«Kleine Aussenpolitik»

Der Kanton Zürich pflegt grenzüberschreitende und weitere internationale Beziehungen in Form zahlreicher bilateraler und multilateraler Kontakte.

Inhaltsverzeichnis

Die «kleine Aussenpolitik» der Kantone

Die Aussenpolitik ist gemäss der Bundesverfassung grundsätzlich Aufgabe des Bundes. Dieser hat bei der Wahrnehmung der Beziehungen zum Ausland allerdings Rücksicht auf die Zuständigkeiten der Kantone zu nehmen und deren Interessen zu wahren.

Im Rahmen der sogenannten kleinen Aussenpolitik ermächtigt die Bundesverfassung (BV) allerdings die Kantone, innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche selbst Verträge mit dem Ausland abzuschliessen und mit untergeordneten ausländischen Behörden direkt zu verkehren (Art. 56 BV).

Im Kanton Zürich nimmt der Regierungsrat die «kleine Aussenpolitik» wahr (Art. 69 und Art. 71 Abs. 1 lit. c KV).

Grenzüberschreitende Beziehungen

Der Kanton Zürich pflegt seine grenzüberschreitenden Beziehungen in Form zahlreicher bilateraler und multilateraler Kontakte. Im Rahmen der «kleinen Aussenpolitik» pflegt der Kanton Zürich auch eigene Beziehungen zu EU-Regionen. In diesem Sinne leistet der Kanton Zürich auch einen Beitrag zur europäischen Zusammenarbeit und Integration.

Aufgrund der bilateralen Verträge mit der EU nehmen grenzüberschreitende Fragen der Kantone immer mehr eine europäische Dimension an. Wichtige multilaterale Instrumente des Regierungsrates zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und zur Verbesserung seiner Kontakte sind die Internationale Bodensee-Konferenz (IBK) sowie die Teilnahme an Interreg, der Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Union im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit (ETZ) zur Förderung der gebiets- bzw. grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Ferner ist er Mitglied in der Versammlung der Regionen Europas (VRE).

Internationale Bodensee-Konferenz

Die 1972 gegründete Internationale Bodensee-Konferenz (IBK) ist ein Zusammenschluss auf Regierungsebene der an den Bodensee angrenzenden und mit ihm verbundenen Länder und Kantone. Mitglieder der IBK sind Baden-Württemberg (D), der Freistaat Bayern (D), Vorarlberg (Ö), das Fürstentum Liechtenstein sowie die Kantone Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen und Thurgau.

Der Kanton Zürich ist seit 1998 Mitglied der Internationalen Bodensee-Konferenz.

Die Länderkarte zeigt das Programmgebiet der IBK.
Länderkarte der Internationalen Bodensee-Konferenz Quelle: Geschäftsstelle der IBK

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Die Internationale Bodensee-Konferenz (IBK)

Im Zentrum der IBK steht der Bodensee, der als eine Art internationales Gewässer in Gemeinschaftsaufgabe «verwaltet» wird. Eine derartige gemeinschaftliche Nutzung eines Binnengewässers ist in Europa einzigartig. Darüber hinaus will die IBK die Zusammenarbeit im Bodenseeraum durch grenzübergreifende gemeinsame Projekte fördern und damit die regionale Zusammengehörigkeit stärken. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die Bodenseeregion als attraktiven Lebens-, Natur-, Kultur- und Wirtschaftsraum zu erhalten und zu fördern. Durch die politische Abstimmung und gemeinsame Projekte leistet die IBK einen nachhaltigen Beitrag zur Überwindung der Grenzen in der Region.

Oberstes Gremium der IBK ist die Konferenz der Regierungschefs, in der die wichtigsten Beschlüsse gefasst sowie Empfehlungen verabschiedet werden. Sie trifft sich einmal im Jahr zu einer ordentlichen Plenumssitzung.

Operatives Organ ist der Ständige Ausschuss. Er besorgt in mehreren Sitzungen pro Jahr die laufenden Geschäfte der IBK. Er begleitet und koordiniert ferner die Arbeit der sieben Fachkommissionen (Bildung, Wissenschaft und Forschung, Kultur, Umwelt, Verkehr, Wirtschaft, Gesundheit und Soziales, Öffentlichkeitsarbeit), welche die Sachprojekte erarbeiten. In diesen ist der Kanton Zürich durch ein Mitglied der jeweils betroffenen Direktion vertreten. Im Ständigen Ausschuss wird der Kanton Zürich durch die Staatsschreiberin vertreten.

Die administrative Unterstützung der Zürcher Vertretung auf Ebene des Regierungsrates und der Staatsschreiberin wird durch die Abteilung Koordination Aussenbeziehungen der Staatskanzlei gewährleistet.
 

Das Logo der IBK mit dem Mantra «grenzenlos, kreativ, vernetzt»
Die Internationale Bodensee-Konferenz Quelle: Geschäftsstelle der IBK

Interreg «Alpenrhein-Bodensee-Hochrein» (ABH)

Interreg ist ein Instrument der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ). Seine Programme unterstützen Staaten und Regionen, grenzübergreifende Herausforderungen anzugehen. Die Schweiz arbeitet seit dem Jahr 2000 erfolgreich bei der EU-Gemeinschaftsinitiative Interreg mit, welche die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zum Ziel hat. Die verschiedenen Interreg-Programme, an denen sich die Schweiz beteiligt, und deren Projekte sind wertvoll für die Schweiz und machen einen wichtigen Anteil der Schweizer Regionalpolitik aus.

Der Kanton Zürich ist zusammen mit den Kantonen der Ostschweizer Regierungskonferenz sowie dem Kanton Aargau am Interreg-Programm «Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein» (ABH) beteiligt. Ziel von Interreg ABH ist, mithilfe von grenzüberschreitenden Projekten grenzbedingte Hindernisse zu reduzieren, ungenutzte Potenziale zu erschliessen sowie gemeinsame Ziele zu erreichen. Damit soll ein Beitrag zu einer wirtschaftlich starken sowie gleichzeitig ökologisch und sozial nachhaltigen Region geleistet werden.

Startschuss zur 6. Förderperiode Interreg ABH VI 2021-2027

Die Schweiz und die EU investieren rund 60 Millionen Euro für grenzüberschreitende Projekte. Unterstützt werden insbesondere Projekte aus den Bereichen Innovation, Digitalisierung und Umwelt sowie verschiedenen gesellschaftlichen Themen. Ziel des neuen Förderprogrammes ist die Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Der Kanton Zürich gab am 14. März 2022 zusammen mit den acht weiteren beteiligten Kantonen, den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Vorarlberg und dem Fürstentum Liechtenstein den Startschuss für das neue Förderprogramm Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein.

Grenzüberschreitende Projekte in den Bereichen Innovation, Digitalisierung, Umwelt, Gesundheit, Bildung, Kultur, Tourismus und Mobilität können per sofort eingereicht werden. Zweck des grenzüberschreitenden Förderprogrammes ist es, grenzbedingte Hindernisse zu reduzieren und die Zusammenarbeit in der Vier-Länder-Region weiter zu stärken. Die Kantone und der Bund haben sich dafür ausgesprochen, diese erfolgreiche grenzüberschreitende Kooperation mit den europäischen Nachbarländern über Interreg weiterzuführen. Dafür sprechen der Bund und die Kantone gemeinsam 12,3 Millionen Euro.

Erfolgreiche Zusammenarbeit mit europäischen Nachbarn

Der Kanton Zürich blickt zusammen mit den beteiligten Kantonen auf eine erfolgreiche fünfte Förderperiode (2014–2020) zurück. Die Kantone beteiligten sich an 72 von 85 grenzüberschreitenden Projekten und weisen somit im Vergleich mit den weiteren Partnern wie Baden-Württemberg, Bayern, Vorarlberg und Liechtenstein die höchste Projektbeteiligung vor. Die Beteiligung des Kantons Zürich an Interreg ermöglicht, dass die zur Verfügung stehenden Mittel für praxisrelevante Projekte genutzt werden und die Projektergebnisse der anwendungsorientierten Forschung den Wirtschaftsakteuren im Programmgebiet zugutekommen.

Das Programmgebiet von Interreg ABH.
Das Programmgebiet von Interreg ABH Quelle: Netzwerkstelle Ostschweiz

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Mit der Beteiligung des Kantons Zürich an den Interreg-Programmen können Privatpersonen, juristische Personen, öffentliche Stellen oder sonstige Vereinigungen aus dem Kanton jederzeit ihre Projektideen in Form einer Projektskizze einreichen und sich um eine Förderung bewerben.

Den Projektpartnern aus dem Kanton Zürich steht dafür die Netzwerkstelle Ostschweiz zur Verfügung. Hier kann abgeklärt werden, ob das Projekt ins Programm passt und wie weiter vorzugehen ist: interregabh@sg.ch

Es empfiehlt sich, frühzeitig telefonischen Kontakt mit dem Programm aufzunehmen.

Interreg A: Grenzüberschreitende Programme

Die grenzüberschreitende Ausrichtung fördert die Zusammenarbeit benachbarter Regionen, um grenzbedingte Hindernisse zu reduzieren, ungenutzte Potenziale zu erschliessen sowie gemeinsame Ziele zu erreichen.

Der Kanton Zürich beteiligt sich innerhalb des Interreg-A-Projektgebiets «Alpenrhein-Bodensee-Hochrein» (ABH).

