0188

Entscheidinstanz
Rekurskommission Hochschulen
Geschäftsnummer
RekoHS-60/12_Z
Entscheiddatum
18. April 2013
Rechtsgebiet
Öffentlichkeitsprinzip
Stichworte
Informationszugang; Sponsoringvertrag; Interessenabwägung; (Öffentlichkeitsprinzip)
Verwendete Erlasse
§ 20 Abs. 1 IDG; § 23 IDG; § 40 Abs. 1 UniG
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Bedeutung des verfassungsrechtlich geschützten Öffentlichkeitsprinzips; Gegenstand und Inhalt der Interessenabwägung zwischen dem grundsätzlich voraussetzungslosen Anspruch auf Informationszugang und den entgegenstehenden Interessen des öffentlichen Organs zum Schutz seiner (öffentlichen) Interessen oder jenes von privaten Dritten. Anwendung auf den Vertrag zwischen der Universität Zürich und UBS Foundation of Economics in Society. Zwischenentscheid betreffend teilweise Offenlegung.

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