Ab dem 1. Januar 2027 können Unternehmen, Vereine, Behörden sowie weitere juristische Personen und andere Organisationen viele unserer Dienstleistungen digital nutzen. Dazu benötigen sie ein Organisationskonto.
Online-Dienstleistungen für Organisationen an einem Ort
Im Organisationskonto können Sie für Ihre Organisation laufende Gesuche und Anträge verwalten sowie Berechtigungen an Personen erteilen, die im Namen Ihrer Organisation Online-Dienstleistungen administrieren und bearbeiten dürfen.
Drei Arten von Organisationskonten stehen ab dem 1. Januar 2027 zur Verfügung:
- Konten für Organisationen des Privatrechts (z.B. Unternehmen oder Vereine)
- Konten für Organisationen des öffentlichen Rechts (z.B. Behörden)
- Konten für anwaltlich tätige Personen
Eröffnung eines Organisationskontos
Hinweis
Ein Organisationskonto kann nur von einer zeichnungsberechtigten Person eröffnet werden.
Aktuell können noch keine Organisationskonti erstellt werden. Unten finden Sie Hinweise, wie Sie sich darauf vorbereiten können.
- Für die Registrierung benötigen Sie ein verifiziertes AGOV-Login. Wenn Sie noch kein AGOV-Login haben, können Sie dieses gleich einrichten und sich identifizieren lassen. Nutzen Sie hierzu vorab diesen Link.
- Haben Sie bereits ein AGOV-Login, so wird automatisch überprüft, ob dieses die notwendige Vertrauensstufe aufweist. Falls diese noch fehlt, wird sie direkt angestossen.
- Nach dem Login mit AGOV werden Sie gebeten, Ihre Organisation einmalig zu erfassen.
Verfügt Ihre Organisation über eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID), kann das System die erforderlichen Angaben automatisch aus dem UID-Register übernehmen. Gleichzeitig wird damit die Existenz der Organisation bestätigt.
Verfügt Ihre Organisation über keine UID, müssen Sie die erforderlichen Angaben zur Organisation erfassen. Zusätzlich müssen Sie ein Dokument hinterlegen, das die Existenz der Organisation bestätigt, beispielsweise Vereinsstatuten oder einen Gesellschaftsvertrag. - Sobald die Kantonsverwaltung Ihre Angaben überprüft und das Konto freigegeben hat, werden Sie benachrichtigt. Danach können Sie Ihre Online-Dienstleistungen über dieses Konto abwickeln und weiteren Mitarbeitenden respektive Mitgliedern Ihrer Organisation Berechtigungen zur Nutzung des Organisationskontos erteilen.
Verwaltung der berechtigten Nutzenden
Einfache Anpassung der Nutzungsberechtigungen
Sie können einer beliebigen Anzahl Personen unterschiedliche Berechtigungen zur Nutzung des Organisationskontos erteilen und diese jederzeit ändern.
Diese Anpassungen werden nicht durch den Kanton überprüft. Deshalb sind sie nach dem Einrichten sofort wirksam. So können Sie zum Beispiel schnell und einfach neuen Mitarbeitenden Zugriff auf das Organisationskonto erteilen oder Mitarbeitenden, welche die Organisation verlassen, die Berechtigungen entziehen.
Wichtig
Jede Organisation ist dafür verantwortlich, bestehende Berechtigungen aktuell zu halten und bei Bedarf anzupassen.
Drei unterschiedliche Rollen für Nutzende
Den Nutzerinnen und Nutzern Ihres Organisationskontos können drei unterschiedliche Rollen zugeordnet werden:
Eigentümer bzw. Eigentümerin des Organisationskontos...
... ist die zeichnungsberechtigte Person, die das Konto eröffnet hat. In dieser Rolle können Sie die Angaben zur Organisation verwalten, das Organisationskonto bei Bedarf wieder löschen und weitere Personen zur Nutzung des Organisationskontos einladen.
Administratoren und Administratorinnen...
...können weitere Personen zur Nutzung des Organisationskontos einladen und deren Berechtigungen verwalten. Je nach Grösse der Organisation können Fachbereiche erstellt werden und Mitarbeitende diesen zugewiesen. Wir empfehlen je nach Grösse der Organisation mehreren Personen diese Rolle zuzuweisen.
Mitarbeitende...
...können Online-Dienstleistungen verwalten (z.B. ein Gesuch einreichen und bearbeiten sowie Informationen zum Bearbeitungsstatus eines Verfahrens einsehen). Sie können aber keine Nutzungsberechtigungen erstellen oder verwalten.
