Wie schmutziges Geld sauber wird
Im Fokus 22.05.2026
Geld ist der rote Faden vieler Verbrechen – und oft auch der Schlüssel zu ihrer Aufklärung. Wer kriminelle Gewinne erzielt, muss sie in den legalen Kreislauf einschleusen. Genau hier setzt die Geldwäschereibekämpfung der Zürcher Staatsanwaltschaft an: Indem sie den Geldflüssen folgt, trifft sie Kriminalität dort, wo diese besonders empfindlich ist.
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«Follow the Money» ist nicht nur der Titel einer dänischen Krimiserie. Der Satz ist auch so etwas wie der Wegweiser ins Herz der Kriminalitätsbekämpfung. Schliesslich geht es nicht nur bei Banküberfällen um Franken und Rappen. Vielmehr kommt bei nahezu jeder Form von Kriminalität – ob Drogendelikt oder Waffenverkauf, ob Menschenhandel oder Kinderpornografie – irgendwann Geld ins Spiel. Und wo kriminell «verdientes», also schmutziges Geld ist, da muss ein Weg zur Reinigung dieses Geldes gefunden werden.
Deshalb gilt für die Strafverfolger: Follow the Money. Und deshalb hat die Bekämpfung der Geldwäscherei bei der Zürcher Staatsanwaltschaft einen hohen Stellenwert. Staatsanwältin Wyss befasst sich als Abteilungsleiterin in der Staatsanwaltschaft III mit Geldwäscherei im Kontext der Wirtschaftskriminalität, Staatsanwalt Pajarola fokussiert als Abteilungsleiter in der Staatsanwaltschaft II auf den Bereich organisierte Kriminalität. Sie sind zusammen mit ihren Mitarbeitenden die Spezialisten in der vielschichtigen Disziplin der Geldwäschereibekämpfung.
Effiziente Form der Kriminalitätsbekämpfung
So gross und weitreichend ihr Arbeitsfeld ist, so kurz fassen sich Wyss und Pajarola, wenn sie über ihre Motivation sprechen: «Erstens dürfen sich Verbrechen nicht lohnen», sagt Wyss. «Zweitens ist eine funktionierende Geldwäschereistruktur zentral für eine funktionierende Kriminalitätsstruktur», ergänzt Pajarola. Was im Umkehrschluss heisst: Gelingt es, eine Geldwäschereistruktur zu zerstören, ist das ein Erfolg, der über diese Geldwäschereistruktur hinaus Wirkung zu entfalten vermag. Pajarola bezeichnet den Einsatz gegen Geldwäscherei als «sehr effiziente Form der Kriminalitätsbekämpfung».
Konkret: Es gebe Fälle, so Staatsanwalt Pajarola, wo am Anfang die Aufdeckung von Geldwäscherei stehe – und wo diese Aufdeckung die Ermittler dann zu anderen Straftaten führe, etwa im Drogen- oder Menschenhandel. Es gebe aber ebenso den umgekehrten Fall: zum Beispiel einen Schlag gegen einen Ring von Waffenhändlern, der dann in einem zweiten Schritt bewirke, dass die Behörden ein kriminelles Finanzkonstrukt ausheben könnten.
Wenn illegales Geld in Umlauf kommt
Was genau muss man sich unter Geldwäscherei vorstellen? Wer auf kriminellem Weg Geld einnimmt, muss dieses irgendwie in den legalen Geldkreislauf bringen. Oft handelt es sich bei schmutzigem Geld um Bargeld. Neuerdings kommen mitunter auch Kryptowährungen zum Einsatz.
Bargeld hat den Vorteil, dass es keine Spuren hinterlässt. Solange es in kleinen Beträgen ausgegeben wird, lässt es sich unauffällig weiterverwenden. Wer am Kiosk mit einer gestohlenen 20er-Note bezahlt, wird kaum auffliegen.
Die Schwierigkeiten beginnen, wenn die Summen gross werden. Wenn beispielsweise eine Liegenschaft mit schmutzigem Geld bezahlt werden soll. Das geht nicht mehr mit Bargeld. Mit einem Koffer voller Banknoten am Bankschalter zu erscheinen, um die Noten auf ein Konto zu transferieren, geht allerdings auch nicht. Banken sind strengen Sorgfaltspflichten unterworfen. Ab einem Barbetrag von 15’000 Franken gilt eine Identifikationspflicht, und die Banken müssen abklären, von wem das Geld kommt.
