Forschung im Justizvollzug

Kopf-Icon mit Zahnrädern im Schädel

Forschung & Entwicklung (F&E) bringt Praxis und Wissenschaft im Justizvollzug zusammen. Eine umfangreiche Übersicht der wissenschaftlichen Publikationen, veröffentlichten Interviews, Medien- sowie Audio- und Videobeiträge zur Forschung im Justizvollzug finden Sie hier.

Wissenstransfer in die Praxis - Impact für die Gesellschaft

Erst der Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Welt ausserhalb der Wissenschaft führt zu Veränderung. Durch Wissenstransfer finden Einsichten aus der Forschung ihren Weg in die Praxis und die Gesellschaft. Dazu gehört auch der Dialog mit der Öffentlichkeit. Mitarbeitende von F&E tragen auf vielfältige Art und Weise dazu bei, die öffentliche Debatte zu relevanten Themen des Justizvollzugs mitzugestalten und den Auftrag von JuWe zu vermitteln.

F&E in den Medien

TV- und Videobeiträge

Einwilligungspflicht im Sexualstrafrecht J. Endrass SRF 10 vor 10 02/2025
Antisemitismus bei Fussballspielen A. Rossegger SRF 10 vor 10 11/2024
Unbegleitete Freigänge J. Endrass tele Basel Punkt 6 08/2024
Jugendliche Radikalisierte J. Endrass SRF Tagesschau 06/2024
Resozialisierung als Auftrag A. Rossegger The Somm Show 04/2024
Was bringen Strafen? A. Rossegger ARTE 10/2023

Radiobeiträge & Podcasts

Neuestes Radiointerview mit Prof. Dr. Jérôme Endrass, SRF vom 14.12.2024: «Verbot von Nazisymbolen macht den Extremismus weniger attraktiv»

Wer im öffentlichen Raum nationalsozialistische Symbole zur Schau stellt, soll gebüsst werden. Das schlägt der Bundesrat vor. Er wurde vom Parlament beauftragt, ein entsprechendes Spezialgesetz auszuarbeiten. Dieses geht nun in die Vernehmlassung – bis Ende März können sich Parteien und Organisationen dazu äussern. Der Extremismusforscher Jérôme Endrass ist überzeugt davon, dass das Verbot Wirkung zeigt.

Unbegleitete Freigänge J. Endrass SRF Echo der Zeit 08/2024
Zwischen Sühne und Rehabilitation A. Rossegger Podcast «Auf Bewährung: Leben mit Gefängnis» 06/2024
Zwischen Statistik und Gefühl J. Endrass

Podcast «Auf Bewährung: Leben mit Gefängnis» 07/2024

Interviews in Print- und Onlinemedien

Neuestes Interview von Prof. Dr. Jérôme Endrass zum Sexualstrafrecht, Tages-Anzeiger vom 14.02.2025

In Bezug auf Sexualdelikte gibt es eine Reihe von Vorurteilen. Jérôme Endrass stellt klar:

  1. Eine Risikosituation für Frauen ist nicht etwa der Nachhauseweg durch eine wenig beleuchtete Gasse. Sondern Situationen, in denen eine gewisse Intimität zugelassen wird (z.B. Dating).
  2. Für Opfer von Serientätern gilt: Opfer zu werden ist nicht Ausdruck von Naivität und Dummheit , sondern von besonderen Manipulationsfähigkeiten auf Seite des Täters. Das gilt für Opfer von Sexualdelikten genauso wie für solche von Betrugsdelikten. Das Opfer hat also nicht Defizite, sondern der Täter besondere Skills.
  3. Viele Sexualstraftäter legitimieren ihre Tat(en) vor sich selbst, indem sie an bestimmte Mythen glauben: «Sagt sie Nein, meint sie eigentlich Ja». Oder: «Männer können ihre Sexualität eh nicht kontrollieren».

Und was sagt Endrass zum neuen Sexualstrafrecht («Nein ist nein»)?

«Stellen Sie sich vor, ein Mann platzt bei Ihnen zu Hause ins Wohnzimmer, nimmt den Fernseher mit und geht wieder. Sie verhalten sich ruhig, weil Sie Angst haben, etwas zu sagen. Dann sprechen die Gerichte den Mann frei mit der Begründung: Sie haben ihm ja nicht gesagt, dass sie das nicht wollen» [...] «Überall sonst, sei es im Strafrecht oder im gesellschaftlichen Zusammenleben, braucht es eine Einwilligung. Nur bei der Sexualität darf man sich einfach etwas nehmen, nur weil das Gegenüber nicht «Nein» sagt oder nicht in einer Schockstarre ist.»

Anschläge J. Endrass        Blick 01/2025
Jugendradikalisierung J. Endrass bref - Das Magazin derReformierten 12/2024
Hybristophilie J. Endrass

Blick 12/2024
Verwahrung J. Endrass

NZZ 08/2024
Jugendradikalisierung J. Endrass

SRF News 08/2024
Therapie vs. Verwahrung J. Endrass

Tages Anzeiger 08/2024
Islamistische Teenager J. Endrass

NZZ 06/2024
Pro-Palästina-Proteste A. Rossegger SonntagsZeitung 05/2024
Antisemitismus J. Endrass

SontagsZeitung 03/2024
Antisemitismus J. Endrass

NZZ 01/2024

Justizvollzug erklärt

Hate Speech

Standbild von Dr. Joelle Albrecht für 100-Sekunden-Video zu Hate Speech

Neue Technologien im Justizvollzug

Standbild von Madeleine Kirschstein für 100-Sekunden-Video zu neuen Technologien im Justizvollzug

Islamistisch motivierte Terroranschläge

Standbild von Dr. Thomas Noll für 100-Sekunden-Video zu islamistisch motivierten Terroranschlägen

Anwendungsorientierte Forschung - was wirkt?

«Wir tun, was wirkt» - an diesem Grundsatz richtet sich der Zürcher Justizvollzug aus. Die Frage nach der Wirksamkeit ermöglicht es, ideologische Debatten zu überwinden und so die Diskussion darauf zu lenken, mit welchen Methoden das Ziel der Wiedereingliederung am effektivsten erreicht werden kann. Die Orientierung an der Wirksamkeit bildet auch eine solide Grundlage für rechtliche Fragestellungen, etwa bei Entscheidungen zu Vollzugslockerungen oder der Anordnung von Lernprogrammen.

Im Vollzugsalltag spielt die Ausrichtung an empirischen Erkenntnissen, d.h. auf Grundlage der systematischen Sammlung und Analyse von Daten, eine entscheidende Rolle. Wenn es beispielsweise zu entscheiden gilt, ob Inhaftierten Zugang zu Ego-Shooter-Spielen bewilligt werden kann oder die Videospiele das Gewaltpotenzial erhöhen. Forschung und Entwicklung (F&E) hat in verschiedenen Projekten die Wirksamkeit von Angeboten im Justizvollzug untersucht und damit Grundlagen für die Weiterentwicklung bestehender Interventionen sowie die Konzeption neuer Ansätze geschaffen.

Wissenschaftliche Veröffentlichungen

Forschung & Entwicklung veröffentlicht zu den Erkenntnissen dieser Projekte regelmässig wissenschaftliche Beiträge in nationalen und internationalen Fachzeitschriften und macht sie damit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich.

Neueste Publikation

Die Relevanz von Basisraten: Eine systematische Übersicht und Metaanalyse über den positiven prädiktiven Vorhersagewert von vier Risk-Assessment Instrumenten (Weber, M. A., Schnyder, N., Kirschstein, M. A., Graf, M., Endrass, J. & Rossegger, A.).

Entwicklungen im Justizvollzug / Neue Technologien

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Autorenschaft: Endrass, J., Gerth, J., Noll, T. & Rossegger, A. (2024)

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Autorenschaft: Müller, C., Kirschstein, M. A., Moeller, J., Boonmann, C. & Huber, C. (2024)

Sie befinden sich in einer Bar mit einer Person, die Sie beeindrucken wollen. Sie bestellen zwei Drinks, woraufhin der Barkeeper antwortet, dass Sie bereits genug getrunken haben. Sie begegnen in der Stadt zufällig einer Person, die Ihnen Geld schuldet. Sie sprechen sie an, worauf die Person antwortet, es interessiere sie nicht. So könnten die Szenarien aussehen, die Patienten und Therapeuten im Rahmen des Virtual Reality Aggression Prevention Trainings (VRAPT) (1) in Rollenspielen einüben. VRAPT wurde auf Basis kognitiv-verhaltenstherapeutischer Prinzipien von einer Forschungsgruppe der Universität Groningen entwickelt. In 16 Sitzungen von je 45–60 Minuten werden Patienten darin geschult, dysfunktionale Aggressionen besser zu verstehen und zu bewältigen. Das Training kombiniert evidenzbasierte Strategien zur Aggressionsprävention mit den therapeutischen Vorteilen virtueller Realität.

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Autorenschaft: Kirschstein, M. A., Singh, J. P., Rossegger, A., Endrass, J. & Graf, M. (2023)

Although the global diffusion of e-mental health has increased in recent years, research on the use of technologies in criminal justice settings is limited. To bridge this knowledge gap, we conducted an international online survey (N = 555) of forensic and correctional mental health professionals from Germany, Switzerland, the United Kingdom, the United States, and 20 additional countries. Telecommunication technologies and mental health platforms had the highest numbers of users, the broadest scope, and the largest increase in use due to the coronavirus disease 2019 (COVID-19) pandemic. In contrast, the use of social media and advanced technologies was lower, narrower in scope, and remained the same or decreased during the COVID-19 pandemic. Respondents’ age, professional discipline, country, and clinical setting significantly predicted total technology use in clinical practice. The study findings provide an overview of the current patterns of technology use and point to opportunities for research and development.

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Autorenschaft: Kirschstein, M. A., Batastini, A. B., Singh, J. P., & Graf, M. (2023)

Although research on e-mental health in criminal justice settings continues to accumulate, the evidence base on this topic remains limited. In recent years, technological innovations have increasingly entered forensic and correctional mental health care, and the COVID-19 pandemic has accelerated their diffusion. The present special issue aims to promote evidence-based best practices and inform clinical decision-making in criminal justice settings by presenting recent developments and findings relevant to the use of e-mental health. In this introduction, we summarize the eight articles in the special issue and discuss directions for future research.

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Straf- und Massnahmenvollzug

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Autorenschaft: Noll, T., Hill, A., Endrass, J., Rossegger, A. & Urwyler, T. (2025)

In der Justizvollzugspraxis wird die Abgabe von PDE-5-Hemmern wie Sildenafil (Viagra® u.a.) kritisch hinterfragt. Dabei werden insbesondere das Risiko eines unerlaubten Handels sowie die Gefahr sexueller Übergriffe hervorgehoben. Die vorliegende Analyse zeigt auf, dass diese Bedenken medizinisch unbegründet sind und Gesundheitsdienste im Justizvollzug bei entsprechender Indikation somit verpflichtet sind, bei sexualmedizinischer Indikation Inhaftierten Sildenafil oder einen analogen PDE-5-Hemmer abzugeben.

