Wenn vom BAFU für ein bestimmtes Grundstück (objektspezifisch) Schadstoff-Konzentra-tionswerte festgesetzt worden sind, können diese Grenzwerte betreffend andere – benachbarte – Grundstücke erst nach dafür rechtskräftig erfolgter Feststellung und in einem zweiten Schritt einer eigentlichen Eintragungsverfügung eines belasteten Standorts im KbS zu Grunde gelegt werden. Für eine direkte Eintragung fehlt die gesetzliche Grundlage.