0232

Entscheidinstanz
Bildungsdirektion
Geschäftsnummer
BI_2010-6401
Entscheiddatum
11. Januar 2013
Rechtsgebiet
Personalrecht
Stichworte
Mitarbeiterbeurteilung; Nicht-Beförderung
Verwendete Erlasse
§ 46 Personalgesetz; § 20 Lerspersonalgesetz; §§ 23 f. Lehrpersonalverordnung (bis 16.8.2009)
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Die positive Einschätzung eines Beurteilungsbereichs oder einer Beurteilungsdimension in der Mitarbeiterbeurteilung (MAB) zieht nicht zwingend eine Beurteilung des betreffenden Beurteilungsbereichs bzw. -dimension mit der Note A (übertrifft die Erwartungen) nach sich. Vorliegend sind aus den Akten weder Hinweise auf eine Ermessensunterschreitung durch die Beurteilenden im Hinblick auf die Erfüllung einer vorgegebenen Quote noch ist die Vorgabe einer Quote überhaupt ersichtlich. Ob das Merkblatt der Anstellungsbehörde, welches einen «Beurteilungsschlüssel» mit verschiedenen Vorgaben für die MAB statuiert, gegen kantonales Recht verstösst, kann vorliegend offen bleiben. Gemäss diesem Beurteilungsschlüssel werden u.a. die Beurteilungsstufen A – D gemäss kantonalen Richtlinien zur MAB jeweils mit einer bestimmten Punktezahl bewertet. Die Summe der erreichten Punkte soll – unter der Bedingung, dass eine (bei der Gesamtwürdigung I und III) bzw. zwei (bei der Gesamtwürdigung II) weitere Voraussetzungen erfüllt sind – die Gesamtwürdigung (I – IV gemäss kantonalen Richtlinien) ergeben.

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