0211

Entscheidinstanz
Regierungsrat
Geschäftsnummer
RRB Nr. 484/2000
Entscheiddatum
3. April 2000
Rechtsgebiet
Politische Rechte
Stichworte
Amtszwang; Entlassung aus dem Amt
Verwendete Erlasse
§ 114 Ziff. 1 WahlG; § 115 Abs. 1 WahlG; § 117 WahlG
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Berufliche Veränderungen, selbst wenn diese mit Weiterbildungsaufwand verbunden sind, führen nicht zu «wichtigen Gründen», wenn nicht konkrete Nachweise einer Mehrbelastung die Weiterführung des Amtes unzumutbar erscheinen lassen.

Für dieses Thema zuständig: