Medienkonsum von Jugendlichen: Pornografie wieder weiter verbreitet

Im Kanton Zürich stieg 2022 die Anzahl Minderjähriger, die wegen Pornografie verzeigt wurden, zum ersten Mal seit drei Jahren wieder an. Indessen nahmen Verzeigungen wegen Gewaltdarstellungen, Ehrverletzung, Drohung und Nötigung ab. Durchschnittlich wurden die Beschuldigten jünger.

Im vergangenen Jahr wurden im Kanton Zürich 245 Jugendliche (2021: 188) wegen Pornografie verzeigt. Das ist der erste Anstieg seit 2019. In zwei von drei Fällen leiteten sie pornografisches Material (Fotos, Videos oder Stickers) weiter – beispielsweise über Social Media oder in (Klassen-)Chats. Dabei handelte es sich meist um auch für Erwachsene verbotene Pornografie wie beispielsweise sexuelle Handlungen mit Tieren, Gewalttätigkeiten oder Kinderpornografie. In jedem sechsten Fall erstellten die Jugendlichen eigenes pornografisches Material von sich und verschickten dieses gegebenenfalls anschliessend. Während Fälle, in denen sich Jugendliche bei sexuellen Handlungen filmten, in den vergangenen Jahren kontinuierlich zunahmen, stagnierten sie 2022 erstmals auf Vorjahresniveau. Waren es früher primär Mädchen, die meist auf Nachfrage von sich pornografisches Material erstellt haben, sind es mittlerweile in fünf von acht Fällen Jungs. Mit durchschnittlich 13,5 (2021:13,9) Jahren sind die Jugendlichen auffallend jung.

Fallbeispiel 1

Ein 14-Jähriger erhält von einem Kollegen Videodateien, welche sexuelle Handlungen unter Minderjährigen und mit Tieren zeigen. Zuerst leitet er die Dateien weiter, zwei Tage später erstellt er durch das Zusammenschneiden der Dateien eine neue eigene Version, die er per Snapchat verschickt. Der Jugendliche wird zum Besuch eines Medienkurses als persönliche Leistung von einem Tag verpflichtet.
 

Weniger Gewaltdarstellungen

Die Zahl der wegen Gewaltdarstellungen verzeigten Jugendlichen nahm zum dritten Mal in Folge ab. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 49 Jugendliche (2021: 67) verzeigt. Durchschnittlich waren sie 14,7 (2021: 14,8) Jahre alt. In knapp der Hälfte der Fälle ging es um den Besitz von Gewaltdarstellungen. In 44 Prozent der Fälle wurde sie weiterverbreitet – unter Kollegen, auf Social Media oder beispielsweise in einem Klassenchat. In jedem vierten Fall stellten die Jugendlichen die Gewaltdarstellungen selbst her. Meist handelt es sich um Schlägereien und Angriffe, die gefilmt und teilweise auch weiterverbreitet wurden. Bei Gewaltdarstellungen handelt es sich um drastische Erzeugnisse, welche die elementare Würde eines Menschen in schwerer Weise verletzen. Ihr Besitz, die Weiterverbreitung und Herstellung sind nicht nur für Jugendliche, sondern auch für Erwachsene verboten.
 

Fallbeispiel 2

Ein 13-Jähriger besitzt auf seinem Mobiltelefon eine Videodatei mit expliziten Gewaltdarstellungen. Es ist zu sehen, wie eine Person mit einer Machete enthauptet wird. Diese Videodatei hat der Beschuldigte über einen Gruppenchat im WhatsApp zugesandt bekommen und sie auf seinem Mobiltelefon abgespeichert. Der Jugendliche wird zu einer persönlichen Leistung von zwei Tagen verpflichtet.
 

Ehrverletzungen auf Vorjahresniveau

Die Ehrverletzungen blieben auf dem gleichen Stand wie im Vorjahr. Insgesamt wurden 131 Jugendliche (2021: 133) der Verleumdung, Beschimpfung und der üblen Nachrede beschuldigt. Auch die Zahl der Ehrverletzungen im digitalen Raum bliebt konstant: 2019 fand noch jede zweite Ehrverletzung im digitalen Raum statt, 2021 und 2022 war es jede fünfte. Die verbalen Ehrverletzungen von Angesicht zu Angesicht blieben weiterhin der häufigste Grund der Ehrverletzung. Ihr Anteil lag bei 79 Prozent (2021: 80 Prozent). Das Durchschnittsalter bei der Ehrverletzung lag bei 14,9 (2021: 14,5) Jahren.
 

Fallbeispiel 3

Ein 14-Jähriger ist genervt, weil er nachsitzen muss und bezeichnet seinen Lehrer als Arschloch und Idioten. Der Lehrer stellt Strafantrag wegen Beschimpfung. Der Jugendliche muss zur Strafe eine persönliche Leistung von zwei Tagen absolvieren.
 

Weniger Drohungen und Nötigungen

Im vergangenen Jahr wurden 138 Jugendliche (2021: 197) wegen Drohung verzeigt. Zwar sanken die Fallzahlen, die Zahl der im digitalen Raum registrierten Drohungen stieg jedoch auf 23 Prozent (2021: 17%). Meist handelte es sich dabei um Drohungen, welche in Text- oder Sprachnachrichten geäussert wurden. Das Durchschnittsalter bei Online-Drohungen lag bei 15,1 Jahren (2021: 15,2). Bei den Nötigungen sanken sowohl die Fallzahlen auf 93 (2021: 140) als auch der Anteil im digitalen Raum auf 15 % (2021: 16%, 2020: 18%). In jedem zweiten Fall ging es bei den online begangenen Nötigungen um Nacktbilder oder Videos mit selbst erstelltem pornografischem Material. Das durchschnittliche Alter bei Online-Vergehen lag bei 14,9 (2021: 15,1) Jahren.
 

Fallbeispiel 4

Ein 16-Jähriger fordert einen Bekannten auf, niederzuknien und sich für sein Verhalten gegenüber seiner Freundin zu entschuldigen, ansonsten er ihm eine reinhauen werde. Der Jugendliche wird wegen Nötigung zu einer vollstreckbaren Busse von 140 Franken verpflichtet.
 

Beschuldigte werden jünger

Die Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich möchte mit der jährlich stattfindenden Erhebung einen Beitrag zur Sensibilisierung von Eltern und Jugendlichen für die Möglichkeiten und Gefahren des Internets leisten. Eltern sollten sich bewusst sein, dass Kinder immer jünger online aktiv werden und es daher wichtig ist, sich genügend früh mit ihnen über einen adäquaten Medienkonsum zu unterhalten und Interesse an ihren Online-Aktivitäten zu zeigen. Zugleich möchte die Oberjugendanwaltschaft Jugendliche darin bestärken, sich abzugrenzen, vor jeder Online-Aktivität einen Moment inne zu halten und an mögliche Konsequenzen zu denken. Bei Unsicherheit lieber eine Vertrauensperson oder eine offizielle Seite im Netz kontaktieren.
 

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