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Zusammenfassung:
Online-Bestellung von Produkten, welche den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes unterliegen. Sicherstellung der Lieferung am Zoll in Basel.
Anonymisierter Entscheidtext (Auszug):
Sachverhalt:
Der Beschuldigte bestellte im Onlineshop https://4twenty.world.de insgesamt 45g THCA (25g Dr Sift, 10g Moonrocks und 10g Afghan) an seine Wohnadresse für Fr. 180.00, wobei die Sendung beim Zoll in Basel abgefangen und kontrolliert wurde.
Erwägungen:
Der Beschuldigte sagte sinngemäss gegenüber der Kantonspolizei Zürich aus, dass er sich vor der Bestellung nicht über die gesetzlichen Bestimmungen informiert habe. Er sei davon ausgegangen, dass er THCA bestellen könne, da dieses im Internet angeboten werde und daher legal sein müsse. Er habe 45g bestellt, da bei dieser Menge ein Rabatt gewährt worden sei. Die Betäubungsmittel habe er wegen seiner Erkrankung XY bestellt. Indem der Beschuldigte sich vor dem Kauf der Betäubungsmittel bei einer deutschen Firma, welche gemäss Homepage die Versendung in einer diskreten Verpackung ohne Hinweis auf den Inhalt und mit einem anderen Absender «Testa UG» liefert, nicht über die gesetzlichen Vorschriften in der Schweiz informiert hat, nahm er zumindest in Kauf, gegen die hiesigen Bestimmungen zu verstossen und sich strafbar zu machen. Er handelte demnach eventualvorsätzlich.
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