0227

Entscheidinstanz
Volkswirtschaftsdirektion
Geschäftsnummer
VD_5/2013
Entscheiddatum
22. März 2013
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht (öffentliches)
Stichworte
Arbeitsmarktliche Vorprüfung, Vorentscheid; Arbeitsbewilligung; Kurzaufenthaltsbewilligung bis 4 Monate, Erneuerung
Verwendete Erlasse
Art. 32 Ausländergesetz; Art. 19 Abs. 4 Verordnung über Aufenthalt, Zulassung und Erwerbstätigkeit; Art. 56 VZAE
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Ablehnung des Gesuchs um arbeitsmarktliche Vorprüfung der Zulassung zum schweizerischen Arbeitsmarkt durch die Vorinstanz: Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung gemäss Art. 19 Abs. 4 Bst. a VZAE für einen Arbeitnehmer aus einem Drittstaat, der nach 18-monatigem Aufenthalt die Schweiz verlassen und mehrere Monate im Ausland verbracht hatte. Verlängerung einer Kurzaufenthalts-bewilligung nach deren Erlöschen nicht mehr möglich; Neuerteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung erst nach einjährigem Unterbruch des Aufenthalts wieder möglich.

Für dieses Thema zuständig: