Einsatzvereinbarung zwischen Privatpersonen und Menschen mit Behinderung

Details

Kapitelnummer
4
Publikationsdatum
15. Dezember 2025
Kapitel
Einsatzvereinbarung zwischen Privatpersonen und Menschen mit Behinderung
Gültig seit / in Kraft seit
1. Januar 2026

Übersicht Einsatzvereinbarung

Menschen mit Behinderung schliessen mit Privatpersonen, die sie begleiten und betreuen, Einsatzvereinbarungen ab. Diese regeln die Rahmenbedingungen für die Begleitung und Betreuung und den Umfang und Inhalt der Begleit- und Betreuungsleistungen.

In den Einsatzvereinbarungen werden die Grundsätze der Begleitung und Betreuung festgehalten und die Vertragsparteien regeln folgende Punkte:

  • Den Stundenumfang und die konkreten Begleit- und Betreuungsleistungen bezogen auf den Voucher. Zur Klärung der benötigten Leistungen wird dem Menschen mit Behinderung empfohlen, diejenigen Teile des Abklärungsberichts offenzulegen, die für die Leistungserbringung notwendig sind. Die Begleit- und Betreuungsleistungen sind im Leistungskatalog beschrieben (vgl. Kapitel 2.2).
  • Die Kündigungsfrist, die zwischen einem und drei Monaten liegen kann. Beide Vertragsparteien können die Einsatzvereinbarungen unabhängig voneinander unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist auf das Ende eines Monats schriftlich kündigen.

Voraussetzungen für eine Einsatzvereinbarung

Um eine Einsatzvereinbarung abzuschliessen, benötigen Privatpersonen eine Leistungsvereinbarung mit dem Kantonalen Sozialamt und Menschen mit Behinderung einen Voucher.

Die Einsatzvereinbarung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Leistungsvereinbarung gekündigt bzw. nicht erneuert wird oder die Privatperson ihre Anerkennung verliert; ebenso wenn der Mensch mit Behinderung seinen Leistungsanspruch verliert oder über keinen gültigen Voucher mehr verfügt. Wenn die Privatperson keine Erneuerung der Anerkennung anstrebt, ist der Mensch mit Behinderung frühzeitig und unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist zu informieren.
 

Einsatz SEBE-Voucher

Menschen mit Behinderung erhalten einen oder mehrere SEBE-Voucher, die sie für Begleitung und Betreuung einsetzen können. Im Voucher steht der Unterstützungsbedarf in Stunden, den sie über SEBE decken können.

Es gibt drei verschiedene Voucher-Typen:

  • Alltag und Privatleben
  • Freizeit und Gesellschaft
  • Zukunft und Veränderung

Weitere Informationen zum Voucher sind dem «Merkblatt Voucher» zu entnehmen.

Wichtiger Hinweis:

Die Begleitung und Betreuung ist für jeden Voucher in einer separaten Einsatzvereinbarung zu regeln.

Menschen mit Behinderung können den Voucher bei einem oder mehreren Anbietenden (Organisationen) oder Privatpersonen einsetzen. Wenn ein Mensch mit Behinderung seine Stunden aufteilt, wird empfohlen, den Menschen mit Behinderung darauf hinzuweisen, die geplanten Einsätze anderer ambulanten Anbietenden oder Privatpersonen offenzulegen. Nicht möglich ist die Kombination mit Wohnen in Institutionen gemäss IFEG, mit Ausnahme des Voucher-Typs «Zukunft und Veränderung».

