Electronic Monitoring

Electronic Monitoring (EM) bedeutet elektronische Überwachung. Dabei wird die Einhaltung bestimmter Auflagen mithilfe einer elektronischen Fussfessel kontrolliert. Mögliche Auflagen sind ein Rayonverbot, Rayonarrest, Hausarrest oder eine Alkoholabstinenz.

Was ist Electronic Monitoring?

Electronic Monitoring (EM) – auf Deutsch «Elektronische Überwachung» – ist ein allgemeiner Begriff. Er bezieht sich auf Technologien, die den Aufenthaltsort, die Bewegungen und ein bestimmtes Verhalten von Personen mit technischen Hilfsmitteln überwachen. EM dient immer dazu, behördliche Auflagen zu kontrollieren.

Die derzeitigen Formen der elektronischen Überwachung basieren auf Radiowellen (Kurzstreckenfunk), sowie biometrischer oder satellitengestützter Technologie (GPS). Sie umfassen normalerweise ein an die Person angeschlossenes Gerät (elektronische Fussfessel) und werden über das Mobilfunknetz aus der Ferne überwacht.

Vorteile des Electronic Monitorings

  • EM ermöglicht die Kontrolle von angeordneten Auflagen.
  • Ein Aufenthalt in einem Gefängnis kann negative Folgen für das soziale Leben haben. Man kann zum Beispiel die Arbeitsstelle, die Wohnung oder das soziale Umfeld verlieren. Auch eine normale Tagesstruktur fehlt. EM als Alternative zur Haft schwächt diese negativen Auswirkungen ab.
  • EM ermöglicht den Behörden einen Einblick in das echte Leben der überwachten Personen. Man sieht die Lebensumstände, mögliche Probleme und wie sie in die Gesellschaft eingebunden sind. So kann auch an diesen Themen gearbeitet werden.
  • Die betreuenden Behörden können gemeinsam mit den Personen Risiken für ihr strafbares Verhalten bearbeiten. Das geschieht direkt in den echten Lebensbereichen. Dazu gehören zum Beispiel: eine Sozialberatung, das Absolvieren eines Lernprogramms oder einer Therapie.
  • EM hat auch einen psychologischen Effekt. Es fördert die Selbstkontrolle und kann das Verhalten der überwachten Person positiv beeinflussen. Es kann zwar Straftaten nicht verhindern, aber das Wissen um eine enge Kontrolle hilft den überwachten Personen beim Einhalten der Auflagen.

Grenzen des Electronic Monitorings

  • EM kann keine Flucht oder neuen Straftaten verhindern. Durch die schnellere Reaktionszeit und die bessere Beweisführung wird die überwachte Person aber darin bestärkt, sich an die Auflagen zu halten und weder zu fliehen noch eine Straftat zu begehen.
  • Die überwachte Person kann sich zwar grundsätzlich der Überwachung entziehen. Wird die elektronische Fussfessel aber entfernt, manipuliert oder fällt das Signal aus, wird im EM-System automatisch eine Alarm ausgelöst. Die Behörden reagieren darauf und können Sanktionen anordnen.
Mitarbeiter sitzt vor Computerbildschirm und sieht eine Karte, auf der das Bewegungsraster der überwachten Person eingetragen ist.
Electronic Monitoring überwacht per elektronischer Fussfessel Aufenthaltsort oder die Anwesenheit – und ermöglicht die Kontrolle von behördliche Auflagen. Quelle: JuWe / Daniel Winkler.

Überwachungsarten

Beim Electronic Monitoring (EM) trägt die zu überwachende Person einen elektronischen Sender am Fussgelenk. Zusätzlich erhält sie örtliche und/oder zeitliche Auflagen. So darf er oder sie sich beispielsweise nur zu bestimmten Zeiten oder generell gar nicht mehr an gewissen Orten aufhalten. Ein Verstoss gegen diese Auflagen oder eine Manipulation der Geräte lösen einen Alarm aus.

