0171

Entscheidinstanz
Regierungsrat
Geschäftsnummer
RRB Nr. 1259/2009
Entscheiddatum
19. August 2009
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Stichworte
Familiennachzug ohne Anspruch – Ehegatte
Verwendete Erlasse
Art. 33 Abs. 3 AuG; Art. 44 lit. c AuG; Art. 62 lit. c AuG; Art. 80 Abs. 1 lit. b VZAE
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Der mit einer befristeten Aufenthaltsbewilligung – ohne Anspruch auf Verlängerung – anwesende Ausländer kann seine Ehegattin nicht in die Schweiz nachziehen, wenn er erheblich verschuldet ist und im Falle eines Familiennachzugs ein fürsorgerisches Risiko besteht.

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