Gibt es Hinweise auf Unsauberkeiten und Abweichungen vom üblichen Kundenverhalten, muss sich die Bank an die Geldwäscherei-Meldestelle beim Fedpol wenden. «Die Banken nehmen das sehr ernst», sagt Wyss. Verstosse eine Bank gegen die Sorgfaltspflicht, sei der Imageschaden enorm – kein seriöses Geldinstitut wolle einen solchen oder Probleme mit den Aufsichtsbehörden riskieren.
Wie Geld seine Spuren verliert
Was also tun mit dem schmutzigen Geld? «Das Spektrum ist gross. Manche vergraben es und warten zu, andere lassen es in eine komplizierte Offshore-Struktur einfliessen», sagt Pajarola. Eine weitere Variante sei der Transfer ins Ausland über ein sogenanntes Hawala-System. Bei solchen Systemen handelt es sich um informelle, ausserhalb des Bankwesens stehende und traditionellerweise mit Bargeld operierende Transaktionssysteme.
Nützliche Geldwäschereidienste würden zudem Unternehmen leisten, die ein legales Standbein hätten – und die mithilfe von ein paar Buchhaltungstricks schmutziges Geld in den legalen Firmenbereich transferieren und so waschen würden. Beliebt seien Unternehmen in Branchen, wo nach wie vor oft und mitunter in grösseren Summen Bargeld zum Einsatz komme, etwa in der Gastronomie oder im Auto-Occasionshandel oder in Bordellbetrieben.
Allerdings gilt es hier anzumerken: Die Schweiz ist diesbezüglich ein Spezialfall. Bei uns gibt es nicht nur einige Bargeld-affine Branchen. Bei uns ist das Land insgesamt Bargeld-affin. Das Ja zum Gegenvorschlag zur Bargeldinitiative im März 2026 ist ein Zeichen von vielen, die unsere besonders innige Beziehung zum Bargeld dokumentieren. In den Worten von Staatsanwältin Wyss: «Die Schweiz ist eine Nation des Bargeldes.»
So darf man in die Schweiz Bargeld in unbeschränkter Höhe über die Landesgrenze ein- und ausführen. Es gibt keine Obergrenze und es gibt keine Pflicht, Bargeldeinfuhren zu deklarieren. Nur auf Nachfrage muss bei Summen über 10’000 Franken die Herkunft des Geldes erklärt werden können.Wer mit Bargeld in die EU, die USA oder nach Grossbritannien reist, muss ab 10’000 Franken, Euro, Dollar oder Pfund die Einfuhr aktiv und unaufgefordert beim Zoll anmelden.
Auch beim Bargeldausgeben ist die Schweiz grosszügiger als beispielsweise die EU. In der EU dürfen Gewerbebetriebe ab nächstem Jahr noch maximal 10’000 Euro Bargeld annehmen. In der Schweiz gibt es keine solche Limite. Hier müssen Händler bei Bargeldzahlungen ab einer Summe von 100’000 Franken zwar den Namen des Kunden aufnehmen, sie müssen ihn aber nicht weitermelden.
Und schliesslich hat die Schweiz mit der 1’000er-Note die weltweit wertvollste Banknote, welche weiterhin aktiv gedruckt und im Alltag verwendet wird. «Die EU hat die 500er-Note abgeschafft. In der Schweiz umfasst auch die nächste Banknotengeneration wieder eine 1’000er-Note.» Kein Wunder, so Staatsanwalt Pajarola, stünden die Schweiz und ihre Währung bei Geldwäschern hoch im Kurs. Die internationale Attraktivität der Schweiz als Geldwäscherei-Destination sei die Kehrseite der Bargeld-Verbundenheit.
Warum Bargeld in der Schweiz eine besondere Rolle spielt.
Und was heisst das alles nun konkret? Welche Summen werden im kriminellen Milieu umgesetzt – und müssen anschliessend in die Waschmaschine? Die Staatsanwaltschaft Zürich beschlagnahme jährlich einen zweistelligen Millionenbetrag an schmutzigem Geld, sagt Wyss. Welchen Anteil am gesamten Schmutzgeld-Volumen dies habe, lasse sich nicht beziffern. Sicher sei es nur ein Bruchteil. Das zeige nur schon der Blick auf den Kokainhandel: «Pro Jahr werden in der Schweiz 5 bis 10 Tonnen Kokain konsumiert», sagt Pajarola. «1 Tonne bringt 30 Millionen Franken ein. Das heisst: Allein im Kokainhandel fallen pro Jahr 150 bis 300 Millionen Franken an, meist in Form von Bargeld, die es zu waschen gilt.»
