Die Rekurskommisson überprüft im Rahmen einer Beurteilung von Prüfungsergebnissen nur, ob die angefochtene Note willkürlich erteilt wurde. Versäumt es der Rekurrent, die notwendigen Gesetzestexte zur Prüfung mitzubringen, hat er dieses Versäumnis selbst zu verantworten. Praxis der Rekurskommission bei der Behandlung von Annullierungsgesuchen von Prüfungen aufgrund eines Verhinderungsgrundes.