausserhalb von Institutionen zu leben bedeutet, dass Menschen mit Behinderung selbst Mieter oder Untermieter sind, bei Angehörigen leben oder Eigentum bewohnen. Es bedeutet zudem, dass Menschen mit Behinderung ambulante Begleitung und Betreuung z.B. unabhängig von einer Unterkunft (z.B. Miete oder Untermiete einer Wohnung) oder Verpflegung beziehen können. SEBE-Privatpersonen unterstützen Menschen mit Behinderung ausserhalb von Institutionen entsprechend bei der Organisation und Gestaltung der individuellen, alltäglichen Lebensführung im eigenen Haushalt, bei der Teilhabe an der Gesellschaft sowie bei der Gestaltung von Aktivitäten in der Freizeit.


Erläuterungen zur ambulanten Begleitung und Betreuung im Rahmen von SEBE

  • SEBE-Leistungen: SEBE-Leistungen umfassen ausschliesslich Begleit- und Betreuungsleistungen und orientieren sich am Bedarf des Menschen mit Behinderung gemäss dem jeweils aktuellen Abklärungsbericht der SEBE-Abklärungsstelle und den aktuellen Bedürfnissen des Menschen mit Behinderung.
  • Subsidiarität/keine SEBE-Leistungen: SEBE-Leistungen werden subsidiär gesprochen, d.h. es werden nur Begleit- und Betreuungsleistungen finanziert, die nicht durch andere Kostenträger gedeckt sind oder gedeckt werden müssen. Zum Beispiel können Leistungen gemäss KVG wie die Medikamentenabgabe oder Leistungen anderer Versicherungen wie die Hilflosenentschädigung oder Assistenzbeiträge der Invalidenversicherung nicht über SEBE finanziert werden. Folgende Leistungen werden insbesondere nicht über SEBE finanziert: Unterkunft, Verpflegung, Fahrdienste, Spesen und Hilfsmittel. Des Weiteren können spezialisierte Fachleistungen wie zum Beispiel Dienstleistungen von Treuhandbüros, Berührer/innen und die Abklärung von Sozialversicherungsansprüchen nicht über SEBE finanziert werden. Beratungsleistungen zum System SEBE werden von SEBE-Beratungsstellen kostenlos angeboten. SEBE-Privatpersonen können diese nicht verrechnen.
  • Selbstbestimmung und Unabhängigkeit: SEBE-Privatpersonen gestalten die Begleit- und Betreuungsleistungen so, dass sie die Selbstbestimmung und Selbständigkeit der Menschen mit Behinderung möglichst hoch und die Abhängigkeit von ihnen möglichst tief halten. Die Menschen mit Behinderung werden durch sie unterstützt und, wo notwendig, befähigt, mehr Selbständigkeit und Selbstbestimmung zu erlangen. Dies kann somit auch bedeuten, dass Stunden auf dem Voucher nicht bezogen werden und verfallen dürfen.
  • Gemeinsam und nicht stellvertretend: SEBE-Privatpersonen führen die Begleit- und Betreuungsleistungen im Grundsatz gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung und nicht stellvertretend für sie durch. Angebote mit voller Übernahme von Aufgaben wie z.B. für jemanden kochen, putzen, waschen, Administration erledigen (keine abschliessende Aufzählung) sind deshalb keine verrechenbaren SEBE-Leistungen bzw. sind Leistungen, die anders finanziert werden müssen, z.B. über die Hilflosenentschädigung. Im Einzelfall sind behinderungs- und / oder situationsbedingt Ausnahmen möglich.
  • Im Einzelsetting und vor Ort: Die Begleitung und Betreuung findet in der Regel im Einzelsetting und im direkten Kontakt vor Ort statt. Die Begleitung und Betreuung durch SEBE-Privatpersonen findet deshalb im eigenen Haushalt eines Menschen mit Behinderung statt (ausser z.B. bei der Begleitung in der Freizeit, beim Einkaufen, bei Arztbesuchen).

Leistungskatalog der SEBE-Begleit- und Betreuungsleistungen

Kategorie
Beschreibung
Leistungstyp Mit den Begleit- und Betreuungsleistungen werden Menschen mit Behinderung darin unterstützt, möglichst selbständig und selbstbestimmt…
Wohnen … das häusliche Leben und einen privaten Rückzugsort zu gestalten. Darunter fallen insbesondere:
  • bei der Haushaltsführung
  • bei der Essenszubereitung
  • beim Erledigen der Einkäufe
  • beim Erledigen administrativer Aufgaben
  • beim Umgang mit Anforderungen des Wohnumfeldes (z.B. Nachbarn)
Gesundheit und Selbstfürsorge … sich um ihr eigenes Wohlbefinden zu kümmern. Darunter fallen insbesondere Begleitung und Befähigung:  
  • beim Umgang mit der Körperpflege
  • bei der Aktivierung eines Unterstützungsnetzwerkes
  • bei der Unterstützung bei Besuch und Terminkoordination von Ärzten, Therapeutinnen, etc.
  • beim Umgang mit der psychischen Gesundheit
  • beim Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen oder psychischen Krisenphasen. Dazu gehört auch Prävention.
 
