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Entscheidinstanz
Steuerrekurskommission
Geschäftsnummer
StRK_2ST.2004.268
Entscheiddatum
3. März 2005
Rechtsgebiet
Steuerrecht
Stichworte
Berufliche Vorsorge; Alterskapital; Teilpensionierung, Teilbezug, Erklärungsfrist; Rückabwicklung
Verwendete Erlasse
§ 37 Abs. 1 Steuergesetz; Art. 38 Abs. 1 Gesetz über die direkte Bundessteuer
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Alterskapital aus beruflicher Vorsorge; Bezug in Teilbeträgen bei Teilpensionierung. Sieht das Vorsorgereglement eine Minimalfrist für die Abgabe der Erklärung des Versicherten vor, die ihm zustehende Leistung in Kapitalform zu beziehen, ist die entsprechende Frist einzuhalten. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, hat eine Auszahlung zu unterbleiben; möglich ist einzig die Ausrichtung einer Rente. Erfolgt gleichwohl eine Kapitalleistung, handelt das Vorsorgewerk reglementswidrig. Der Empfänger ist seitens der Steuerbehörden anzuhalten, den Transfer rückgängig zu machen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, droht ihm, dass der Bezug der ordentlichen Steuer unterworfen wird.

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