0204

Entscheidinstanz
Regierungsrat
Geschäftsnummer
RRB Nr. 799/2009
Entscheiddatum
27. Mai 2009
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Stichworte
Familiennachzug mit Anspruch – Ehegatte
Verwendete Erlasse
Art. 8 EMRK; Art. 42. Abs. 1 AuG; Art. 51 Abs. 1 Bst. b AuG; Art. 63 Abs. 1 Bst. c AuG
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Es besteht weder eine gesetzliche Grundlage noch ein genügendes öffentliches Interesse an der Einschränkung des durch Verfassung und EMRK garantierten Grundrechts auf Familienleben, indem ein Gesuch um Einreise zum schweizerischen Ehegatten verweigert wird, weil dieser seit geraumer Zeit und in erheblichem Mass mit Sozialhilfe unterstützt wird.

Für dieses Thema zuständig: