0283

Entscheidinstanz
Volkswirtschaftsdirektion
Geschäftsnummer
VD_10/2014
Entscheiddatum
10. September 2014
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht (öffentliches)
Stichworte
Entsandte Arbeitnehmende; Dienstleistungsverbot in der Schweiz; Verletzung der Auskunftspflicht
Verwendete Erlasse
Art. 7 Entsendegesetz, EntsG; Art. 9 EntsG; Art. 12 EntsG
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Ein ausländischer Arbeitgeber hat auf Verlangen den schweizerischen Kontrollorganen alle Dokumente auszuhändigen, welche die Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen der Arbeitnehmenden belegen. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach und ist eine Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht möglich, kann das AWA ein Dienstleistungsverbot in der Schweiz während ein bis fünf Jahre aussprechen. Die Auskunftspflicht besteht unabhängig vom Auftragsvolumen und ist in jedem Fall nachzukommen; eine Berufung auf den Datenschutz ist unbehelflich.

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