Bei offensichtlich aussichtslosen Begehren besteht kein Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung. Massgebend ist, ob ein Selbstzahler, der über die nötigen Mittel verfügt, sich bei vernünftiger Überlegung und Abwägung der Aussichten zu einem Verfahren entschliessen würde oder davon Abstand nähme. Aufnahmeprüfung an Mittelschule: Eine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit muss im Vorfeld mitgeteilt und mittels ärztlichem Zeugnis belegt werden und nicht erst nach Kenntnisnahme des Nichtbestehens. (vgl. BI_2013-8591)