Man unterscheidet zwei Formen der Überwachung:

  • Die aktive Überwachung kommt z.B. bei strafprozessualen Ersatzmassnahmen zum Einsatz.
  • Die passive Überwachung kommt z.B. beim elektronisch überwachten Strafvollzug zur Anwendung.

Aktive Überwachung – Alarmbearbeitung rund um die Uhr

Bei der aktiven Form kontrolliert eine Überwachungszentrale während 24 Stunden und 7 Tagen pro Woche (24/7), ob die verurteilte Person die Auflagen einhält. Die Überwachungszentrale bearbeitet die Alarme, kontaktiert die überwachte Person und informiert bei Bedarf die zuständige Stelle. Eine zeitnahe Reaktion auf Verstösse ist bei der aktiven Überwachung möglich (z.B. Kontaktaufnahme mit überwachter Person, Polizeieinsatz).

Passive Überwachung – nachträgliche Meldungsbearbeitung

Bei der passiven Überwachung kontrollieren die Behörden zu Bürozeiten (Mo-Fr), ob sich eine verurteilte Person an die Auflage/n hält. Allfällige Meldungen leitet die EM-Vollzugsstelle zeitverzögert, spätestens aber am nächsten Arbeitstag, an die zuständige Stelle weiter. Eine unmittelbare Reaktion auf Verstösse ist bei der passiven Überwachung nicht möglich.

Auf dem Comupterbildschirm ist eine Liste mit Regelverstössen zu sehen, eine davon sind rot markiert.
Regelverstösse bei Electronic Monitoring werden genau erfasst. Quelle: JuWe / Daniel Winkler.

Überwachungstechnik

Der Kanton Zürich setzt das sogenannte RF-EM (Radio-Frequenz-Electronic Monitoring) und GPS-EM (Global Positioning System-Electronic Monitoring) zur elektronischen Überwachung ein. Es ist zudem eine Kombination mit einem Alkoholmonitoring möglich.

Anwesenheitsüberwachung (RF-EM)

Die elektronische Überwachung erfolgt über einen Sender, welcher am Fussgelenk der überwachten Person angebracht wird. Ein in der Unterkunft/Wohnung installiertes Empfangsgerät (Hausarrestgerät) empfängt die Signale des Senders über Kurzstreckenfunk/Radio-Frequenz (RF), sofern sich die überwachte Person im Empfangsbereich (also zu Hause) befindet. Das Empfangsgerät überträgt die erhaltenen elektronischen Signale über das Mobilfunknetz an das EM-System und ermöglicht es so, zu kontrollieren, ob die überwachte Person anwesend ist. Dann findet ein Abgleich mit dem vordefinierten Zeitplan statt und das System registriert z.B. eine zu späte Rückkehr in den Hausarrest. Diese Technik entspricht dem klassischen (elektronisch überwachten) Hausarrest und ermöglicht eine Anwesenheitskontrolle.

Die Person trägt eine elektronische Fussfessel am Fussgelenk. Im Haus ist ein Empfangsgerät, das kontrolliert, ob jemand zuhause ist oder nicht. Das Gerät übermittelt die Daten ans EM-System und die Vollzugsstelle überwacht, ob sie an den Zeitplan gehalten wird.
So funktioniert die Anwesenheitsüberwachung.

Aufenthaltsüberwachung (GPS-EM)

Die elektronische Überwachung erfolgt über einen Sender, welcher am Fussgelenk der überwachten Person angebracht wird. Der Sender überträgt die erhaltenen elektronischen GPS-Signale über das Mobilfunknetz an das EM-System und ermöglicht die Ortung des Aufenthaltsortes der überwachten Person. Das System gleicht den Standort jeweils mit den vordefinierten Zeit- und Zonenplänen ab (Rayonverbots- oder Rayonarrestzonen) und registriert z.B. das Betreten eines verbotenen Rayons. Bei fehlenden GPS-Signalen kommt eine Ortung über WiFi zur Anwendung. Die Aufenthaltsüberwachung kann mit der Anwesenheitsüberwachung kombiniert werden. Diese Technik ermöglicht eine Aufenthaltskontrolle (Ortung).