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Autorenschaft: Baur, A., Messerschmidt, T., Sackl, S., Sautner, L. & Urwyler, T. (2024)

Ziel: Der vorliegende Beitrag hat zum Ziel, den strafrechtlichen Umgang mit suchtmittelbezogener Delinquenz im deutschsprachigen Raum zu untersuchen und dabei Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede herauszuarbeiten.

Methode: Rechtsvergleichende Analyse des strafrechtlichen Sanktionenrechts im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz).

Ergebnisse: Die drei Rechtsordnungen weisen in den Grundzügen strukturelle Gemeinsamkeiten auf (Zweispurigkeit des Sanktionenrechts, spezifische Maßregeln bzw. Maßnahmen für suchtbezogene Delinquenz, Vollzugsreihenfolge, positive Behandlungsprognose). Es manifestieren sich aber auch Unterschiede bei der Ausgestaltung des Instrumentariums sowie im Vollzug (Anrechnung an die Strafe, diversionelle Möglichkeiten, ambulant v. stationär etc.). Der in Deutschland stärkere Fokus auf freiheitsentziehende Maßregeln hat zu einem starken Anstieg der Anordnungsraten geführt. In der Schweiz und Österreich lässt sich diese Entwicklung nicht beobachten.

Schlussfolgerungen: Die Untersuchung legt nahe, dass Wechselwirkungen zwischen dem Bestehen von diversionellen/ambulanten Optionen und der Anordnung von freiheitsentziehenden Maßnahmen bzw. Maßregeln bestehen. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Rechtsvergleich relevante Erkenntnisse zum juristischen Entwicklungsbedarf des Sanktionenrechts bei suchtbezogener Delinquenz.

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Autorenschaft: Urwyler, T., Weber, M., Dreifuss, M., Wehrhold, T., Tatjes, A., Naegeli, A., Rossegger, A. Endrass, J. & Aebi, M. (2024)

Die Studie untersucht Gemeinsamkeitenund Unterschiede männlicher Klienten in Massnahmen nach Art. 59, Art. 63 und Art. 64 StGB, um zu prüfen, welchem Grad die Massnahmenpraxis dem rechtlichen Rahmenmodell entspricht. Massnahmenpatienten sind überwiegend vorbestraft und wurden im Anlassurteil erneut für Gewalt- oder Sexualdelikte zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Gruppe ist durch substanzbezogene Störungsbilder sowie  Persönlichkeits-/Verhaltensstörungen charakterisiert und weist ein akzentuiertes Risikoprofil auf. Innerhalb der Massnahmenformen bestehen aber auch Gruppenunterschiede.

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Autorenschaft: Noll, T. & Urwyler, T. (2024)

Grundsätzlich sind Ärzte und Ärztinnen frei in ihrer Entscheidung, wen sie wie behandeln möchten. Bei der Behandlung von inhaftierten Personen existieren wesentlich Einschränkungen dieser Freiheit.

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Autorenschaft: Urwyler, T. (2024)

Verurteilte Personen ohne Aufenthaltsrecht bzw. mit Landesverweis sind gemäss den Deutschschweizer Strafvollzugskonkordaten von der gemeinnützigen Arbeit ausgeschlossen. Der Beitrag zeigt auf, dass sich diese Vorgabe weder mit Art. 79a StGB noch mit übergeordnetem Verfassungs- und Völkerrecht in Einklang bringen lässt. Demzufolge müssen grundsätzlich auch Personen ohne Bleiberecht in der Schweiz zu dieser liberalen Vollzugsform zugelassen werden.

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Autorenschaft: Aebi, M., Fenner, C., Schlüsselberger, M., Urwyler, T. & Sidler, C. (2023)

In der vorliegenden Untersuchung wurden Begutachtungen und strafrechtliche Massnahmen im Kanton Zürich von 2013 bis 2020 im Zusammenhang mit dem Alter der Personen analysiert. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass bei unter 25-jährigen Personen weniger therapeutische Massnahmen als bei über 25-jährigen Personen angeordnet werden. Beim Vorliegen einer Begutachtung zeigt sich ein positiver Zusammenhang mit dem Alter. Die Ergebnisse legen nahe, dass die Beurteilung der Indikation für eine Begutachtung nach systematische(re)n Kriterien erfolgen sollte. Dabei ist der Fokus auf früh manifestierende psychische Störungen und die Eingangsmerkmale der gestörten Persönlichkeitsentwicklung zu richten.

