Organisationsentwicklung und Effizienz vereint

Mit dem Entwicklungsplan 2026–2028 reagiert der Kanton Zürich gezielt auf die seit Jahren hohe und weiter steigende Fallbelastung bei der Staatsanwaltschaft. Durch den kombinierten Ausbau von befristeten und unbefristeten Stellen werden sowohl strukturelle Engpässe als auch akute Rückstände angegangen – mit dem Ziel, Effizienz, Qualität und Zukunftsfähigkeit nachhaltig zu sichern.

Grosses Sitzungszimmer mit Stuhlreihen und Personen, die von hinten aufgenommen wurden. Vorn spricht die Leitende Oberstaatsanwältin Susanne Leu.
Kaufmännische Assistenz-Staatsanwältinnen und -anwälte sollen Staatsanwältinnen und -anwälte entlasten. Im Bild eine Informationsveranstaltung vom November 2025.

Mit der Bewilligung des Entwicklungsplans 2026–2028 durch den Regierungsrat im Mai 2025 wurden insgesamt 55 befristete und unbefristete Stellen gesprochen, die über die nächsten drei Jahre geschaffen werden. Damit wurde ein wichtiges Signal zugunsten einer leistungsfähigen Strafverfolgung im Kanton Zürich gesetzt.

Der Personalbedarf in der Strafverfolgung ist primär, aber nicht ausschliesslich von der Anzahl der Falleingänge und der Altersstruktur der Verfahren abhängig. Weitere wichtige Einflussfaktoren sind beispielsweise das Bevölkerungswachstum, die Komplexität der Verfahren, der Personalbestand der Polizei, Gesetzesrevisionen sowie allgemeine Entwicklungen im Bereich der digitalen Transformation. All dies floss in den Entwicklungsplan mit ein.

Wo möglich werden befristete Stellen eingesetzt, um einerseits in den Altfallabbau zu investieren und andererseits die Wirkung von effizienzsteigernden Massnahmen fortlaufend messen zu können. Zudem sollen delegierbare Aufgaben künftig von den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten konsequent an einen juristisch geschulten Mittelbau delegiert werden. Die finanziellen Mittel des Kantons werden so optimal eingesetzt.

Ziele des Entwicklungsplans 2026-2028

Grafik zu den Zielen des Entwicklungsplans 2026–2028 mit drei blauen Pfeilelementen: «Ressourcen wo möglich befristet», «Konsequente Delegation staatsanwaltschaftlicher Aufgaben an jur. Mittelbau» und «Optimierung Einsatz finanzieller Mittel des Kantons».
Die Grafik visualisiert die Ziele des Entwicklungsplans 2026–2028 in drei Schritten: Erstens sollen Ressourcen, wo möglich, befristet eingesetzt werden. Zweitens sollen staatsanwaltschaftliche Aufgaben konsequent an einen juristischen Mittelbau delegiert werden. Drittens soll der Einsatz der finanziellen Mittel des Kantons optimiert werden.

1. Altfallabbau und befristete Stellen im juristischen Mittelbau

Als Altfälle gelten Fälle, die über zwei Jahre alt sind. Eine kritische Menge davon führt dazu, dass aufgrund der für den Abbau notwendigen personellen Mittel wiederum neue Altfälle entstehen und der Altfallbestand im Ergebnis stagniert oder zunimmt. Um dieses strukturelle Problem anzugehen, sollen die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mindestens die Hälfte ihrer Zeit für die Bearbeitung der alten Fälle aufwenden können. Zu ihrer Entlastung wird deshalb bis Ende 2029 ein juristisch geschulter Mittelbau eingesetzt, wobei aufgrund der unterschiedlichen Fallsegmente für die Regionalen und die Kantonalen Staatsanwaltschaften verschiedene Stellenprofile erforderlich sind.