Bei der Aufenthaltsüberwachung trägt die Person eine GPS-Fussfessel, die über GSP überwacht, wo sich die Person befindet. Bei Verstossen gegen die Auflagen, erfolgt eine Meldung. Entweder direkt oder zeitlich verzögert.
So funktioniert die Aufenthaltsüberwachung.

Alkoholmonitoring

Beim Alkoholmonitoring wird mittels einer elektronischen Fussfessel zusätzlich die Einhaltung einer Alkoholabstinenz-Auflage kontrolliert.

Einsatzgebiete  

Electronic Monitoring (EM) kommt in verschiedenen Einsatzgebieten wie Strafrecht, Zivilrecht und im Recht der inneren Sicherheit zur Anwendung.

EM dient immer dazu, behördliche Auflagen wie ein Rayonverbot, Rayonarrest, Hausarrest oder Alkoholabstinenz zu kontrollieren.

Erwachsenenstrafrecht
 

Strafprozessuale Ersatzmassnahmen anstelle von Untersuchungshaft

Während eines laufenden Strafverfahrens kann das zuständige (Zwangsmassnahmen-)Gericht anstelle von Untersuchungs- oder Sicherheitshaft Ersatzmassnahmen anordnen. Diese Ersatzmassnahmen können zum Beispiel das Verbot enthalten, sich in einem oder mehreren Bereichen (Orten) aufzuhalten (Rayonverbot), oder die Anweisung, einen bestimmten Bereich nicht zu verlassen (Rayonarrest), sich zu bestimmten Tageszeiten zu Hause aufzuhalten (Hausarrest) oder eine Alkoholabstinenz einzuhalten.

Das Gericht kann auch mehrere der genannten Ersatzmassnahmen anordnen und mit EM überwachen lassen. Verstösse gegen die Anordnungen lösen einen Alarm aus und können dazu führen, dass das Gericht anstelle der Ersatzmassnahmen doch Untersuchungshaft anordnet.

Gerichtlich angeordnetes Rayonverbot

Die Gerichte können in einem Strafverfahren nicht nur Strafen aussprechen, sondern auch Massnahmen. Dazu gehört das gerichtlich angeordnete Rayonverbot: Das Gericht verbietet der verurteilten Person für eine bestimmte Dauer, sich in einem oder mehreren Bereichen (Orten) aufzuhalten. Dies kann beispielsweise der Wohn- und Arbeitsort einer geschädigten Person sein.

Die Vollzugsbehörde kann anordnen, dass die Einhaltung des Rayonverbots mit EM kontrolliert wird. Wenn die verurteilte Person das vom Gericht definierte Rayon betritt, löst dies einen Alarm aus. Die Verletzung von gerichtlich angeordneten Rayonverboten ist eine Straftat.

Elektronisch überwachter Strafvollzug für Freiheitsstrafen bis 12 Monate

Verurteilte Personen können unter bestimmten Umständen Freiheitsstrafen von 20 Tagen bis 12 Monate im elektronisch überwachten Strafvollzug statt im Gefängnis verbüssen. Diese Form der Überwachung wird auch als «EM-Frontdoor» bezeichnet.

Damit EM-Frontdoor möglich ist, müssen verschiedene gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigsten sind, dass die verurteilte Person über eine Unterkunft und eine geregelte Arbeit von mindestens 20 Stunden pro Woche verfügt. Zudem darf nicht die Gefahr bestehen, dass sie flieht oder eine weitere Straftat begehen könnte.

