Ein ausländischer Arbeitgeber hat auf Verlangen den schweizerischen Kontrollorganen alle Dokumente auszuhändigen, welche die Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen der Arbeitnehmenden belegen. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach und ist eine Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht möglich, kann das AWA ein Dienstleistungsverbot in der Schweiz während ein bis fünf Jahre aussprechen. Die Auskunftspflicht besteht unabhängig vom Auftragsvolumen und ist in jedem Fall nachzukommen; eine Berufung auf den Datenschutz ist unbehelflich.