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Autorenschaft: Dreifuss, M. (2023)

Die Resozialisierung ist das allgemeine Vollzugsziel des Strafvollzugs und gilt beim Massnahmenvollzug sinngemäss. Unter Vorbehalt überwiegender Sicherheitsinteressen ist der Sanktionenvollzug auf die schrittweise Rückkehr in die Freiheit auszurichten. Laut Gesetz und Rechtsprechung gilt dies unbeachtet dessen, ob die Person nach Haftentlassung bzw. Aufhebung oder Beendigung der Massnahmen ein Bleiberecht in der Schweiz hat. Da jedoch bei Vorliegen eines rechtskräftigen Wegweisungsentscheids nicht auf den Verbleib in der Schweiz bzw. auf die Integration in die Schweizer Gesellschaft hingesteuert wird, entfallen grundsätzlich die auf die Schweiz ausgerichteten Resozialisierungsmassnahmen. Um in diesen Fällen Benachteiligungen zu verhindern, soll die sog. «Rückkehrorientierung» als Ansatz- und Bezugspunkt für eine gleichwertige freiheitsorientierte Vollzugsausgestaltung dienen. Konkret sind die Wiedereingliederungsbemühungen bei Personen ohne Bleiberecht konsequent «rückkehrorientiert» an jenen Empfangsraum auszurichten, in welchen die ausländische Person entlassen wird. In der Praxis stellt sich diesbezüglich die Frage, wie die verantwortliche Vorbereitung für eine wirkungsorientierte Resozialisierung ausserhalb der Schweiz umzusetzen ist. Die Herausforderungen, ein adressatengerechtes Übergangsmanagement über die Landesgrenzen hinaus zu strukturieren, potenzieren sich im stationären Massnahmenvollzug, in welchem Personen mit schweren psychischen Störungen eingewiesen werden, die oftmals stark von einer angemessenen medizinisch-psychiatrischen Nachbehandlung abhängig sind. In diesem Beitrag werden spezifische Elemente des stationären Massnahmenvollzugs hervorgehoben, die mit Blick auf die rückkehrorientierte Ausgestaltung zu berücksichtigen sind.

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Autorenschaft: Dreyer, J., Urwyler, T., Schnyder, N., Naegeli, A. & Rossegger, A. (2023)

Der Einsatz von weiblichem und männlichem Personal ist im heutigen Justizvollzug gelebte Praxis. Gerade in Haftanstalten für männliche Inhaftierte ist weibliches Personal aber nach wie vor stark in der Unterzahl. Der vorliegende Beitrag greift Argumente auf, welche sich als Hemmnisse für ausgeglichene Personalbestände erweisen können, und gleicht sie mit der bestehenden Evidenz ab. Die Befunde zeigen, dass den beschriebenen Stereotypen das Tatsachenfundament fehlt. Darüber hinaus wird anhand unterschiedlicher Konstellationen erörtert, inwiefern der Einsatz gemischtgeschlechtlicher Teams eine individualisierte Aufsicht und Betreuung der Inhaftierten rechtlich erforderlich macht. Abschließend werden die Ergebnisse im Hinblick auf ihre praktischen Auswirkungen diskutiert.

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Autorenschaft: Noll, T. & Aebi, M. (2023)

Der Nutzen von Gefangenenbesuchen für die inhaftierte Person ist weitgehend unbestritten. Weniger eindeutig ist der Nutzen der Besuche für die Kinder der Inhaftierten. Wenn die Besuchsbedingungen positiv sind, wird in der Regel auch das Kind von den Besuchen profitieren, sei es affektiv auf direktem Weg, sei es indirekt dadurch, dass es von den positiven Auswirkungen des Besuchs auf den inhaftierten Elternteil sekundär profitiert (z. B. durch die bessere Resozialisierung des inhaftierten Elternteils). Vorsicht bei der Bewilligung von Kinderbesuchen bei einem inhaftierten Elternteil ist jedoch dann geboten, wenn das Kind vor der Inhaftierung der Gewalt des betreffenden Elternteils ausgesetzt war, sei dies direkt als Opfer, sei es als Zeugin und Zeuge von Gewalt gegen den andern Elternteil, oder wenn das Kind von einem Elternteil im Rahmen der Besuche instrumentalisiert wird. In solchen Fällen sind Besuche kontraindiziert. Am Schluss werden die Empfehlungen von Aebi et al. (2022) für Angehörigenbesuche im Gefängnis zusammengefasst.

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Autorenschaft: Noll, T., Dreifuss, M., Bürgi, S. & Patzen, H.-J. (2023)

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Autorenschaft: Noll, T. & Urwyler, T. (2023)

Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis durpen bisher grundsätzlich weder angebaut, eingeführt, hergestellt noch in Verkehr gebracht werden. Daher liefen Behandlungen mit verwendungsfertigen Arzneimitteln auf Cannabisbasis mehrheitlich über das System der betäubungsmittelrechtlichen Ausnahmebewilligungen durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Dieses System war sehr aufwendig für alle Beteiligten und entsprach aufgrund der steigenden Anzahl von Ausnahmebewilligungen nicht mehr dem Ausnahmecharakter der beschränkten medizinischen Anwendung im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG).

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Prävention von Straftaten / Wirksamkeit forensischer Interventionen

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Autorenschaft: Aebi, M., Krause, C., Barra, S., Vogt, G., Vertone, L., Manetsch, M., Imbach, D., Endrass, J., Rossegger, A., Schmeck, K. & Bessler, C. (2023)

