0169

Entscheidinstanz
Steuerrekurskommission
Geschäftsnummer
StRK_2ST.2003.76
Entscheiddatum
16. Juni 2003
Rechtsgebiet
Steuerrecht
Stichworte
Arbeitgeberbeitragsreserven
Verwendete Erlasse
§ 27 Abs. 2 lit. d Steuergesetz
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Arbeitgeberbeitragsreserven. Einlagen in die Arbeitgeberbeitragsreserven für die eigene berufliche Vorsorge des selbstständigerwerbenden Unternehmers, welcher sich der Vorsorgeeinrichtung seines Personals angeschlossen hat, stellen keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand dar.

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