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Entscheidinstanz
Regierungsrat
Geschäftsnummer
RRB Nr. 45/2009
Entscheiddatum
14. Januar 2009
Rechtsgebiet
Umwelt- und Naturschutz
Stichworte
Altlasten; KbS-Eintragungspflicht; Sanierungspflicht
Verwendete Erlasse
Art. 32c Umweltschutzgesetz USG; Art. 10 Abs. 1 lit. a Altlasten-Verordnung; Art. 10 Abs. 2 lit. a AltlV; Anhang 1 AltlV
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Wenn vom BAFU für ein bestimmtes Grundstück (objektspezifisch) Schadstoff-Konzentra-tionswerte festgesetzt worden sind, können diese Grenzwerte betreffend andere – benachbarte – Grundstücke erst nach dafür rechtskräftig erfolgter Feststellung und in einem zweiten Schritt einer eigentlichen Eintragungsverfügung eines belasteten Standorts im KbS zu Grunde gelegt werden. Für eine direkte Eintragung fehlt die gesetzliche Grundlage.

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