Die Wirksamkeit von spezialisierten Behandlungen zur Verhinderung krimineller Rückfälligkeit bei Jugendlichen, welche sexuelle Grenzverletzungen (Jugendliche mit Sexualdelikten, JS) begangen haben, ist unklar. Obwohl die meisten dieser Behandlungsprogramme auf den Prinzipien der kognitiven Verhaltenstherapie basieren, gibt es kaum entsprechende wissenschaftliche Evidenz. In der vorliegenden Studie wurde die Wirksamkeit des ambulanten Kurzprogramms, des Forensischen Therapieprogramms für ein angemessenes Sexualverhalten (ThePaS), überprüft. Es wurden zwei Versionen einander gegenübergestellt (ThePaS-I mit spezifischen Rückfallpräventionsstrategien vs. ThePaS-II mit Kompetenztraining). Während keine allgemeine Überlegenheit des ThePaS gegenüber sonstigen/keinen Therapiemaßnahmen nachgewiesen werden konnte, so zeigte sich doch, dass es bei JS, die das ThePaS-I absolviert hatten, nach der Behandlung zu niedrigeren Raten sexueller Rückfälligkeit kam als bei JS, die das ThePaS-II durchlaufen hatten. In Bezug auf die Rückfälligkeit unterstützen die vorliegenden Ergebnisse die deliktfokussierte Version des ThePaS, obschon die kompetenzorientierte Version zu einer schnelleren Verbesserung des psychischen Gesundheitszustandes der JS führte. Die Ergebnisse können weitere methodisch fundierte Studien bei straffälligen Jugendlichen oder Erwachsenen anregen.

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Autorenschaft: Urwyler, T. (2023)

Mit der Verbreitung des Internets haben kinderpornografische Straftaten (Art. 197 Abs. 4 und 5 StGB) an Bedeutung gewonnen. Der Beitrag zeigt auf, welche empirischen Kenntnisse hinsichtlich der Personengruppe, die Kinderpornografie konsumiert, bestehen (Prävalenz, Motive, empirische Profile, Rückfallraten). Darauf aufbauend werden Möglichkeiten und Grenzen des strafrechtlichen Sanktionen-Instrumentariums bei der Bekämpfung von Kinderpornografie herausgearbeitet.

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Autorenschaft: Vertone, L., Aebi, M., Imbach, D., Best, T. & Bessler, C. (2023)

Das Therapieprogramm für angemessenes Sexualverhalten (ThePaS) richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die grenzverletzendes Sexualverhalten gezeigt haben. Das primäre Ziel ist es, eine Verhaltensänderung bei den Teilnehmenden zu erreichen und so weiteren Delikten vorzubeugen. Das wissenschaftlich evaluierte Programm kombiniert kompetenz- und ressourcenorientierte Inhalte mit einem deliktfokussierten Vorgehen. Durch den modularen Aufbau ist es möglich, die Inhalte auf die jeweiligen Bedürfnisse der Jugendlichen abzustimmen.

Kernstück des Programms bilden die 12 deliktfokussierten Pflichtmodule, die eine vertiefte Auseinandersetzung mit den verübten Grenzverletzungen ermöglichen. Je nach Bedarf können flexible Module hinzugezogen werden, die auf Wissenserwerb (Sexualaufklärung, Recht und Gesetze) oder auf das Erlernen sozialer und emotionaler Fertigkeiten (z.B. Umgang mit Gefühlen, mit schwierigen Situationen sowie Konflikten, Beziehungsaufbau) fokussieren. Das therapeutische Vorgehen orientiert sich dabei an kognitiv-verhaltenstherapeutischen Prinzipien und wird ausführlich für jedes Modul beschrieben. Zahlreiche Arbeitsmaterialien unterstützen die Durchführung und können nach erfolgter Registrierung von der Hogrefe Website heruntergeladen werden.

Das Programm eignet sich für das Gruppensetting ebenso wie für das Einzelsetting und lässt sich sowohl im ambulanten als auch im stationären Rahmen durchführen. Das ThePaS schließt somit eine Versorgungslücke im deliktpräventiven Umgang mit jungen Personen mit grenzverletzendem Sexualverhalten.
 

Risikoeinschätzungen und forensische Gutachten

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Autorenschaft: Urwyler, T. (2024)

Decision-making processes are vulnerable to cognitive biases like hindsight bias, with particularly fateful consequences in forensic contexts. However, while debiasing strategies have been effective in various areas, their impact in forensics is underexplored. We investigated hindsight bias and a simple awareness-based debiasing strategy in novices (n = 52) and forensic professionals (n = 49). Participants were assigned to baseline, biased, or debiased conditions and rated an offender’s risk of reoffending using case vignettes. Significant hindsight bias was found in novices, but not experts who were also more aware of biases. Debiasing proved effective in novices, indicating that raising awareness may enhance equitable forensic decision-making.

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Autorenschaft: Urwyler, T. (2024)

Privatgutachten haben in der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht denselben Stellenwert wie amtliche Gutachten. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass diese Rechtsprechung auf einer verbotenen Beweisregel beruht. Der Beweiswert von Privatgutachten ist wie bei amtlichen Gutachten im Einzelfall anhand inhaltlicher Qualitätskriterien zu beurteilen.

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Autorenschaft: Urwyler, T. et al. (2024)

Nach aktueller Rechtsprechung ist die Begutachtung der Schuldfähigkeit und Massnahmenindikation Personen mit Facharzttitel für Psychiatrie und Psychotherapie vorbehalten. Der damit verbundene Ausschluss von Psychologinnen und Psychologen ist angesichts der Entwicklungen in den letzten zehn Jahren nicht gerechtfertigt. Die Autorinnen und Autoren zeigen auf, unter welchen Weiterbildungsbedingungen Psychologinnen und Psychologen als Sachverständige geeignet sind.

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Autorenschaft: Bevilacqua, L., Caflisch, A., Endrass, J., Rossegger, A., Hachtel, H. & Graf, M. (2023).

