Familiennachzug mit Anspruch – Ehegatte ; Verweigerung wegen Sozialhilfeabhängigkeit
Verwendete Erlasse
Art. 43 Abs. 1 AuG; Art. 8 EMRK; Art. 51 Abs. 2 AuG; Art. 61 Bst. e AuG; Art. 63 Abs. 1 Bst. c AuG
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Trotz grundsätzlichen Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung im Familien-nachzug ist diese zu verweigern, wenn der in Schweiz lebende Familienangehörige (mit Niederlassungsbewilligung) seit längerer Zeit – und immer noch – in erheblichen Umfang auf Sozialhilfe angewiesen ist.