Der Voucher «Alltag und Privatleben» kann «Zusatzstunden» umfassen. Diese Zusatzstunden kann der Mensch mit Behinderung in einer Phase stark erhöhten Bedarfs monatlich zusätzlich beziehen, beispielsweise während einer psychischen Krise oder einer behinderungsbedingt vorübergehend starken Verschlechterung des Zustandes. Der Mensch mit Behinderung entscheidet, wer in einer solchen Phase die zusätzlichen Stunden erbringen soll. Er kann eine/n oder mehrere Privatpersonen/ambulanten Anbietende bestimmen. Ebenso entscheidet er, welche/r dieser Privatpersonen/ambulanten Anbietenden die Zusatzstunden aktivieren darf. Die Aktivierung der Zusatzstunden erfolgt durch die berechtigte Privatperson oder den berechtigten ambulanten Anbietenden über SEBE Digital.
 

Ausfertigung der Einsatzvereinbarung

Für die Ausfertigung einer Einsatzvereinbarung ist die Privatperson zuständig.

Wichtige Hinweise:

  • In SEBE Digital ist das vom Kantonalen Sozialamt vorgegebene Formular für die Einsatzvereinbarung hinterlegt. Das Formular für die Einsatzvereinbarung ist zwingend zu verwenden.
  • Privatpersonen dürfen in den Einsatzvereinbarungen nur Leistungen vereinbaren,
  • die in der Leistungsvereinbarung der Privatpersonen mit dem Kantonalen Sozialamt festgehalten sind und
  • die der Mensch mit Behinderung auf seinem Voucher hat und der Privatperson vergeben möchte und
  • die das Maximum an 400 Stunden pro Jahr für die Privatperson nicht übersteigen.

Sind sich der Mensch mit Behinderung und die Privatperson über den Umfang und Inhalt der Begleitung und Betreuung einig, kann die Privatperson auf SEBE Digital die Vorlage entsprechend ausfüllen und daraus die Einsatzvereinbarung erstellen und ausdrucken. Die Privatperson händigt dem Menschen mit Behinderung die beidseitig unterschriebene Einsatzvereinbarung aus. Mit der Einreichung in SEBE Digital erhält das Kantonale Sozialamt die Vereinbarungen digital. Das Kantonale Sozialamt kann Stichprobenüberprüfungen der Vertragsdokumente vornehmen.

Änderungen in der Einsatzvereinbarung sind über SEBE Digital vorzunehmen. Es gilt derselbe Prozess wie bei der Erstellung einer neuen Vereinbarung. Ebenso ist eine Kündigung auf SEBE Digital mitzuteilen.
 

Freigabe der Einsatzvereinbarungen

Das Kantonale Sozialamt prüft die eingereichte Einsatzvereinbarung. Insbesondere prüft es, ob die vereinbarten Begleit- und Betreuungsleistungen vom Voucher gedeckt sind und der Leistungsvereinbarung mit dem Kantonalen Sozialamt entsprechen. Nach erfolgter Freigabe kann der Mensch mit Behinderung Begleit- und Betreuungsleistungen im vereinbarten Umfang über den Voucher beziehen und die Privatperson diese mit dem Kantonalen Sozialamt abrechnen. Die in der Einsatzvereinbarung vereinbarten Stunden sind als maximales Stundendach zu verstehen. Privatpersonen haben kein Recht darauf, diese Stunden vollumfänglich zu erbringen. Sie sollen nur diejenigen Stunden erbringen, welche die Person für ihre selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilnahme tatsächlich benötigt. Für diese Stunden besteht eine Leistungspflicht.
Beginnt die Leistungserbringung vor der Freigabe durch das Kantonale Sozialamt, erbringt die Privatperson die Leistungen auf eigenes Risiko (vgl. Kapitel 5).

Kann das Kantonale Sozialamt die Einsatzvereinbarung nicht freigeben, erhält die Privatperson eine Mitteilung. Die Privatperson passt in Rücksprache mit dem Menschen mit Behinderung in SEBE Digital die Einsatzvereinbarung entsprechend an und händigt die unterschriebene Einsatzvereinbarung erneut dem Menschen mit Behinderung aus. Mit der erneuten Einreichung in SEBE Digital erhält das Kantonale Sozialamt die Anpassungen, welche es prüft.


 

Kontakt

Kantonales Sozialamt – Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
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