Dass viel schmutziges Geld unentdeckt bleibe, entmutige sie nicht, betont Wyss. Die Zürcher Behörden würden regelmässig Erfolge erzielen. Diese Erfolge hätten durchaus eine Wirkung und würden potenzielle Täter abschrecken.
Zudem stärke der Kampf gegen die Geldwäscherei die Sensibilität für dieses Kriminalitätsphänomen. Diese Sensibilität sei im Lauf der letzten Jahre deutlich angestiegen – in der Öffentlichkeit im Allgemeinen und bei den Banken im Speziellen. Wyss verweist auf die Geldwäscherei-Meldestelle des Fedpol, welche die Verdachtsmeldungen der Banken entgegennimmt. Deren Geschäftslast steige aktuell Jahr für Jahr um rund 30 Prozent.
Natürlich habe dieser Anstieg verschiedene Ursachen. Eine ist die Zunahme von Sanktionslisten. Wichtiger, so Staatsanwalt Pajarola, sei aber der Umstand, dass die Banken wachsamer geworden seien und sich kein Geldinstitut dem Verdacht aussetzen wolle, die Geldwäscherei-Bekämpfung nicht ernst zu nehmen. Inzwischen hätten viele Banken digitale Überwachungssysteme mit Algorithmen eingerichtet, die verdächtiges Verhalten registrieren würden – zum Beispiel wiederholte Einzahlungen von Barbeträgen, die knapp unter der kritischen Schwelle von 15’000 Franken liegen würden.
Wirksamkeit und Grenzen der Strafverfolgung
Gleichzeitig bleibt es für die Strafverfolger aber anspruchsvoll, einen Fall tatsächlich zur Anklage zu bringen und danach auch noch vor Gericht zu gewinnen. «Im juristischen Sinn gilt Geld erst dann als ‹schmutzig›, wenn es aus einem Delikt stammt, für das eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren droht», sagt Wyss. So fällt zum Beispiel Geld, das aus einer Steuerhinterziehung stammt, in aller Regel nicht ins Kapitel Geldwäscherei.
Hinzu kommt eine weitere Herausforderung: Soll das Verfahren gegen eine Person, die mit einem Koffer voller schmutziger Banknoten am Bankschalter aufgekreuzt ist, Aussicht auf Erfolg haben, muss die Staatsanwaltschaft nicht nur eine schwere Straftat als Ausgangspunkt nachweisen können. Sie muss dazu auch den Beweis erbringen, dass die Person mit dem Koffer gewusst oder zumindest angenommen hat, dass das Geld aus einem Verbrechen stammt. Das sind in der Praxis hohe Hürden.
Wenn Pajarola vor diesem Hintergrund sagt: «Man braucht immer auch ein bisschen Glück» – dann ist das zwar ein allgemeingültiger, deswegen aber nicht weniger wahrer Satz. Vor allem aber zeigt das Beispiel der staatsanwaltschaftlichen Geldwäscherei-Bekämpfung: Man kann mit Know-how, Erfahrung, Engagement und einem starken Team dem Glück auch ein bisschen nachhelfen.
Text: Hannes Nussbaumer
Money Mules: Wie Täter ihr Risiko auf Dritte verlagern
Money Mules – auf Deutsch oft Geldkuriere oder umgangssprachlich Geldesel – werden von Kriminellen eingesetzt, um illegale Gelder zu transferieren und deren Herkunft zu verschleiern.
Money Mules sind Personen, die ihr Bankkonto oder andere Zahlungswege zur Verfügung stellen, um Geld für Kriminelle weiterzuleiten. Im Kontext der Geldwäscherei fungieren sie als eine Art Zwischenstation: Kriminell erwirtschaftetes Geld – zum Beispiel aus Betrug, Phishing, Online-Anlagebetrug, Drogenhandel oder Cyberkriminalität – wird auf das Konto des Money Mule überwiesen. Diese Person hebt das Geld anschliessend ab, überweist es weiter, kauft Kryptowährungen oder leitet es über Zahlungsdienste ins Ausland. Dadurch soll die Herkunft des Geldes verschleiert werden.
Kriminelle suchen solche Money Mules über Anzeigen auf Online-Plattformen, via Social Media oder Zeitungsinserate. Die Anzeigen sprechen häufig Personen an, die auf Jobsuche sind oder sich in finanziellen Engpässen befinden. Doch hier ist Vorsicht angebracht, denn wer sich als Geldesel einspannen lässt, verstösst gegen das Gesetz.
Auf der Internetseite der Schweizerischen Kriminalprävention finden Sie weitere Informationen zum Phänomen Money Mule.