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Entscheidinstanz
Regierungsrat
Geschäftsnummer
RRB Nr. 726/2003
Entscheiddatum
4. Juni 2003
Rechtsgebiet
Gemeinderecht
Stichworte
Einheitsgemeinde; Schulpflege
Verwendete Erlasse
§ 56 Gemeindegesetz; § 84 Gemeindegesetz; § 151 Gemeindegesetz
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Stellung und Aufgaben der Schulpflege in einer vereinigten Schulgemeinde (E. 8.b–c.). Funktion und Vorgehen der Gemeindevorsteherschaft bei Anträgen von Kommissionen mit selbstständigen Verwaltungsbefugnissen an die Gemeindeversammlung, kein freier Entscheid über Zeitpunkt und Umfang (E. 8.d–f). Die Gemeindeversammlung kann über Verpflichtungskredit auch dann beschliessen, wenn keine vorgängige Budgetierung erfolgte (Budgethoheit; E. 8.g).

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