Verwaltungsbusse betreffend Verstoss gegen die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen gemäss Art. 2 Abs. 1 Bst. a EntsG i.V.m. Art. 1 EntsV. Begriff des Baunebengewerbes, Installation von Maschinen: Ausnahme der Arbeiten von geringem Umfang (Montage und Einbau) nicht gegeben. Fehlende Lohnnachzahlungen wirken strafschärfend. Unbekannter Aufenthaltsort des Arbeitnehmers unwesentlich für Pflicht zur Lohnnachzahlung. Entsendegesetz auch anwendbar, wenn die Leistungsempfängerin keine Schweizer Firma ist.