Die Kantonalen Staatsanwaltschaften im Berichtsjahr

Für die Bekämpfung moderner kriminalpolitischer Phänomene sind qualifizierte Fachkenntnisse, die gezielte Koordination mit Partnerbehörden und ein spezifisches Methodenrepertoire gefordert. Unsere drei Kantonalen Staatsanwaltschaften stehen für diese kriminalstrategische Gesamtsicht und eine Fachkompetenz bei spezifischen Themen.

Kriminalität folgt weder Landes- noch Kantonsgrenzen. Straftäter verlegen oder verschleiern ihren Aufenthaltsort und ihre Bewegungen. Sie organisieren sich in Netzwerken und verlagern sich in digitale Räume. Sie bedienen sich einer Infrastruktur, die keine Rücksicht auf staatliche Grenzen oder Zuständigkeiten nimmt.

Die Strafverfolgung hingegen ist zwangsläufig territorial organisiert – und muss dennoch mithalten. Die drei Kantonalen Staatsanwaltschaften des Kantons Zürich sind die institutionelle Antwort auf diese Herausforderung: spezialisierte Einheiten, die sich den folgenreichsten, fachlich anspruchsvollsten und oft auch ressourcenintensivsten strafrechtlichen Herausforderungen widmen.

Innensicht des Treppenhauses im Haupteingang des Polizei- und Justizzentrums. Blick auf die freischwebenden Treppen im grossen Atrium. Verschwommene Aufnahmen einzelner Menschen.
Die drei Kantonalen Staatsanwaltschaften sind im Polizei- und Justizzentrum (PJZ) unter einem Dach vereint. Dies erleichtert die Zusammenarbeit und den Austausch, auch mit den polizeilichen Ermittlerinnen und Ermittlern.

Staatsanwaltschaft I: schwere Gewaltkriminalität

Kapitalverbrechen, qualifizierte Sexualdelikte, schwere Häusliche Gewalt und Risikotäter – die Staatsanwaltschaft I für schwere Gewaltkriminalität ist für Verletzungen zentraler Rechtsgüter zuständig. Gerade in diesem Bereich haben sich die gesellschaftlichen Erwartungen an die Strafverfolgung in den vergangenen Jahren erhöht, während sich gleichzeitig die Anforderungen an die Verfahrensführung deutlich verschärft haben. Die Staatsanwaltschaft I hält mit dieser Entwicklung juristisch und methodisch Schritt. Das so erarbeitete Fachwissen wird dabei auch gewinnbringend anderen Kantonen und Behörden zur Verfügung gestellt.

Besonderes Gewicht kommt aktuell dem Bereich Häusliche Gewalt zu. Diese Untersuchungen erfordern eine besondere Sensibilität im Umgang mit Opfern, eine vertiefte Kenntnis der Dynamiken und ein hohes Mass an verfahrensrechtlicher Sorgfalt und Koordination mit Partnerorganisationen. Während die Regionalen Staatsanwaltschaften die Anlaufstelle für Erstfälle bilden, ist die Staatsanwaltschaft I für besonders kritische Fälle zuständig, insbesondere bei Wiederholungstätern oder dort, wo Kinder in Gefahr sind.

Zugleich ist Häusliche Gewalt ein gesellschaftliches Phänomen mit erheblicher Dringlichkeit und Brisanz. Hier gilt es, die Erkenntnisse und die Expertise aus der Fallbearbeitung bestmöglich und zeitnah den befassten Behörden von Bund und Kantonen zur Unterstützung präventiver Projekte zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht auf fachlich höchstem Niveau im Verbund mit allen involvierten Partnern und ist kriminalpolitisch von grossem Nutzen.

Zunahme des Anteils von schweren Gewaltstraftaten

Balkendiagramm zur Zunahme des Anteils schwerer Gewaltstraftaten von 2021 bis 2025. Der Anteil steigt von 4,4 Prozent im Jahr 2021 auf 7,0 Prozent im Jahr 2025.
Anteil schwerer Gewaltstraftaten im Kanton Zürich (Tötungsdelikte, schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, Raub, weitere) im Verhältnis zu allen Gewaltstraftaten. Auch die absolute Zahl dieser schweren Gewaltstraftaten hat zugenommen von 469 im Jahr 2021 auf 711 im Jahr 2025. Quelle: Kantonspolizei Zürich, Polizeiliche Kriminalstatistik

Staatsanwaltschaft II: organisierte Kriminalität und Cybercrime

Keine andere Kantonale Staatsanwaltschaft illustriert den Wandel der Kriminalitätslandschaft so deutlich wie die Staatsanwaltschaft II. Ihr Zuständigkeitsbereich – organisierte Kriminalität, grosse Betäubungsmittelverfahren, Menschenhandel, Hightech-Cybercrime sowie Untersuchungen von Korruption und Amtsdelikten – ist ein Spiegel aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen und ein Frühwarnsystem für die kriminalpolitischen Herausforderungen der Zukunft.

