Häusliche Gewalt nicht nur ahnden, sondern verhindern

Im Kanton Zürich wird die Bekämpfung Häuslicher Gewalt als koordinierte Verbundaufgabe verstanden. Behörden und Fachstellen entwickeln ihre Massnahmen gestützt auf die Istanbul-Konvention kontinuierlich weiter. Eine zentrale Verantwortung übernimmt hier auch die Staatsanwaltschaft.

Die Polizei im Kanton Zürich rückt durchschnittlich über 20-mal täglich wegen familiärer Spannungen, Streitigkeiten und Häuslicher Gewalt aus. Ein Teil dieser Fälle wird später von der Staatsanwaltschaft bearbeitet.

Erfolge in der Bekämpfung Häuslicher Gewalt lassen sich nicht allein durch Bestrafung erzielen. Diese Logik spiegelt sich auch in den Folgemassnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, die der Regierungsrat des Kantons Zürich Ende 2024 beschlossen hat. Damit wird ein verbindlicher Rahmen geschaffen, um Gewalt nicht nur zu ahnden, sondern sie nachhaltig zu verhindern. Der Kanton investiert in Räume, wo von Gewalt Bedrohte Schutz finden, und in die bessere Vernetzung der beteiligten Fachstellen. Entscheidend ist daneben die Stärkung der Täterarbeit und der Rückfallprävention.

KI-generiertes Foto eines Oberkörpers. Die Person trägt ein graues T-Shirt, der Ärmel ist hochgekrempelt und am Oberarm gibt es einen grossen blauen Fleck.
Über 20-mal täglich rückt die Polizei im Kanton Zürich durchschnittlich wegen familiärer Spannungen, Streitigkeiten und Häuslicher Gewalt aus.

Lernprogramme mit nachhaltigem Nutzen

Eine wichtige Rolle spielen in diesem Zusammenhang Lernprogramme für Gewaltausübende. In den Lernprogrammen des Amts für Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe), insbesondere im Programm «Partnerschaft ohne Gewalt» (PoG), setzen sich Teilnehmende mit ihrem Gewaltverhalten auseinander und erarbeiten Strategien, um zukünftige Gewalt zu vermeiden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Staatsanwaltschaften und Gerichte Täter zur Teilnahme verpflichten.

Die Staatsanwaltschaft Kanton Zürich hat im Berichtsjahr verschiedene Massnahmen ergriffen, um Zuweisungen in Lernprogramme zu fördern, Rückfälle zu verhindern und nachhaltige Verhaltensänderungen bei den Tätern zu unterstützen. Als Folge der getroffenen Massnahmen haben die Zuweisungen ins Programm PoG im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Zudem bietet das JuWe im Rahmen eines Pilotversuchs die Programme neu in mehreren Fremdsprachen an.

Neben den Lernprogrammen bestehen im Kanton weitere gewaltpräventive Angebote, die innerhalb der Staatsanwaltschaft stärker bekannt gemacht werden. Zentral sind das Pilotprojekt mit Forensic Nurses sowie die schweizweit einheitliche Opferhilfe-Hotline.

Forensic Nurses

Seit Anfang 2024 unterstützt der Kanton Zürich Gewaltopfer mit forensisch geschultem Pflegepersonal. Die Fachpersonen sichern rund um die Uhr vertraulich Spuren und dokumentieren Verletzungen auch ohne Polizeibeizug. Für die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich sind die Forensic Nurses doppelt bedeutsam: Sie verbessern die Beweisqualität und erhöhen durch zusätzliche Strafanzeigen die Möglichkeit, bislang unentdeckte Taten strafrechtlich zu verfolgen. Das zuerst als Pilotprojekt ausgestaltete Angebote der Forensic Nurses wird nun dauerhaft verankert.

Landesweit einheitliche Opferhilfe-Hotline

Seit Anfang Mai 2026 ist die Opferhilfe unter der schweizweit einheitlichen Nummer 142 rund um die Uhr erreichbar. Im Kanton Zürich bestand bereits zuvor ein entsprechendes Angebot für gewaltbetroffene Personen, das in den nationalen Dienst überführt wurde. Das Angebot ermöglicht Betroffenen und ihrem Umfeld einen niederschwelligen Zugang zu Beratung und Unterstützung. Bei unmittelbarer Gefahr werden Polizei oder Sanitätsnotruf eingeschaltet. Zudem können Betroffene an Schutzunterkünfte oder Forensic Nurses vermittelt werden; in Gesprächen werden geeignete Unterstützungsangebote geklärt.

Kontakt

Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – Medienstelle

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