BACKGROUND: Criminal courts of law rely on forensic psychiatric/psychological reports when clarifying legal questions of culpability, dangerousness, and the need for therapeutic measures for offenders. Incorrect decisions owing to a lack of expert report quality and comprehensibility can have serious consequences for potential victims, offenders themselves, or societal use of resources. In this pilot study, we started from the hypothesis that forensic psychiatric/psychological reports meet the minimum requirements for legally admissible expert opinions.

METHODS: Within the framework of assessment by the Concordat Expert Commission of Northwestern and Central Switzerland, 58 adult criminal law reports were randomly selected. Two researchers extracted and analyzed standardized data descriptively. For quality assurance, they followed the extended codebook of the Research and Development Department of the Zürich Office of Corrections and Reintegration.

RESULTS: Psychopathological findings accounted for only 1% of the reports, which seemed problematic considering that these findings reflect the personality traits of offenders. Furthermore, only 7% of offenders underwent physical examinations, and the reasons for not performing physical examinations were noted in fewer than half of these offenders. Of 26 sexual offenders, only one was physically assessed. Additional imaging or neurophysiological examinations (e.g. electroencephalogram) were conducted in only one offender. Furthermore, published baseline recidivism rates were used in only 37.9% of the reports.

CONCLUSIONS: The results of this study suggest that current forensic psychiatric assessment is deficient. The infrequent use of published recidivism rates for risk communication denies prosecutors and judges solid reference values for the actual recidivism probability. Moving away from somatic medicine contradicts the federal court judgment, which disqualifies psychologists from providing a forensic report owing to their lack of expertise in physical examination. The authors recommend the multidisciplinary involvement of forensic psychiatrists and psychologists and, in certain cases, of specialists in somatic medicine to produce accurate and well-founded reports.

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Extremismus

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Autorenschaft: Noll, T., Dreifuss, M. & Markwalder, N. (2023)

Vorurteilskommunikation nimmt zu und hat als Vorstufe von Vorurteilsverbrechen resp. «hate crimes» gesellschaftliche Relevanz, wie Rossegger et al. in ihrem Beitrag in der vorletzten Ausgabe der AJP aufzeigen konnten. Vorliegend wird diskutiert, auf welchem Weg diesem schädlichen Phänomen juristisch begegnet werden kann. Es werden verschiedene Vorschläge präsentiert, wobei ein besonderer Fokus auf die Möglichkeit der Schaffung einer neuen, spezifischen Norm zur Bekämpfung von Nazisymbolen gerichtet wird.

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Autorenschaft: Noll, T., Hans, D. & Weber, M. (2023)

Islamistische Attentate sind seltene, aber für Betroffene und Gesellschaft sehr einschneidende Ereignisse. Im Interesse von Forschung und Praxis steht insbesondere die «radikalisierte» Täterschaft. Im vorliegenden Beitrag werden einige der wichtigsten Radikalisierungsmodelle vorgestellt. Begriffe wie Radikalisierung, Extremismus und Jihadismus werden erläutert und verschiedene Annahmen wie diejenige, dass bei islamistischen Anschlägen religiöse Ideologien handlungsleitend seien, kritisch diskutiert.

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Autorenschaft: Ritter, L., Weber, M., Witt, R., Profes, V., Singh, J. P., Endrass, J. & Rossegger, A. (2023)

The effective communication of the risk of violent extremism using either numerical or semantic systems represents an important challenge for police agencies. The aim of the present study was to examine the perceived usefulness of an 8-category risk communication scheme widely used by German police. An online survey was completed by members of both federal as well as state police threat management teams throughout the country (N = 158). Results suggest that threat managers perceive the use of a common risk communication scheme to be crucial for successful cooperation across different police agencies to prevent acts of violent extremism. However, it was also found that threat managers do not share a mutual understanding of the meaning behind the eight risk categories in the present scheme. The authors review established best practices in the nomothetic and idiographic communication of risk and make constructive recommendations about how to improve the utility of the currently used system. If these recommendations are implemented, they could result in more effective preventative efforts by threat management teams collaborating throughout Germany, with positive implications for public safety and national security.

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Autorenschaft: Rossegger, A., Graf, M., Urbaniok, F., Lau, S., Witt, R. & Endrass, J. (2023)

Die öffentliche Verwendung nationalsozialistischer Symbole und Gesten ist in der Schweiz nicht grundsätzlich unter Strafe gestellt. Aus einer forensischen Perspektive können diese Symbole und Gesten als Vorurteilskommunikation im Sinne einer destruktiven Propaganda eingestuft werden. Destruktive Propaganda verdichtet symbolisch Vorurteile und erleichtert die Rezeption von destruktiven Verschwörungstheorien. Forensisch relevant ist eine Vorurteilskommunikation deshalb, weil sie die Grundlage für Vorurteilskriminalität («hate crimes») bildet. Sieben Prozent der in der EU lebenden Jüdinnen und Juden wurden in den vergangenen fünf Jahren Opfer antisemitisch geprägter physischer Gewalt, viele Jüdinnen und Juden denken über eine Emigration nach. Ohne konsequenten Schutz von Grundrechten für Jüdinnen und Juden steigt die Bedrohung für Jüdinnen und Juden, aber auch für andere Minoritäten und die Gesellschaft als Ganzes. Dem Strafrecht kommt hier eine wichtige Rolle zu.

