Für die Ärztinnen und Ärzten im Ruhestand zur Behandlung von nahen Verwandten und Freunden praxisgemäss und voraussetzungslos erteilte Seniorenbewilligung fehlt eine gesetzliche Grundlage. Die Gesundheitsdirektion hat auf Anfang 2018 daher zu Recht eine Praxisänderung vorgenommen: sie verlangt nun von allen berufstätigen Ärztinnen und Ärzten die ordentliche Berufsausübungsbewilligung.