Anonymisierter Entscheidtext (Auszug):
Sachverhalt:
Mit Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 21. November 2023 wurde die Ehe von A und B geschieden. Die Obhut für den Sohn C wurde der Mutter zugeteilt. Dem Vater wurde ein Besuchsrecht zugesprochen. Die für den Sohn bestehende Beistandschaft wurde weitergeführt. Mit superprovisorischem Entscheid vom 6. Juni 2025 sistierte die KESB Kreis Bülach Süd das Besuchsrecht. Mit Endentscheid vom 10. Juli 2025 wies die KESB den Antrag der Mutter, die Besuche hätten bis auf Weiteres begleitet zu erfolgen, ab. Es wurde Vormerk genommen, dass der Umfang des persönlichen Kontakts von C zu seinem Vater mit Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 21. November 2023 festgesetzt wurde. Es wurden bis auf Weiteres begleitete Übergaben im Umfang von zwei Stunden pro Übergabe durch eine sozialpädagogische Fachperson angeordnet. Die Aufgaben der Beiständin wurden angepasst. Einer allfälligen Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung entzogen. Gegen den Entscheid vom 10. Juli 2025 erhob die Mutter mit Eingabe vom 13. Juli 2025 Beschwerde. In prozessualer Hinsicht beantragte sie, der angefochtene Entscheid sei vorsorglich bereits für die Dauer des vorliegenden Verfahrens aufzuheben, so dass der Entscheid der KESB vom 6. Juni 2025 wieder in Kraft gesetzt werde. Eventualiter sei das Besuchsrecht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gegen den Vater und dem Vorliegen eines neuen Entscheides zum Besuchsrecht vollständig zu sistieren.
Erwägungen:
2. [Eintreten]
3.1 Superprovisorische Massnahmen fallen ex tunc dahin, wenn ein neuer, ordentlicher Entscheid gefällt wird, bzw. sie werden durch diesen ersetzt (Huber/Jutzeler, in Sutter-Somm/Lötscher/Leuen-berger/Seiler [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, 4. A. 2025, Art. 265 N. 18). Der Entscheid der KESB vom 6. Juni 2025, mit welchem das Besuchsrecht superprovisorisch sistiert wurde, lebt somit nicht mehr auf, wenn die aufschiebende Wirkung der vorliegenden Beschwerde wiederhergestellt wird. Zu prüfen ist eine vorsorgliche Sistierung des Besuchsrechts.
[Rechtliches zu vorsorglichen Massnahmen und Besuchsrecht]
3.2-3 [Erwägungen zum Sachverhalt]
4. [unentgeltliche Rechtspflege]5. [Anordnung Schriftenwechsel]
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