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Drohungen und Bedrohungsmanagement

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Autorenschaft: Albrecht, J. N., Endrass, J., Dreifuss, M. S., Schnyder, N. & Rossegger, A. (2024)

Politicians may be particularly vulnerable to hate speech because of their public visibility and exposure to deviating opinions. They play a critical role in the functioning of a democratic system, and therefore, hate speech poses a potential threat because it can impede politicians’ freedom of expression or even lead politicians to resign from office. However, little is known about the prevalence and impact of hate speech targeting politicians. We therefore surveyed the politicians in the Canton of Zurich, Switzerland, 667 of whom participated (39.8% response rate). The prevalence of hate speech experiences was 29.7% in their total time as politicians and 20.6% in the past 12 months. Participants who had held a political office for longer and were affiliated with a political party on the poles of the political spectrum were more susceptible. Crucially, 29.4% of the affected politicians had contemplated resigning from politics due to hate speech. Thus, our study underlines a need for action. As the participants indicated they wanted to deal with hate speech as little as possible but still desired some form of intervention, political measures should strive for intervention options that require minimal contributions from the victims.

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Praxis der Rechtspsychologie: Sonderausgabe Antisemitismus

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Autorenschaft: Rossegger, A. (Hrsg.). (2024)

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Autorenschaft: Rossegger, A. (2024)

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Autorenschaft: Albrecht, J. N., Schwarz, L., Pickel, G. & Schnyder, N. (2024)

Theoretischer Hintergrund: Etwa jede dritte Person in der Schweiz berichtete von Diskriminierungs- oder Gewalterfahrungen in den letzten fünf Jahren. Empirische Befunde deuten darauf hin, dass Viktimisierungserfahrungen sowohl mit weniger Empathie als auch mit weniger prosozialem Verhalten einhergehen. Noch nicht erforscht wurden bislang Auswirkungen von Viktimisierungserfahrungen auf feindselige Einstellungen.

Fragestellung: Um diese Forschungslücke zu schließen, wurde in der Schweiz der Einfluss von Diskriminierungs-/Gewalterfahrungen auf feindselige Einstellungen gegenüber jüdischen, muslimischen und Schwarzen Personen untersucht.

Methode: Es wurden die Daten «Zusammenleben in der Schweiz (ZidS) 2022» des Bundesamts für Statistik verwendet, die Antworten von 2 908 zufällig ausgewählten Personen der 15- bis 88-jährigen Schweizer Wohnbevölkerung enthalten. Der Einfluss von Diskriminierungs-/Gewalterfahrungen auf Feindseligkeit wurde mit Regressionsmodellen analysiert.

Ergebnisse: Personen mit einer Diskriminierungs- oder Gewalterfahrung wiesen eine stärker ausgeprägte Feindseligkeit auf. Dies zeigte sich bei allen Regressionsmodellen, einzig gegenüber Jüdinnen und Juden ergab sich kein signifikanter Einfluss von Diskriminierungserfahrungen. Schlussfolgerungen: Möglicherweise verstärken Viktimisierungserfahrungen feindselige Einstellungen gegenüber anderen Gruppen. Insofern könnte Prävention dabei unterstützen, intergruppale Feindseligkeit zu reduzieren.

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Autorenschaft: Endrass, J., Weber, M., Cavelti, L., Urbaniok, F., Graf, M. & Rossegger, A. (2024)

80 Jahre nach der Befreiung der Juden aus den Konzentrationslagern und dem Ende der Shoah ist Feindseligkeit gegenüber Jüdinnen und Juden aktuell wie nie zuvor. Dieser Beitrag soll aufzeigen, warum eine vertiefte Auseinandersetzung mit Antisemitismus heute nach wie vor notwendig ist – gesamtgesellschaftlich und aus der Perspektive der Rechtspsychologie. Dafür wird zunächst ein Überblick über zentrale Merkmale und die Geschichte des Judentums und des Zionismus geliefert. Unterschiedliche Herangehensweisen bei der Operationalisierung von Antisemitismus werden diskutiert. Antisemitismus wird zudem in historische und soziale Kontexte eingebettet und die tiefe Verankerung von Judenfeindlichkeit in der Gesellschaft – damals wie heute – herausgearbeitet. Antisemitismus stellt eine Bedrohung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt dar und ist ein relevanter Gegenstand der Rechtspsychologie. Aus historischer Sicht erwächst eine besondere ethische Verantwortung im Umgang mit Antisemitismus für die Disziplinen der Psychiatrie und der (Rechts–)‌Psychologie.

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Autorenschaft: Gerth, J., Hans, D. & Hecker, T. (2024)

Antisemitismus ist eine historisch tief verankerte Form der Feindseligkeit gegenüber Jüdinnen und Juden, die aktuell wieder mit einer stark zunehmenden Gewaltbereitschaft einhergeht. Die erheblichen psychischen Auswirkungen von Antisemitismus sind vielfältig und werden durch wiederholte, häufig mehrdimensionale Diskriminierung und die besonderen Effekte der Hasskriminalität verschärft. Angststörungen, Depressionen und posttraumatische Belastungsstörungen sind Beispiele häufiger Folgen. Als Bewältigungsstrategien neigen viele Jüdinnen und Juden dazu, ihre jüdische Kultur zu verbergen, sich sozial zurückzuziehen oder ihre Identität aufzugeben, um nicht Opfer antisemitischer Vorfälle zu werden. Weil sie sich kontinuierlich mit Vorurteilen konfrontiert sehen, kann sich bei den Betroffenen sogar eine Perspektive der (Mit–)‌Schuld entwickeln – das Gefühl, selbst für die erfahrene Gewalt verantwortlich zu sein, was die Fähigkeit zur Bewältigung der erfahrenen Diskriminierungen zusätzlich erschwert. Ziel des Artikels ist es, einen Einblick in die Prävalenz und die weitreichenden individuellen Auswirkungen von Antisemitismus zu geben und damit zu verdeutlichen, welche Relevanz Antisemitismus in der Gesellschaft hat.

