Nachdem die fünftägige Frist zur Einreichung einer Einsprache bereits mit der Publikation des Beschlusses des Regierungsrates betreffend Anordnung der kantonalen Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 im Amtsblatt vom 23. Oktober 2019 zu laufen begann, sind die Eingaben vom 18. Januar 2020 verspätet, sodass auf die beiden Einsprachen nicht eingetreten werden kann.