Interreg B: Transnationale Programme

Die transnationale Ausrichtung fördert die Zusammenarbeit in grossräumigen Programmgebieten. Diese Gebiete erstrecken sich über mehrere Länder und Regionen, die oft vor ähnliche Herausforderungen gestellt werden.

Die Umsetzungsverantwortung der Schweizer Beteiligung am Programm liegt beim Bundesamt für Raumentwicklung (ARE). Es ist auch Anlaufstelle für Projektpartner. Potenziellen Projektpartnern wird der frühzeitige Kontakt empfohlen. Den Projektpartnern aus dem Kanton Zürich steht dafür auch die kantonale Interreg-Stelle zur Verfügung. Dabei kann abgeklärt werden, ob das Projekt im Interesse des Kantons Zürich ist, ob es ins Programm passt und wie weiter vorzugehen ist.

Interreg Europe: Interregionale Programme

Die interregionale Ausrichtung fördert den Erfahrungsaustausch in Europa. Die Programme sollen Wissen zu verschiedenen Themenbereichen vernetzen.

Die Umsetzungsverantwortung der Schweizer Beteiligung am Programm liegt beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Das SECO ist auch Anlaufstelle für Schweizer Projektpartner. Potenziellen Projektpartnern wird der frühzeitige Kontakt empfohlen. Den Projektpartnern aus dem Kanton Zürich steht dafür auch die kantonale Interreg-Stelle zur Verfügung. Dabei kann abgeklärt werden, ob das Projekt im Interesse des Kantons Zürich ist, ob es ins Programm passt und wie weiter vorzugehen ist.

Hochrheinkommission

Der Kanton Zürich ist seit 2011 Beobachter in der Hochrheinkommission (HRK) und besitzt Gaststatus. In den HRK-Gremien wird er durch die Staatskanzlei, Koordination Aussenbeziehungen, vertreten.

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Die Hochrheinkommission (HRK) wurde am 17. September 1997 in Laufenburg (AG) gegründet. Sie verfolgt vor allem das Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Hochrhein zu vertiefen. Anfänglich beschränkte sich das Tätigkeitsgebiet der HRK primär auf den aargauisch-baden-württembergischen Grenzraum. Am 28. Juni 2006 wurde der Kanton Schaffhausen als Partner in die HRK aufgenommen und die Zusammenarbeit auf der Basis einer neuen Kooperationsvereinbarung geregelt.
 

Das Logo der Hochrheinkommission.
Das Logo der Hochrheinkommission. Quelle: HRK-Geschäftsstelle

Weitere internationale Beziehungen und Kontakte

Die Versammlung der Regionen Europas

Der Kanton Zürich ist Mitglied der Versammlung der Regionen Europas (VRE). Die VRE ist eine politische Organisation der Regionen Europas und deren Interessenvertreterin auf europäischer und internationaler Ebene, aber ausserhalb der EU.

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Die Versammlung der Regionen Europas (VRE) will die politische Rolle der Regionen in Europa stärken, die Regionaldemokratie fördern und zur Weiterentwicklung der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit in allen Bereichen beitragen.

Der VRE gehören Regionen aus 35 europäischen Ländern an. Darunter 5 Schweizer Kantone. Für den Kanton Zürich als Region aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat bietet die Mitgliedschaft eine gute Möglichkeit zum Austausch insbesondere auch mit Vertreterinnen und Vertretern von Regionen in Ost- und Südosteuropa, wo die Versammlung zahlreiche Mitglieder hat (z.B. Ukraine, Moldau, Serbien Albanien).
 

Das engischsprachige Logo der Versammlung der Regionen Europas (VRE)
Die Versammlung der Regionen Europas (VRE). Quelle: VRE-AER

Partnerschaften mit ausländischen Regionen

Darüber hinaus unterhält der Kanton Zürich auch aktive Partnerschaften mit dem übrigen Ausland. So pflegt er Partnerschaften mit der chinesischen Provinz Guangdong und der chinesischen Grossstadt Chongqing. Die jüngste Vereinbarung wurde in Form eines Memorandum of Understanding mit Seoul anlässlich eines Delegationsbesuchs unter der Leitung des Bürgermeisters von Seoul in Zürich im Oktober 2018 unterschrieben.

Empfänge für ausländische Delegationen und Persönlichkeiten

Regelmässig sind auch ausländische Delegationen an Kontakten oder Besuchen im Kanton Zürich interessiert. Ausserdem ersuchen ausländische Botschafterinnen und Botschafter via das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) um offizielle Besuche beim Zürcher Regierungsrat. Sie werden nach Möglichkeit von einer Delegation des Regierungsrates oder im Rahmen eines Bürobesuchs bei der Regierungspräsidentin oder dem Regierungspräsidenten empfangen.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Staatskanzlei - Koordination Aussenbeziehungen

Adresse

Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 20 34

E-Mail

aussenbeziehungen@sk.zh.ch