0254

Entscheidinstanz
Baudirektion
Geschäftsnummer
BD_A13 074
Entscheiddatum
22. Oktober 2014
Rechtsgebiet
Landwirtschaft
Stichworte
Direktzahlungen; ökologischer Leistungsnachweis, Ethobeiträge; Tierschutz; Verhältnismässigkeitsprinzip
Verwendete Erlasse
Art. 6 TSchG; Art. 70 LwG; Art. 170 LwG; Art. 5 DZV
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Bodenbewirtschaftende bäuerliche Betriebe erhalten unter der Voraussetzung des ökologischen Leistungsnachweises neben allgemeinen Direktzahlungen sogenannte Ethobeiträge (BTS- und RAUS-Beiträge). Wird durch Kontrollen festgestellt, dass die Voraussetzungen, unter denen Beiträge gewährt wurden, nicht mehr erfüllt sind oder Auflagen nicht eingehalten werden, erfolgt eine Kürzung der Beiträge gemäss der Richtlinie zur Kürzung der Direktzahlungen. Dem Verhältnismässigkeitsprinzip wird durch die Unterscheidung gemäss der Richtlinie zwischen Erst- und Folgeverstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung Rechnung getragen.

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