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Entscheidinstanz
Regierungsrat
Geschäftsnummer
RRB Nr. 148/2004
Entscheiddatum
4. Februar 2004
Rechtsgebiet
Öffentlicher Personenverkehr
Stichworte
Verbundfahrplan; Nachtnetz; (öffentlicher Personenverkehr)
Verwendete Erlasse
§ 18 Abs. 2 Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr; (PVG); § 11 PVG
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Das Nachtnetz des Zürcher Verkehrsverbunds stützt sich auf den Kantonsratsbeschluss betreffend Grundsätze über die mittel- und langfristige Entwicklung von Angebot und Tarif im öffentlichen Personenverkehr und entspricht damit deren Zielsetzungen. Als Teil des Verbundsangebots ist es auf das übrige Verkehrsangebots abzustimmen und in die einheitliche Tarifstruktur einzubeziehen. Die Nacht-S-Bahn am rechten Zürichseeufer entspricht den Anforderungen und ergänzt das bestehende Busangebot. Das Nachtnetz am rechten Zürichseeufer stellt den verbundsweiten Betrieb sicher. Das öffentliche Interesse überwiegt daher jenes einer einzeln, bereits gut erschlossenen Gemeinde.

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