ordentliche Einbürgerung, Voraussetzungen; Bigamie (Doppelehe) der Gesuchstellenden; Ordre public
Verwendete Erlasse
Art. 14 Bst. a–c BüG; § 21 BüV
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Auch wenn Ehepaare frei in der Wahl der Lebensform und der Gestaltung ihrer Beziehungen sind, ist eine im Ausland geschlossene, aber in der Schweiz gelebte Mehrfachehe mit den schweizerischen Verhältnissen nicht kompatibel; die Integration und die Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen sind infrage gestellt. Die im Laufe des Einbürgerungsverfahrens erfolgten Falschdeklarationen stellen die Frage des strafbaren Vorgehens. Damit ist der für die Einbürgerung notwendige Nachweis der Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung nicht erbracht.