Familie, Freundschaft und Sexualität … das Zusammenleben und zwischenmenschliche Beziehungen zu gestalten. Darunter fallen insbesondere Begleitung und Befähigung:  
  • beim Beziehungsaufbau und -pflege (Partnerschaft, Familie, Freundschaften)
  • beim Umgang im Zusammenleben
  • beim Umgang mit Konflikten
  • beim Umgang mit dem Thema Sexualität
 
Arbeitgeberrolle
(im Assistenzbeitrag der IV)
 
… die Rolle und Aufgaben eines/r Arbeitgebers/in in Zusammenhang mit dem Assistenzbeitrag zu übernehmen. Darunter fallen insbesondere Begleitung und Befähigung:  
  • beim Rekrutieren von Assistenzpersonen
  • bei der Personalführung und Einsatzplanung
  • bei der Verwaltung und Abrechnung der Assistenzbeiträge, Lohnabrechnung
  Hinweis: Menschen mit einem Assistenzbeitrag der IV erhalten SEBE-Leistungen vor allem für den Aufwand als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber der Assistenzpersonen.
Freizeit … Aktivitäten zu organisieren und zu gestalten und an der Gesellschaft teilzuhaben. Darunter fallen insbesondere Begleitung und Befähigung:  
  • beim Wahrnehmen von Freizeit-, Kultur-, Sportangeboten oder Mitgliedschaften
  • beim Nachgehen eigener Interessen
  • bei der Organisation von Ferien
 
Nachtpikett
Unter Nachtpikett wird die Sicherstellung eines Bereitschaftsdienstes verstanden, der in der Nacht (von 22:00 bis 06:00 Uhr) erreichbar sein muss, um im Bedarfs-fall einen Einsatz vor Ort zu leisten. Diesen Bereitschaftsdienst auf Abruf können nur ambulante Anbietende abrechnen, die sicherstellen müssen, dass das Personal von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr telefonisch erreichbar und einsatzbreit ist. Die effektiven Einsätze in der Nacht hingegen können auch Privatpersonen leisten und zum vereinbarten Tarif mit dem Kantonalen Sozialamt abrechnen.

Drei SEBE-Voucher

Menschen mit Behinderung erhalten nach der SEBE-Abklärung Voucher, auf denen steht, wie viele Stunden Begleitung und Betreuung durch SEBE finanziert werden. Es gibt drei verschiedene SEBE-Voucher für Begleitung und Betreuung, die Menschen mit Behinderung je nach behinderungsbedingtem Bedarf erhalten können. Diese Voucher können sie bei Privatpersonen und/oder ambulanten Anbietenden einlösen.

Die drei Voucher umfassen verschiedene Lebensbereiche, in denen Begleit- und Betreuungsleistungen gemäss den Leistungstypen (siehe Tabelle oben) durch Privatpersonen oder ambulante Anbietende erbracht werden können.

Voucher «Alltag und Privatleben»

Die Begleit- und Betreuungsstunden in diesem Voucher dienen dazu, Menschen mit Behinderung bei der Organisation und Gestaltung der individuellen, alltäglichen Lebensführung im eigenen Haushalt und der Gestaltung des Privatlebens zu unterstützen, zu begleiten und, wo notwendig, zu befähigen.
Dazugehörige Leistungstypen: «Wohnen», «Familie, Freundschaft und Sexualität», «Gesundheit und Selbstfürsorge», «Arbeitgeberrolle (im Assistenzbeitrag der IV)» und «Nachtpikett» (siehe Ausführungen zum Nachtpikett in der Tabelle oben).


Zusatzstunden

Der Voucher «Alltag und Privatleben» kann «Zusatzstunden» umfassen. Im Falle von psychischen Krisen oder behinderungsbedingt vorübergehend starker Verschlechterung des Zustandes können Menschen mit Behinderung einen stark schwankenden Bedarf in der Abklärung anmelden, um in diesen Phasen eine umfangreichere Begleitung zu erhalten (vgl. Zusatzstunden, Kapitel 4). Die zusätzlichen Begleit- und Betreuungsleistungen sollen dazu dienen, Krisen im privaten und sozialen Kontext zu bewältigen und Selbständigkeit und Selbstbestimmung wiederzuerlangen.

Voucher «Freizeit und Gesellschaft»

Die Begleit- und Betreuungsstunden in diesem Voucher dienen dazu, Menschen mit Behinderung bei der Organisation und Gestaltung der Freizeit und des gesellschaftlichen Lebens zu unterstützen, zu begleiten und wo notwendig, zu befähigen.

Dazugehöriger Leistungstyp: «Freizeit»


Voucher «Zukunft und Veränderung»

Die Begleit- und Betreuungsstunden in diesem Voucher dienen dazu, Menschen mit Behinderung bei grossen Veränderungen im Leben wie beispielsweise bei einem Wechsel von einer Institution in einen eigenen Haushalt oder dem Aufbau einer neuen Alltagsstruktur nach dem Umzug zu unterstützen, zu begleiten und wo notwendig, zu befähigen. Dieser Voucher ist immer befristet.

Dazugehörige Leistungstypen: «Wohnen», «Familie, Freundschaft und Sexualität», «Gesundheit und Selbstfürsorge», «Nachtpikett» (siehe Ausführungen zum Nachtpikett in der Tabelle oben) und «Freizeit»


 

Kontakt

Kantonales Sozialamt – Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
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