Ein handelsübliches Gartenhaus (Geräteschopf/Unterstand) ist in der Landwirtschaftszone nicht zonenkonform. Voraussetzungen für die Erteilung einer erleichterten Ausnahmebewilligung. Die Besitzstandgarantie für Bauten, die ehemals zonenkonform waren oder mit ordentlicher Ausnahmebewilligung erstellt wurden, gilt nur noch, wenn sie nachträglich in raumplanerischer Hinsicht rechtswidrig wurden (E. 4a). In jedem Fall müssen bei einem Wiederaufbau oder einer Erweiterung die Identität der herkömmlichen Baute im Wesentlichen gewahrt bleiben (E. 4c).