Eine besondere Herausforderung der Staatsanwaltschaft II liegt in der Asymmetrie zwischen dem globalen Aktionsradius krimineller Netzwerke und dem Zuständigkeitsrahmen einer kantonalen Behörde. Die Antwort liegt in einer konsequenten Vernetzung mit Bund, Kantonen und internationalen Partnern. Nur so lassen sich Strukturen aufbrechen und Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen. Die Staatsanwaltschaft II ist ein national und international anerkannter und schlagkräftiger Partner, wie es etwa durch die eigenständige Stilllegung eines von Zürich aus betriebenen sogenannten Kryptomixers unter Beweis gestellt wird.

Staatsanwaltschaft III: Wirtschaftskriminalität und internationale Rechtshilfe

Der Kanton Zürich ist ein internationales Finanzzentrum, mit dem grössten Flughafen der Schweiz ein europäischer Transferhub und eine Innovationsstätte mit hoch angesehenen Hochschulen und Fakultäten. Diese Standortvorteile machen den Kanton attraktiv für innovative und international tätige Unternehmen und Projekte.

Genau diese Konzentration von Finanzinstitutionen, Unternehmenshauptsitzen, internationalem Kapital und globalen Handelsbeziehungen macht den Kanton aber auch anfällig als Bühne qualifizierter Wirtschaftsdelikte, was eine akute Bedrohung für das Vertrauen in die Institutionen, die Akteure und den Finanzplatz selbst darstellt. Die Verfolgung komplexer Wirtschaftsdelikte durch die Staatsanwaltschaft III trägt somit massgeblich und unmittelbar zu einem wettbewerbsfähigen und ökonomisch nachhaltigen Wirtschaftsstandort Zürich bei.

Komplexe Wirtschaftsstrafverfahren sind in vielerlei Hinsicht aussergewöhnlich: Schon immer erforderten sie vertieftes buchhalterisches, betriebswirtschaftliches und rechtliches Fachwissen. Heute sind zusätzlich erhebliche technische Kenntnisse nötig, etwa im Bereich der digitalen Beweisführung oder von Kryptowährungen. Oft gilt es zudem, verschachtelte internationale Strukturen zu durchleuchten und die Verfahrensrechte einer hohen Zahl von Geschädigten zu gewährleisten. Eine besondere Herausforderung bildet in diesem Kontext das Siegelungsrecht beschuldigter und betroffener Personen, welches Verfahren über Jahre blockieren kann.

Die Staatsanwältinnen und -anwälte der Staatsanwaltschaft III müssen in diesen äusserst anspruchsvollen Sachverhalten in kurzer Zeit die wesentlichen Punkte erkennen und ihre Untersuchungen über Jahre hinweg zielgerichtet führen können. Die nationale und die internationale Vernetzung mit Partnerorganisationen, aber auch der Aufbau und die Pflege von spezifischem Fachwissen sowie eine wirkungsorientierte, interdisziplinäre Herangehensweise sind Erfolgsfaktoren, die auch hier gezielt und erfolgreich genutzt werden.

Ganzheitlichkeit durch Spezialisierung

Eine wirksame Strafverfolgung kann nicht nur in der Breite erfolgen. Für die Bekämpfung moderner kriminalpolitischer Phänomene sind qualifizierte Fachkenntnisse, ein institutionelles Gedächtnis, die gezielte Koordination mit Partnerbehörden und ein spezifisches Methodenrepertoire gefordert. Dies lässt sich nur durch fachliche Spezialisierung aufbauen. Unsere Kantonalen Staatsanwaltschaften stehen für diese kriminalstrategische Gesamtsicht, den langen Atem und eine Fachkompetenz, die national und international anerkannt und geschätzt wird.

Kontakt

Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – Medienstelle

Adresse

Güterstrasse 33
Postfach
8010 Zürich
Route (Google)
Adresse wurde kopiert Adresse konnte nicht kopiert werden

Für dieses Thema zuständig: