Navigation
Sprunglinks
Startseite
Navigation
Inhalt
Kontakt
Inhaltsverzeichnis
Suche
Fussbereich
Hauptnavigation
Menu
Themen
Organisation
Abmelden
Suche
Menu
Schliessen
Themen durchsuchen
Lösche Eingabe
Alle anzeigen
Filtern nach Amt, Fachstelle, Direktion
Mehr anzeigen
Suche
Schliessen
Suchbegriff
Meist gesucht
formulare
corona
autoindex
adressaenderung
quellensteuer
steuern
coronavirus
Logo des Kantons Zürich
Sie sind hier:
Kanton Zürich
Politik & Staat
Gesetze & Beschlüsse
Rechtsprechung
0211
Ausgeblendete Navigationsebenen
...
Politik & Staat
Gesetze & Beschlüsse
Rechtsprechung
0211
Entscheidinstanz
Regierungsrat
Geschäftsnummer
RRB Nr. 484/2000
Entscheiddatum
3. April 2000
Rechtsgebiet
Politische Rechte
Stichworte
Amtszwang; Entlassung aus dem Amt
Verwendete Erlasse
§ 114 Ziff. 1 WahlG; § 115 Abs. 1 WahlG; § 117 WahlG
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Berufliche Veränderungen, selbst wenn diese mit Weiterbildungsaufwand verbunden sind, führen nicht zu «wichtigen Gründen», wenn nicht konkrete Nachweise einer Mehrbelastung die Weiterführung des Amtes unzumutbar erscheinen lassen.
Download
RRB Nr. 484/2000
PDF | 2 Seiten | Deutsch | 66 KB
Kontakt
Staatskanzlei - Rechtsdienst
E-Mail
staatskanzlei@sk.zh.ch
Das könnte Sie auch interessieren
Kategorie:
Beschlüsse des Regierungsrates
Suche, Bestellung, Öffentlichkeitsprinzip
Kategorie:
Vernehmlassungen
Kanton, Bund, Suche
Kategorie:
Zürcher Gesetzessammlung
ZH-Lex, Suche, Loseblattsammlung, Erlasse
Für dieses Thema zuständig:
Rechtsdienst
Regierungsrat