Mit der Kompetenz zur Stellenschaffung durch die Gemeindeversammlung geht die entsprechende Finanzkompetenz einher. Ein Schulleitung kann zwar so eingeführt, ihr aber keine Entscheidbefugnisse übertragen werden, wenn in der Gemeindeordnung kein «Experimentierartikel» für befristete Versuchsprojekte Kompetenzzuweisungen zulässt.