Nachdem die fünftägige Frist zur Einreichung einer Einsprache bereits mit der Publikation des Beschlusses des Regierungsrates betreffend Genehmigung der Abstimmungszeitung im Amtsblatt vom 13. Dezember 2019 zu laufen begann, ist die Eingabe vom 20. Januar 2020 verspätet, sodass auf die Einsprache nicht eingetreten werden kann.