Das Bundesgericht hat im März und April 2024 zwei Leiturteile gefällt, welche EM auch bei Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren erlauben. Bislang war eine elektronische Überwachung nur zulässig, wenn die gesamte Freiheitsstrafe (bedingt und unbedingt) maximal ein Jahr betrug. Somit ist diese Form des Justizvollzugs auch bei Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren möglich, solange der unbedingte Teil nicht mehr als 12 Monate beträgt.

Elektronisch überwachter Strafvollzug in der letzten Phase eines Freiheitsentzugs

EM kommt auch zum Einsatz, wenn eine verurteilte Person als letzte Phase in der Verbüssung einer Freiheitsstrafe von mehr als 18 Monaten in einen elektronisch überwachten Strafvollzug übertritt. Diese Form der Überwachung wird auch als «EM-Backdoor» bezeichnet.

Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei Electronic Monitoring für eine Freiheitsstrafe von 20 Tagen bis 12 Monaten. Zusätzlich müssen die Voraussetzungen für einen Übertritt ins Arbeitsexternat erfüllt sein.

Wenn während des Vollzugs eine dieser Voraussetzungen nicht mehr erfüllt ist, muss die Person für den Rest der Strafe wieder zurück ins Gefängnis.

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht sieht den Einsatz von Electronic Monitoring in folgenden Bereichen vor:

  • Während der Strafuntersuchung kann die Jugendanwaltschaft EM zur Überwachung von Ersatzmassnahmen an Stelle von Untersuchungshaft anordnen.
  • Die Jugendanwaltschaft setzt EM auch ein, um Kontakt- und/oder Rayonverbote zu überwachen. In diesem Fall handelt es sich um eine jugendstrafrechtliche Schutzmassnahme. Die Jugendanwaltschaft kann ein Kontakt- und/oder Rayonverbot sowohl vorsorglich als auch nach Abschluss der Strafuntersuchung, das heisst im Vollzug, anordnen.
Person bindet sich die Schuhe, am Knöchel ist eine elektronische Fussfessel.
Die Person trägt eine elektronische Fussfessel zur Anwesenheitsüberwachung. Quelle: JuWe / Daniel Winkler.

Zivilrechtliche Schutzmassnahmen

Seit 1. Januar 2022 haben auch Zivilgerichte in der Schweiz die Möglichkeit, zum Schutz von gewaltbetroffenen Personen auf Antrag hin Electronic Monitoring anzuordnen. Dies dient dem Schutz von Personen, die aufgrund einer anderen Person durch Gewalt, Drohung oder Nachstellung (Stalking) in Gefahr sind. Das Opfer kann bei einem Zivilgericht einen Antrag stellen, damit die andere Person sich ihr nicht nähern oder sich nicht an bestimmten Orten aufhalten darf (z.B. Wohnort oder Arbeitsort des Opfers).

Ein solches Verbot kann mittels EM überwacht werden und dient dazu die Einhaltung der Verbote zu kontrollieren. Das Nichteinhalten solcher gerichtlich ausgesprochenen Verbote löst eine Meldung aus und kann mit Busse bestraft werden.

Massnahmen zur Verhinderung terroristischer Aktivitäten

EM kann auch zur Überwachung von Massnahmen zur Verhinderung terroristischer Aktivitäten angeordnet werden. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) oder das Zwangsmassnahmengericht Bern kann einer Person, von der eine terroristische Gefahr ausgeht, verbieten, bestimmte Orte zu betreten (Rayonverbot) oder einen bestimmten Ort zu verlassen (Rayonarrest oder Hausarrest).

Pilotprojekt «Dynamisches Electronic Monitoring im Kontext häuslicher Gewalt»

Am Donnerstag, 18. September kommunizierte der Kanton Zürich per Medienmitteilung zum aufgeführten Schlussbericht. Die Medienmitteilung finden Sie auf zh.ch/news. Im Rahmen des Pilotprojekts wurden zusätzlich zu Rayonverboten auch Annäherungsverbote rund um die Uhr elektronisch überwacht.

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