0131

Entscheidinstanz
Baudirektion
Geschäftsnummer
BD_A 07 083
Entscheiddatum
6. Juni 2007
Rechtsgebiet
Wald
Stichworte
Forstwesen (Wald); nachteilige Nutzung; Ausnahmebewilligung
Verwendete Erlasse
Weder das öffentliche noch ein wirtschaftliches Interesse an sportlichen oder spielerischen Freizeitaktivitäten im Wald (i.c. Paintball) stellen einen «wichtigen Grund» dar, der eine Ausnahmebewilligung für die grundsätzlich unzulässige nachteilige Nutzung des Waldes rechtfertigte. Bedeutung der Wohlfahrtsfunktion des Waldes.

Für dieses Thema zuständig: