0430

Entscheidinstanz
Sicherheitsdirektion
Geschäftsnummer
2023.0670
Entscheiddatum
29. April 2024
Rechtsgebiet
Verkehrsanordnung
Stichworte
Herabsetzung Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h; Kantonale Zustimmungspflicht gemäss § 28 KSigV
Verwendete Erlasse
§ 28 KSigV, SVG, StrG
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Die Kantonspolizei hat der Stadt Zürich die Zustimmung zur Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Rosengarten- und Bucheggstrasse verweigert. Die Sicherheitsdirektion schützt diesen Entscheid.

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