0520

Entscheidinstanz
Statthalter
Geschäftsnummer
ST.2025.2852
Entscheiddatum
25. Juni 2025
Rechtsgebiet
Strassenverkehrsrecht
Schlagworte
Fahrzeugkollision
Verwendete Erlasse
Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01)

Zusammenfassung:

Auffahrkollision von 3 Fahrzeugen auf der Autobahn aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit.

Anonymisierter Entscheidtext (Auszug):

Sachverhalt:

Nichtbeherrschen des Fahrzeuges und mangelnde Aufmerksamkeit

Erwägungen:

Der Beschuldigte lenkte zum obgenannten Zeitpunkt in U. auf der Autobahn A1 den Personenwagen Mercedes in Richtung SG. Als der Lenker des vor ihm fahrenden Personenwagens Mercedes verkehrsbedingt abbremsen musste, bemerkte der Beschuldigte dies aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit zu spät. In der Folge kollidierte er mit dem Heck des vor ihm fahrenden Fahrzeuges, wodurch dieses in das diesem voranfahrende Fahrzeug BMW geschoben wurde. An allen drei Fahrzeugen entstand Sachschaden.

Durch sein Verhalten hat sich der Beschuldigte des fahrlässigen Nichtbeherrschens des Fahrzeuges bzw. der fahrlässigen mangelnden Aufmerksamkeit schuldig gemacht. In Würdigung aller Umstände erscheint eine Busse in der Höhe von Fr. 500.00 als schuldangemessen.

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