Fachbereiche mit Steuerung der Zugriffsberechtigungen
In Ihrem Organisationskonto können Sie verschiedene Fachbereiche einrichten und mit den passenden Mitarbeitenden verknüpfen. Zum Beispiel können Sie einen Fachbereich «HR» erstellen und diesem Mitarbeitende aus der HR-Abteilung Ihrer Organisation zuweisen. Nur diese haben dann Einblick in die Gesuche oder Anträge, die in diesem Fachbereich eröffnet wurden.
Auf diese Weise können Sie Vorgaben des Datenschutzes gewährleisten. Nutzerinnen und Nutzer können mehreren Fachbereichen zugewiesen werden.
So können Sie sich vorbereiten
Noch können Sie kein Organisationskonto eröffnen; Sie und alle betroffenen Mitarbeitenden können aber heute schon ein verifiziertes AGOV-Login anlegen.
Sie können sich wie folgt vorbereiten:
Zeichnungsberechtigte Personen für die Kontoeröffnung klären
Vorteile:
- Überlegen Sie, welche Person das Konto für Ihre Organisation eröffnen soll. Diese Person muss zeichnungsberechtig sein. Sind Sie die oder eine alleinig zeichnungsberechtigte Person, können Sie das Konto allein eröffnen.
- Falls für Ihre Organisation gemäss Handelsregistereintrag eine «Kollektivunterschrift zu zweien» erforderlich ist, brauchte es die zweite Person auch. Die eröffnende Person ergänzt diese bei der Eröffnung der Organisation.
- Klären Sie ab, welche weiteren zeichnungsberechtigten Personen erfasst werden sollen. Diese Personen erhalten auch die Nutzungsberechtigungen der Rolle «Eigentümer bzw. Eigentümerin» im Organisationskonto.
Nachweis der Organisations-Existenz vorbereiten
Vorteile:
- Falls Ihre Organisation über keine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) verfügt, müssen Sie einen Nachweis der Existenz Ihrer Organisation hinterlegen. Dafür sind zum Beispiel folgende Dokumente geeignet: Vereinsstatuten oder Gesellschaftsvertrag.
- Verfügt Ihre Organisation über eine UID-Nummer ist kein weiterer Existenznachweis erforderlich.
AGOV-Login mit der passenden Vertrauensstufe einrichten
Vorteile:
- Sie und alle weiteren Personen, die zur Nutzung Ihres Organisationskontos vorgesehen sind, können ein AGOV-Login mit notwendiger Vertrauensstufe einrichten. Nutzen Sie dazu vorab diesen Link.
- Falls Sie noch kein AGOV-Login haben, eröffnen Sie dieses direkt. Sie werden durch den Prozess geführt.
- Falls Sie bereits ein AGOV-Login haben, melden Sie sich an und es wird automatisch überprüft, ob Sie die notwendige Vertrauenstufe bereits haben. Falls ja, sind Sie in Ihr Zürikonto eingelogged und haben sich damit vorbereitet.
- Falls sie die notwendige Vertrauensstufe noch nicht haben, werden Sie zur Verifizierung geleitet und Schritt-für-Schritt von AGOV durch den Prozess geführt. Anschliessend wird automatisch ein Zürikonto eröffnet und sie sind vorbereitet.
Tipps für die Identifikation bei AGOV
- Halten Sie Ihre ID oder Ihren Pass bereit
- Führen Sie die AGOV-Identifikation mit dem Smartphone durch (einfacher mit der integrierten Kamera)
- Laden Sie vorgängig die App «AutoIdent» auf Ihr Smartphone (alternativ müssen Sie diese während der Identifizierung installieren)
Eröffnung eines Anwaltsprofils
So können Sie ab dem 1. Januar 2027 ein Anwaltsprofil einrichten:
- Über zh.ch kann die Eröffnung Ihres Anwaltsprofils zur einmaligen Registrierung gestartet werden.
- Für die Registrierung benötigen Sie ein verifiziertes AGOV-Login. Wenn Sie noch kein AGOV-Login haben, können Sie dieses gleich eröffnen und sich identifizieren. Haben Sie bereits ein AGOV-Login, so wird automatisch überprüft, ob dieses die notwendige Vertrauensstufe aufweist. Das neue Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG), welches am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, verlangt für viele Online-Dienstleistungen eine höhere Vertrauensstufe.
Wie Sie sich darauf vorbereiten können, lesen Sie im Abschnitt oberhalb. - Sie erfassen Ihren Vor- und Ihren Nachnamen. Damit ist Ihr Anwaltsprofil bereits eröffnet. Danach können Sie Ihre Online-Dienstleistungen über dieses Profil abwickeln und weiteren Mitarbeitenden Berechtigungen zur Mitwirkung an Ihren Fällen geben.