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Autorenschaft: Profes, V., Dreyer, J. & Weber, M. (2024)

Tradierte judenfeindliche Vorurteile und Verschwörungserzählungen sind in der Mitte der Gesellschaft weit verbreitet. Zudem sind sie Bestandteil der derzeit prominenten extremistischen Ideologien und werden entsprechend von verfassungsfeindlichen Personen und Gruppierungen verbreitet. Antisemitische motivierte Gewalttaten haben in den letzten Jahren zugenommen. Jüdinnen und Juden werden im Vergleich zu anderen Minoritäten häufiger Opfer schwerer Gewalt, insbesondere durch Personen mit extremistischem Hintergrund, aber auch aus der Mitte der Gesellschaft. Der Beitrag beleuchtet aus der Perspektive der Kriminologie und der Rechtspsychologie, wie sich Antisemitismus in unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen auf die Gewaltbereitschaft Einzelner auswirkt. Antisemitismus dient als doppelte Brückenideologie: einerseits als Bindeglied zwischen Angehörigen unterschiedlicher extremistischer Strömungen und andererseits zwischen extremistischen Strömungen und der gesellschaftlichen Mitte. Besonderes Augenmerk kommt dabei antisemitischen Verschwörungserzählungen zu. Sie schüren in der Gesellschaft Feindseligkeit und Hass gegenüber Jüdinnen und Juden und dienen der Legitimation von Gewalt. Zudem sind sie geeignet, unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen zu mobilisieren und zum Überschreiten der Handlungsschwelle zur Gewalt beizutragen.

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Autorenschaft: Schnyder, N., Wrede, N., Zick, A., Kiefer, M. & Albrecht, J. N. (2024)

Feindselige Einstellungen gegenüber religiösen und ethnischen Minoritäten sind weit verbreitet. Ziel dieser Studie ist es, Einstellungsmuster in der Schweizer Bevölkerung empirisch zu identifizieren und zu prüfen, wie diese mit Kontakthäufigkeit zu Minoritäten zusammenhängen. Grundlage ist ein repräsentativer Survey, der im Jahr 2022 durchgeführt wurde (N = 2 701). Dazu wurden Fragen zu feindseligen Einstellungen gegenüber Jüdinnen und Juden, Musliminnen und Muslimen sowie Schwarzen Menschen gestellt. Befragte mit vergleichbaren Einstellungen wurden mit einer Reihe latenter Klassenanalysen gruppiert. Mittels Bayesian Information Criterion wurde das am besten zu den Daten passende Modell identifiziert. Es fanden sich sechs distinkte Einstellungsgruppen: keine Feindseligkeit, nicht antisemitisch geprägte Kulturangst, antisemitische Feindseligkeit, Fremdenfeindlichkeit, antisemitisch geprägte Kulturangst und unspezifische Feindseligkeit. Mittels multinomialer logistischer Regression konnte gezeigt werden, dass die Kontakthäufigkeit mit der Gruppe nicht antisemitisch geprägte Kulturangst zusammenhängt. Personen mit feindseligen Einstellungen stellen keine homogene Gruppe dar. Antisemitismus und Kulturangst sind bei der Unterscheidung der Gruppen zentral, wobei Antisemitismus ein eigenständiges Phänomen ist.

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Fachbücher

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Autorenschaft: Urwyler, T., Endrass, J., Hachtel, H. & Graf, M. (2022)

Strafrecht, Psychiatrie und Psychologie treffen im Strafverfahren aufeinander – mit unterschiedlichen Ansätzen und Sprachen. Die Zusammenarbeit erfordert viel, die Gefahr von Missverständnissen und Rollenkonflikten ist gross. Ein stetiger Dialog und gegenseitiges Verständnis sind unverzichtbar. Dieses Werk hilft Fachleuten und Studierenden, rechtlich fundierte und ausgewogene Entscheidungen an dieser Schnittstelle zu treffen.

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Autorenschaft: Nedopil, N., Endrass, J., Rossegger, A. & Wolf, T. (2021)

Die Ansprüche an forensische Risikoeinschätzungen sind gewachsen: Sie sollen nicht nur Chancen und Risiken künftigen Legalverhaltens erfassen, sondern auch das Risikomanagement stützen. Diesem Ziel widmet sich ein interdisziplinäres Lehrbuch von Norbert Nedopil, Jérôme Endrass, Astrid Rossegger und Thomas Wolf. Es bündelt aktuelles Wissen, beleuchtet etwa die Qualität von Gutachterinnen und Gutachtern und bietet praktische Werkzeuge für die Risikoeinschätzung.

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Magazin «Wendepunkte» 

Wendepunkte sind entscheidende Ereignisse im Leben von Straftätern und Straftäterinnen, die ihre Rückkehr in die Gesellschaft fördern. «Wendepunkte» heisst auch das jährlich erscheinende Magazin, das die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich (JI) herausgibt. Die Beiträge von F&E spielen, wie der Titel andeutet, eine zentrale Rolle im Inhalt.

Band 1: Forschung & Entwicklung bei Justizvollzug und Wiedereingliederung

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