Wie viele Jugendliche wurden im vergangenen Jahr im Kanton Zürich verzeigt? Begehen Mädchen weniger Delikte als Jungen? Nimmt die Jugendgewalt erneut zu? Die zusammengetragenen Zahlen und Fakten geben Auskunft rund um das Thema Jugendkriminalität und Jugendgewalt.
Jugendkriminalität
Das Erwachsenwerden stellt für Jugendliche in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung dar. Und trotzdem: Ein Grossteil von ihnen kommt nicht mit dem Gesetz in Konflikt. Von den im Kanton lebenden 10- bis 17-jährigen Jugendlichen wurde im Jahr 2025 jeder 22. verzeigt. Ein kleiner Teil der im Kanton Zürich lebenden Jugendlichen musste sich wegen eines Gewaltdelikts verantworten. 2025 war es eine/r von 140.
Anzahl verzeigte Jugendliche
Kommen Jugendliche mit dem Gesetz in Konflikt, dann oft wegen leichten bis mittelschweren Delikten. Dazu gehören beispielsweise Schwarzfahren (PBG), geringfügige Vermögensdelikte wie Ladendiebstahl oder Sachbeschädigung. Dies widerspiegelt sich auch bei den ausgesprochenen Strafen. Insgesamt sprachen die fünf Jugendanwaltschaften des Kantons Zürich 2025 4’563 Strafen aus. In rund 60 Prozent der Fälle handelte es sich um einen Verweis. Das lässt sich primär damit erklären, dass die Mehrzahl der Jugendlichen nur einmal mit dem Gesetz in Konflikt kommt und zwar wegen eines Bagatelldelikts. In solchen Fällen reicht meist ein Verweis, der vergleichbar ist mit einer gelben Karte im Fussball. Persönliche Leistungen und Bussen wurden in 38 Prozent der Fälle ausgesprochen. Der Anteil an Freiheitsentzügen lag 2025 bei 2,5 Prozent.
Anzahl Delikte bei Verurteilung
Alter bei Eröffnung der Strafuntersuchung (Verzeigung)
Auffallend ist, dass Jugendkriminalität noch immer ein primär männliches Phänomen ist. Der Anteil an verurteilten Mädchen über alle Delikte hinweg lag bei 24,5 Prozent. Der Ausländeranteil lag bei 40,2 Prozent.
Zusammensetzung der Geschlechter bei Verurteilung
Was sind Gewaltstraftaten?
Unter Gewaltstraftaten werden sämtliche Straftatbestände zusammengefasst, welche die vorsätzliche Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen Personen beinhalten. Darunter fallen Tätlichkeiten, einfache und schwere Körperverletzung, Drohung, Erpressung, Nötigung, Raufhandel/Angriff, Raub, sexuelle Nötigung, Gewalt und Drohung gegen Beamte, Vergewaltigung, (versuchte) Tötung, aber auch Delikte wie Zwangsheirat, Freiheitsberaubung/Entführung, Mord, Totschlag, Kindestötung, Verstümmelung weiblicher Genitalien und Geiselnahme.1
1 Bundesamt für Statistik (https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/polizei/gewalt.html)
Jugendgewalt
Jugendgewalt hat viele Facetten. Sie reicht von Tätlichkeiten wie einer leichten Rempelei auf dem Pausenplatz bis hin zu einer Messerstecherei, die später als versuchte Tötung qualifiziert werden muss. Doch unabhängig von der Schwere des Delikts: Jegliche Formen von Jugendgewalt haben in unserer Gesellschaft keinen Platz und werden dementsprechend nicht toleriert. Nachdem die Jugendgewalt im Jahr 2009 mit 1'151 verzeigten im Kanton Zürich wohnhaften Jugendlichen ihren Höchststand erreicht hatte, ging sie in den folgenden Jahren massiv zurück. Seit 2016 nahm sie kontinuierlich zu. Im Jahr 2022 konstatierte man zum ersten Mal wieder einen leichten Rückgang, der tenziell anhält.
Missbräuchlicher Medienkonsum
Ob Pornographie, Gewaltdarstellungen, Ehrverletzungen oder auch Drohungen und Nötigungen – viele von Jugendlichen begangenen Delikte finden mittlerweile auch online statt. Die Jugendstrafrechtspflege des Kantons Zürich hat dies bereits früh erkannt. Seit 2016 erhebt sie Zahlen zum missbräuchlichen Medienkonsum bei Jugendlichen. Ziel ist es, einen Beitrag zur Sensibilisierung von Eltern und Jugendlichen für die Möglichkeiten und Gefahren des Internets zu leisten. Denn unüberlegtes Onlineverhalten lässt sich kaum mehr rückgängig machen. Es kann nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch massive persönliche Schädigungen zur Folge haben. Die letzte Erhebung können Sie hier herunterladen:
Unterbringung von Minderjährigen und jungen Erwachsenen
Im Kanton Zürich fehlen tragfähige Unterbringungsangebote für hochbelastete jugendliche Straftäterinnen und Straftäter. Insbesondere besteht ein ausgewiesener Mangel an geschlossenen Plätzen. Dies zeigt ein Bericht einer amtsübergreifenden Arbeitsgruppe der Direktion der Justiz und des Innern.
Im Rahmen einer Bedarfsanalyse wurden bestehenden Angebote überprüft und Massnahmen zur Weiterentwicklung der Versorgungslandschaft erarbeitet. Dazu gehören eine bessere inner- und interkantonale Koordination, gezielte Angebotserweiterungen wie eine Timeout-Station für hochbelastete delinquente Jugendliche sowie der Ausbau geschlossener Betreuungs-, Bildungs- und Schutzangebote und die Stärkung individueller sowie geschlechtersensibler Strukturen.
Diese Massnahmen sollen die Vollzugs- und Versorgungslandschaft gezielt weiterentwickeln und langfristig die Stabilität und gesellschaftliche Akzeptanz des Jugendstrafrechtssystems stärken.
Weiterführende Informationen
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Daten & Statistiken
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