0324

Entscheidinstanz
Regierungsrat
Geschäftsnummer
RRB Nr. 1052/2019
Entscheiddatum
13. November 2019
Rechtsgebiet
Politische Rechte
Stichworte
Ständeratswahl; Einsprache
Verwendete Erlasse
§§10 d und 21 a Verwaltungsrechtspflegegesetz
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Das strittige Zeitungsinserat, in dem mit der Abbildung von fünf Mitgliedern des Regierungsrates für einen Ständeratskandidaten geworben wird, ist keine anfechtbare Handlung des Regierungsrates. Es fehlt am Anfechtungsobjekt, weshalb auf die Einsprache nicht eingetreten wird.

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