In den Regionalen Staatsanwaltschaften werden in den Jahren 2026 und 2027 insgesamt 18 auf drei Jahre befristete Stellen für kaufmännische Assistenzstaatsanwältinnen und -anwälte geschaffen. Es handelt sich dabei um die Erweiterung eines bereits erfolgreichen Modells. Die kaufmännischen Assistenzstaatsanwältinnen und -anwälte übernehmen einfache Fälle der Massendelinquenz (bspw. Strassenverkehrsdelikte, Verstösse gegen das Ausländerrecht sowie gegen die Betäubungsmittelgesetzgebung), die mit einem Aufwand von ein bis zwei Tagen bewältigt werden können. Durch die Entlastung von diesen Massenverfahren können sich die Staatsanwältinnen und -anwälte auf die Altfälle und die komplexeren Verfahren konzentrieren. Die Übernahme der Funktion als kaufmännische Assistenzstaatsanwältin oder -staatsanwalt ist gleichzeitig eine attraktive Karrieremöglichkeit für erfahrene und talentierte Verfahrensassistentinnen und -assistenten. Diese Entwicklungsoptionen werden durch den Entwicklungsplan stark ausgebaut.

In den Kantonalen Staatsanwaltschaften werden in den Jahren 2026 und 2027 insgesamt elf auf drei Jahre befristete Stellen für juristische Assistenzstaatsanwältinnen und -anwälte geschaffen, die über einen juristischen Hochschulabschluss und erste Berufserfahrung im Umfeld der Strafverfolgung verfügen. Sie wirken im umfangreicheren Verfahren mit, indem sie beispielsweise Verfügungen und Einvernahmen vorbereiten sowie bei der Arbeit an der Beweislage unterstützen. Durch die Auslagerung dieser Arbeiten werden bei den Staatsanwältinnen und -anwälten wertvolle Kapazitäten freigesetzt, welche direkt für den Altfallabbau eingesetzt werden können. Gleichzeitig wird ein attraktives Berufsbild für Juristinnen und Juristen geschaffen, die eine stärkere unterstützende Rolle bevorzugen, ohne die abschliessende Verantwortung einer Staatsanwältin oder eines Staatsanwalts zu übernehmen.

2. Abfederung des prognostizierten künftigen Bevölkerungs- und Fallwachstums durch unbefristete Stellen

Im Gegensatz zum Altfallabbau ist die stetige Fallzunahme durch das prognostizierte Bevölkerungswachstum dauerhaft und verlangt deshalb auch unbefristete Mittel. Die insgesamt 24 Stellen kommen allen Regionalen Staatsanwaltschaften zugute.

Vor diesem Hintergrund wird der Stellenplan über drei Jahre gestaffelt auf Stufe Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Verfahrensassistentinnen und -assistenten erhöht. Zur Sicherstellung von genügend Nachwuchs sind zudem weitere Ausbildungsstellen auf Stufe juristische Assistenzstaatsanwältin bzw. -staatsanwalt notwendig. In einer für die Schweizer Strafverfolgung einzigartigen Ausbildung erlernen die angehenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälte unterstützt durch ein intensives Ausbildungsprogramm und die Begleitung durch erfahrene Referenten eine Prüfungskommission, das Handwerk für die Führung von Strafverfahren.

Konsequente Weiterentwicklung von Personal und Organisation

Der Entwicklungsplan 2026–2028 zeigt, dass auf die unterschiedlichen Herausforderungen – den zeitlich begrenzten Abbau von Altfällen einerseits und die dauerhaft steigende Fallzahl infolge des Bevölkerungswachstums andererseits – mit differenzierten Massnahmen zu reagieren ist. Die Kombination aus befristeten und unbefristeten Stellen trägt dabei sowohl den temporären als auch den strukturellen Entwicklungen Rechnung. Gleichzeitig stärkt der Ausbau eines juristischen Mittelbaus die künftige Unterstützung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und erweitert die Einstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten für talentierte Mitarbeitende.

Zur Gesamtstrategie gehört eine neue, neunte Amtsstelle der Staatsanwaltschaft, die 2026 geschaffen wird. Die bis 2029 befristete Entlastungs-Staatsanwaltschaft (ESTA) wird einerseits die zusätzlich geschaffenen Stellen der kaufmännischen Assistenzstaatsanwältinnen und -anwälte integrieren. Aufgrund der ebenfalls zur Entlastung eingesetzten Staatsanwältinnen und -anwälten mit dringlicheren und von der alten Abteilung 3 (Joker) der ESTA angegliedert.

Insgesamt treiben wir so eine gezielte Personal- und Organisationsentwicklung voran, die gleichzeitig den steigenden Anforderungen gerecht wird sowie Effizienz und Ressourceneinsatz im Blick behält.

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