0334

Entscheidinstanz
Direktion der Justiz und des Innern
Geschäftsnummer
JI_2020-2323
Entscheiddatum
5. Oktober 2020
Rechtsgebiet
Straf- und Massnahmenvollzug
Stichworte
Strafvollzug; Strafregime; Fluchtgefahr; Wiederholungsgefahr
Verwendete Erlasse
Art. 76 StGB § 43 Abs. 2 Justizvollzugsverordnung § 60 Justizvollzugsverordnung
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Nichtgewährung des offenen Strafvollzuges wegen bestehender Flucht- und Wiederho-lungsgefahr. Abweisung eines Rekurses gegen eine Verfügung von Justizvollzug und Wie-dereingliederung.

Für dieses Thema zuständig: